Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungspläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.
Regionale Sachpläne
Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.
Allgemeine Nutzungspläne
Zurzeit sind keine allgemeinen Nutzungspläne öffentlich aufgelegt.
Sondernutzungspläne
Brittnau; Erschliessungsplan "Kirchweg"
| Genehmigung | 29. Januar 2026 |
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| Auflagebeginn | 7. Februar 2026 |
Egliswil; Erschliessungsplan "Oberdorf"
| Genehmigung | 29. Januar 2026 |
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| Auflagebeginn | 7. Februar 2026 |