Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungspläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.
Regionale Sachpläne
Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.
Allgemeine Nutzungspläne
Buchs; Änderung von § 25 BNO
| Genehmigung | 29. April 2026 |
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| Auflagebeginn | 9. Mai 2026 |
Reinach; Teiländerung "Umsetzung Gewässerräume"
Wettingen; Teiländerung "Festlegung Gewässerraum"
| Genehmigung | 29. April 2026 |
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| Auflagebeginn | 9. Mai 2026 |
Stein; Teiländerung "Spezialzone Breitenloh"
| Genehmigung | 22. April 2026 |
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| Auflagebeginn | 2. Mai 2026 |
Sondernutzungspläne
Wohlenschwil; Gestaltungsplan "Oberberg"
| Genehmigung | 20. April 2026 |
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| Auflagebeginn | 9. Mai 2026 |