
Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats kontrollieren sämtliche Lebensmittelbetriebe, vom Kiosk bis zur Industrie, bezüglich hygienischem Umgang mit Lebensmitteln und auf Aspekte der Täuschung.
Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats kontrollieren sämtliche Lebensmittelbetriebe, vom Kiosk bis zur Industrie, bezüglich hygienischem Umgang mit Lebensmitteln und auf Aspekte der Täuschung.
Melde- und Bewilligungspflicht
Merkblätter Lebensmittelinspektorat
Die Kantone sind mit dem Vollzug des Lebensmittelgesetzes beauftragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden dabei den Aussendienst der Lebensmittelkontrolle. Im Rahmen von Inspektionen überprüfen sie risikobasiert Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen, Fahrzeuge und Herstellungsverfahren sowie die hygienischen Verhältnisse vor Ort. Sie sind ermächtigt, während den üblichen Betriebszeiten Grundstücke, Betriebe und Fahrzeuge zu betreten sowie Einblick in Lieferscheine, Rezepturen und Kontrollunterlagen zu nehmen. Über jede Inspektion wird zuhanden des Betriebsinhabers ein Bericht verfasst. Abweichungen zum Gesetz werden beanstandet, die Gesundheit gefährdende Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände falls nötig beschlagnahmt.
Ein zentrales Element des Lebensmittelrechts bildet die Pflicht zur Selbstkontrolle. Das Lebensmittelinspektorat hat insbesondere für Gewerbebetriebe ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Dieses Konzept zur Selbstkontrolle sowie zahlreiche Merkblätter über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln stehen Ihnen unter "Selbstkontrollkonzept" respektive "Merkblätter Lebensmittelinspektorat" kostenlos zur Verfügung.