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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungs­pläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.

Regionale Sachpläne

Zurzeit sind keine regionalen Sachpläne öffentlich aufgelegt.

Allgemeine Nutzungspläne

Zurzeit sind keine allgemeinen Nutzungs­pläne öffentlich aufgelegt.

Sondernutzungspläne

Arni; Gestaltungsplan "Dorfkern, Areal Post/Testuz"

Rüfenach; Aufhebung Gestaltungsplan "Vorderrein"

Genehmigung 4. September 2026
Auflagebeginn 12. September 2026

Aarburg; Gestaltungsplan "Gärbi Nord"

Freienwil; Aufhebung Sondernutzungspläne

Genehmigung 1. September 2026
Auflagebeginn 5. September 2026

Aarau; Aufhebung kommunale Baulinie entlang Aaretalstrasse N1R

Gontenschwil; Teiländerung Gestaltungsplan "Zentrum Unterdorf"

Kallern; Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll"

Rechtsmittelbelehrung