Hauptmenü

Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungs­pläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.

Regionale Sachpläne

Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.

Allgemeine Nutzungspläne

Lenzburg; Spezialplan Hochwasserschutz

Genehmigung 16. September 2026
Auflagebeginn 26. September 2026

Möriken-Wildegg; Teiländerung "Gewässerraum"

Sondernutzungspläne

Hirschthal; Gestaltungsplan "Chaibenacher"

Muhen; Erschliessungsplan "Schwabistal, Gebiet 1"

Genehmigung 12. Oktober 2026
Auflagebeginn 17. Oktober 2026

Oberrüti; Erschliessungsplan "Zentrum Rössli"

Rechtsmittelbelehrung