
Täglich kommen wir mit den verschiedensten Gebrauchsgegenständen in Kontakt. Diese werden periodisch geprüft und mit verschiedenen Methoden untersucht und beurteilt.
Täglich kommen wir mit den verschiedensten Gebrauchsgegenständen in Kontakt. Diese werden periodisch geprüft und mit verschiedenen Methoden untersucht und beurteilt.
Gebrauchsgegenstände im Sinne des Lebensmittelrechts sind:
Die Kontrolle der Gebrauchsgegenstände basiert neben den Betriebsinspektionen auf der Untersuchung von risikobezogenen Stichproben aus der Verkaufsfront und der Produktion. Stichproben werden im Rahmen von Reihenuntersuchungen (Kampagnen) oder bei speziellen Vorkommnissen (z. B. Unfälle im Zusammenhang mit Spielzeug) erhoben.
Mittels physikalischer und chemischer Analysemethoden werden die Proben im Labor untersucht und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen beurteilt. Dabei wird auch die Kennzeichnung der Proben überprüft. Aufgrund der Untersuchungsresultate werden allfällige Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Beseitigung der Mängel verfügt.
Für Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, besteht seit dem 1. Mai 2017 eine Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde.
Auf untenstehender Seite finden Sie das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe. Dieses Formular ist auch für die Meldung von Tätowierstudios und Studios für Permanent-Make-up zu verwenden.