Hauptmenü

Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungs­pläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.

Regionale Sachpläne

Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.

Allgemeine Nutzungspläne

Sondernutzungspläne

Aarau; Aufhebung kommunale Baulinie entlang Aaretalstrasse N1R

Freienwil; Aufhebung Sondernutzungspläne

Genehmigung 10. August 2026
Auflagebeginn 15. August 2026

Gontenschwil; Teiländerung Gestaltungsplan "Zentrum Unterdorf"

Kallern; Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll"

Meisterschwanden; Erschliessungsplan "Fabrikgässli Nord-West"; Nichtgenehmigung

Beschluss 24. Juni 2026
Auflagebeginn 4. Juli 2026

Rechtsmittelbelehrung