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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungs­pläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.

Allgemeine Nutzungspläne

Sondernutzungspläne

Fislisbach; Gestaltungsplan "Badenerstrasse Ost"

Reinach; Erschliessungsplan "Sandgasse"

Rheinfelden; Gestaltungsplan "Areal C; Roniger-Park"

Bettwil; Aufhebung Erschliessungspläne "Brunächer” und "Steiacher"

Genehmigung 13. Oktober 2025
Auflagebeginn 25. Oktober 2025

Schinznach; Aufhebung kommunaler Überbauungsplan "Halden"

Genehmigung 13. Oktober 2025
Auflagebeginn 25. Oktober 2025

Rechtsmittelbelehrung