Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungspläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.
Regionale Sachpläne
Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.
Allgemeine Nutzungspläne
Kaiseraugst; Gesamtrevision Nutzungsplanung
| Genehmigung | 19. November 2025 |
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| Auflagebeginn | 29. November 2025 |
Sondernutzungspläne
Neuenhof; Gestaltungsplan "Unterdorf-Güterstrasse"
| Genehmigung | 13. November 2025 |
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| Auflagebeginn | 22. November 2025 |