Hauptmenü

Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungs­pläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.

Allgemeine Nutzungspläne

Menziken; Teiländerung "Umzonung zu ÖBA"

Genehmigung 24. September 2025
Auflagebeginn 4. Oktober 2025

Sondernutzungspläne

Neuenhof; Gestaltungsplan "Inneri Gassächer"

Rechtsmittelbelehrung