Messmittel auf dem Prüfstand
Der Kanton kontrolliert einerseits die Genauigkeit von gesetzlichen Messmitteln des täglichen Gebrauchs, andererseits aber auch Gewicht oder Füllmenge von vorverpackten Waren.

Die Eichmeister kontrollieren die Genauigkeit der gesetzlichen Messmittel wie z. B. Waagen im Handel, Zähler von Tanksäulen oder Durchlaufzähler von Tankfahrzeugen.
Unsere Eichmeister nehmen aber auch Meldungen über eichpflichtige Geräte entgegen und beantworten Fragen zum Bundesgesetz über das Messwesen.
Die Kantonale Fachstelle Messwesen AG+1 kontrolliert mit Stichprobenprüfungen vorverpackte Waren auf das Gewicht (zum Beispiel Brotgewicht) oder das Füllvolumen von Behältern und Flaschen (zum Beispiel Milch). Mit diesen Kontrollen soll die Einhaltung der eidgenössischen Mengenangabeverordnung (MeAV) überprüft werden.
Die zwei Eichkreise des Kantons Aargau
Die zwei Eichkreise des Kantons Aargau
Kreis | Bezirke | Adresse |
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AG+1 | Aarau, Brugg, Laufenburg, Lenzburg, Kulm, Rheinfelden, Zofingen und Teile Zurzach (die beiden Eichkreise 1 und 2 wurden 2020 zu AG+1 zusammengeführt) | Kant. Fachstelle Messwesen AG+1 Roland Egloff Tannlihag 5 5703 Seon Telefon 062 777 09 09 Telefax 062 777 09 12 messwesenag1@bluewin.ch |
AG+3 | Baden, Bremgarten, Muri, Zurzach | Kant. Fachstelle Messwesen AG+3 Roland Eglin Ländliweg 10 5400 Baden Telefon 056 221 51 70 Telefax 056 221 54 55 messwesenag3@eglin.ch |
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Mengenangabeverordnung MeAV (SR 941.204)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen MeAV-EJPD (SR 941.204.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen ZMessV (SR 941.206)(öffnet in einem neuen Fenster)