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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von regionalen Sachplänen, allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Regierungsrat genehmigt die regionalen Sachpläne und die allgemeinen Nutzungs­pläne. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt die Sondernutzungspläne.

Regionale Sachpläne

Killwangen und Spreitenbach; Regionaler Sachplan "Grenzraum Killwangen-Spreitenbach"

Allgemeine Nutzungspläne

Döttingen; Teiländerung "Gewässerräume"

Sondernutzungspläne

Neuenhof; Gestaltungsplan "Unterdorf-Güterstrasse"

Rheinfelden; Gestaltungsplan "Bahnhofsaal"

Rechtsmittelbelehrung