Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungspläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.
Allgemeine Nutzungspläne
Schneisingen; Gesamtrevision
Sondernutzungspläne
Schöftland; Gestaltungsplan "Geissgass"
Genehmigung | 27. Juni 2025 |
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Auflagebeginn | 5. Juli 2025 |
Wohlen; Erschliessungsplan "Wil/Huebächer"
Genehmigung | 23. Juni 2025 |
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Auflagebeginn | 28. Juni 2025 |