JavaScript deaktiviert oder nicht unterstützt. Um diese Website vollständig nutzen zu können, muss JavaScript in Ihrem Browser verfügbar und aktiviert sein.
Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt. Die Kantone sind dafür die Vollzugsorgane.
Lebensmittelinspektorat Das Lebensmittelinspektorat kontrolliert in sämtlichen Lebensmittelbetrieben die Hygiene und die Einhaltung des Lebensmittelrechts.
Lebensmitteluntersuchungen Im Labor des AVS werden Lebensmittelproben mittels mikro- und molekularbiologischer sowie physikalischer und chemischer Analysemethoden untersucht.
Gebrauchsgegenstände "Gebrauchsgegenstände" im Sinne des Lebensmittelrechts sind Produkte, die mit Lebensmitteln oder mit dem Körper in Berührung kommen.
Pilzkontrolle Im Kanton Aargau ist das organisierte Sammeln von Pilzen verboten und das gewerbsmässige Pilz-Sammeln erfordert eine Bewilligung.
Messwesen Das Amt für Verbraucherschutz kontrolliert sowohl die Genauigkeit von geeichten Messmitteln als auch Gewicht oder Füllmenge von vorverpackten Waren.