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Lebensmittelkontrolle

Pilzkontrolle

Die Kantone haben verschiedene Pilzsammel-Bestimmungen. Im Aargau gilt: Organisiertes Sammeln ist verboten und es besteht eine Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.

Die nächste Pilzkontroll-Stelle finden Sie mit Hilfe der Homepage der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO. Sie befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärzte.

Tätigkeitsbericht 2023 der Pilzkontrollorgane

Die Pilzkontrollorgane werden gebeten, bis 15. Januar 2024 die Kontrolltätigkeit für das Jahr 2023 zu melden.

Ausgefülltes Formular bitte direlkt mit dem Button "Einreichen" abschicken.

Meldeformular Tätigkeitsbericht