Lebensmittelinspektorat

Die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats kontrollieren sämtliche Lebensmittelbetriebe, vom Kiosk bis zur Industrie, bezüglich hygienischem Umgang mit Lebensmitteln und auf Aspekte der Täuschung.
Melde- und Bewilligungspflicht
Merkblätter Lebensmittelinspektorat
Die Kantone sind mit dem Vollzug des Lebensmittelgesetzes beauftragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden dabei den Aussendienst der Lebensmittelkontrolle. Im Rahmen von Inspektionen überprüfen sie risikobasiert Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen, Fahrzeuge und Herstellungsverfahren sowie die hygienischen Verhältnisse vor Ort. Sie sind ermächtigt, während den üblichen Betriebszeiten Grundstücke, Betriebe und Fahrzeuge zu betreten sowie Einblick in Lieferscheine, Rezepturen und Kontrollunterlagen zu nehmen. Über jede Inspektion wird zuhanden des Betriebsinhabers ein Bericht verfasst. Abweichungen zum Gesetz werden beanstandet, die Gesundheit gefährdende Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände falls nötig beschlagnahmt.
Ein zentrales Element des Lebensmittelrechts bildet die Pflicht zur Selbstkontrolle. Das Lebensmittelinspektorat hat insbesondere für Gewerbebetriebe ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Dieses Konzept zur Selbstkontrolle sowie zahlreiche Merkblätter über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln stehen Ihnen unter "Selbstkontrollkonzept" respektive "Merkblätter Lebensmittelinspektorat" kostenlos zur Verfügung.
Was wir tun
- Durchführung von Inspektionen in allen rund 7'500 Lebensmittelbetrieben.
Die Kontrollen werden einheitlich anhand einer Checkliste vorgenommen. Überprüft werden insbesondere die Massnahmen im Rahmen der Selbstkontrolle, der hygienische Umgang mit Lebensmitteln, der Zustand von Räumen und Einrichtungen sowie die Kennzeichnung beziehungsweise Anpreisung von Lebensmitteln. Die Inspektionshäufigkeit richtet sich nach der Risikobewertung, wobei Betriebe mit leicht verderblichen Lebensmitteln durchschnittlich 1x pro Jahr kontrolliert werden. - Die Erhebung von Proben (Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände) an der Verkaufsfront, in Lagern und in Herstellungsbetrieben.
Die Proben werden anschliessend im Labor je nach Untersuchungsziel mikrobiologisch, physikalisch oder chemisch untersucht. - Die Beurteilung von Baugesuchen im Rahmen des ordentliche Baugesuchsverfahrens, sofern es sich um Lebensmittelbetriebe handelt.
- Die Beantwortung von Anfragen zum Lebensmittelrecht, insbesondere bezüglich Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln.
- Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure.
- Lehrauftrag im Rahmen des Wirtfachkurses, unterrichtet werden die Fächer Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (SR 817.022.17)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SGV) (SR 916.341.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (SR 817.022.15)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (SR 817.022.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln (SR 817.022.41)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Zusatzstoffverordnung ZUV (SR 817.022.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel VGVL (SR 817.022.51)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Bedarfsgegenstände (SR 817.023.21)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Veordnung über kosmetische Mittel VKos (SR 817.023.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.041)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Aerosolpackungen (SR 817.023.61)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Hygieneverordnung HyV (SR 817.024.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817.042)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Spielzeugverordnung VSS (SR 817.023.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Tabakverordnung TabV (SR 817.06)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten (SR 817.064)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle VSFK (SR 817.190)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Hygiene beim Schlachten VHyS (SR 817.190.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Lebensmittelkontrolle in der Armee VLKA (SR 817.45)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Lebensmittel-Selbstkontrolle in der Armee und ihre Überprüfung (SR 817.451)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Passivrauchschutzverordnung PaRV (SR 818.311)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse GUB/GGA-Verordnung (SR 910.12)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA (SR 910.124)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bio-Verordnung (SR 910.18)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Berg- und Alp-Verordnung BAlV (SR 910.19)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Primärproduktion VPrP (SR 916.020)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geflügelkennzeichnungsverordnung GKZV (SR 916.342)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Eierverordnung EiV (SR 916.371)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung LDV (SR 916.51)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die von der Deklarationspflicht befreiten Länder nach landwirtschaftlicher Deklarationsverordnung LDV-Länderliste (SR 916.511)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Mengenangabeverordnung MeAV (SR 941.204)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Preisbekanntgabeverordnung PBV (SR 942.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse THG (SR 946.51)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften VIPaV (SR 946.513.8)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gastgewerbegesetz GGG (SAR 970.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gastgewerbeverordnung GGV (SAR 970.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGgV (SAR 361.112)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weinbauverordnung (SAR 915.712)(öffnet in einem neuen Fenster)
Verbände
- Gastro Suisse(öffnet in einem neuen Fenster)
- Hotellerie Suisse(öffnet in einem neuen Fenster)
- Cafetier Suisse(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gastro Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizer Fleisch-Fachverband SFF(öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauer Metzgermeisterverband(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizer Bäcker-Confiseure(öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauer Bäcker-Confiseurmeisterverband ABCV(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fromarte - Die Schweizer Käsespezialisten(öffnet in einem neuen Fenster)
- Branchenverband Aargauer Wein(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verband für selbständige Lebensmittel-Detaillisten VELEDES(öffnet in einem neuen Fenster)