Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungspläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.
Regionale Sachpläne
Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.
Allgemeine Nutzungspläne
Möriken-Wildegg; Teiländerung "ARA Seetal"
| Genehmigung | 10. Juni 2026 |
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| Auflagebeginn | 20. Juni 2026 |
Gipf-Oberfrick; Gesamtrevision
Leuggern; Gesamtrevision
Sondernutzungspläne
Frick; Erschliessungsplan "Hintere Bahnhofstrasse"
| Genehmigung | 15. Juni 2026 |
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| Auflagebeginn | 20. Juni 2026 |
Sisseln; Teiländerung Gestaltungsplan "Rhyblick II"
| Genehmigung | 2. Juni 2026 |
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| Auflagebeginn | 6. Juni 2026 |
Laufenburg; Gestaltungsplan "Grabengärten"; Nichtgenehmigung
| Nichtgenehmigung | 20. Mai 2026 |
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| Auflagebeginn | 30. Mai 2026 |