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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die allgemeinen Nutzungs­pläne, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Sondernutzungspläne.

Allgemeine Nutzungspläne

Sondernutzungspläne

Rechtsmittelbelehrung