Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungspläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.
Allgemeine Nutzungspläne
Menziken; Teiländerung "Umzonung zu ÖBA"
Genehmigung | 24. September 2025 |
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Auflagebeginn | 4. Oktober 2025 |
Sondernutzungspläne
Neuenhof; Gestaltungsplan "Inneri Gassächer"
Genehmigung | 11. September 2025 |
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Auflagebeginn | 20. September 2025 |