Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungspläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.
Allgemeine Nutzungspläne
Zurzeit sind keine allgemeinen Nutzungspläne öffentlich aufgelegt.
Sondernutzungspläne
Möhlin; Gestaltungsplan "Mitteldorf"
Genehmigung | 11. August 2025 |
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Auflagebeginn | 23. August 2025 |