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Steuern

Steuererklärung einreichen

Ihre Steuererklärung leistet einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität im Kanton Aargau – von Bildung über Verkehr bis hin zur Sicherheit. Mit eTAX AARGAU füllen Sie als Privatperson oder Unternehmen Ihre Steuererklärung unkompliziert digital aus und behalten dabei stets den Überblick über Fristen. Die Formulare, Wegleitungen und Online-Dienste rund ums Einreichen finden Sie hier.

Ihre Steuern leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität im Kanton Aargau. Sie ermöglichen Investitionen in Bildung, Verkehr, Sicherheit und viele weitere Bereiche. Ihre Steuererklärung liefert für die korrekte Veranlagung die Grundlage.

Die Steuererklärung 2025 für natürliche Personen wird erstmals online mit eTAX AARGAU ausgefüllt. Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung weiterhin auf Papier ausfüllen und einreichen. Die Steuererklärung 2024 wird noch mit EasyTax erstellt.

So sind Sie bestens für die Steuererklärung 2025 vorbereitet

Damit Sie als Privatperson oder als selbstständig erwerbende Person Ihre Steuererklärung 2025 einfach und reibungslos ausfüllen können, sollten Sie sich wie folgt vorbereiten.

Legen Sie die relevanten Unterlagen bereit

Eine gute Vorbereitung erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung. Es ist ratsam, bereits während des Jahres die nötigen Unterlagen zu sammeln und vorzubereiten. Dazu gehören:

Für die Angabe von Einkommen und Vermögen sowie die Geltendmachung von Abzügen

  • Lohnausweis(e) (für Arbeitnehmende)
  • Buchhaltung (für selbstständig Erwerbende)
  • Belege für Renten (für Pensionierte u. a.)
  • Kontoauszüge der Bank oder Post
  • Belege zu den Wertschriften
  • Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen
  • Unterlagen über die Liegenschaftsaufwendungen (Liegenschaftsunterhalt, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.), falls Sie eine Liegenschaft besitzen.
  • Prämien und Beiträge an Versicherungen (Krankenkasse, Invaliditäts-, Unfall- und Lebensversicherung)
  • Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (2. und 3. Säule)
  • die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung (inklusive Umschulung)
  • freiwillige Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Institutionen
  • Heil- und Pflegekosten, die nicht von den Versicherungen abgedeckt sind
  • Fremdbetreuungskosten.

Beachten Sie die Fristen

Die Steuererklärung muss bis 31. März (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis 30. Juni (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) eingereicht werden.

Bei nicht fristgemässem Einreichen werden Sie eine gebührenpflichtige Mahnung erhalten.

Erste Mahnung SteuererklärungCHF 35
Zweite Mahnung SteuererklärungCHF 50
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv)CHF 35
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv)CHF 100

Hervorgehoben:Sie benötigen mehr Zeit, um Ihre Steuererklärung einzureichen?

Kein Problem! Beantragen Sie innerhalb der Einreichefrist eine Fristverlängerung. Dafür benötigen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum. Die Adressnummer sowie den Code finden Sie in den Unterlagen zur Steuererklärung, die Sie Ende Januar erhalten.

Füllen Sie Ihre Steuererklärung online aus

Mit eTAX AARGAU steht Ihnen ab 2026 eine Onlinelösung zur Verfügung, um die Steuererklärung vollständig digital auszufüllen und mit sämtlichen Belegen bzw. relevanten Unterlagen einzureichen.

Lernen Sie eTAX AARGAU jetzt kennen!

Neuerungen und Hinweise für die Steuererklärung 2025

Damit Sie als Privatperson oder als selbstständig erwerbende Person Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen können, sind folgende Neuerungen und Hinweise für die Steuerperiode 2025 zu beachten.

Neuerungen per 1. Januar 2025

In der Wegleitung finden Sie die Neuerungen für die Steuerperiode 2025.

Gelangen Sie zur Wegleitung!

Wegleitung nun online verfügbar

Wegleitung zur Steuererklärung

Die Wegleitung zur Steuererklärung hilft Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen. Neu ist die Wegleitung online verfügbar unter: www.ag.ch/wegleitung.

Gelangen Sie zur Wegleitung!

Wegleitung für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nicht selbstständig steuerpflichtig. Ihre Leistungen und Werte werden den beteiligten Personen anteilmässig zugerechnet. Die Wegleitung zum Fragebogen finden Sie unter:

Wegleitung zum Fragebogen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften 2025 (PDF, 2 Seiten, 193 KB)

Unterjährige Steuerpflicht

Bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse muss ausserhalb der ordentlichen jährlich zugestellten Steuererklärung ebenfalls eine Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden:

  • Zuzug aus dem Ausland für das Jahr des Zuzugs
  • Wegzug ins Ausland für das Jahr des Wegzugs
  • Tod einer Person für das angebrochene Jahr bis zum Todestag
  • Tod eines Eheteils bzw. eines Partners/einer Partnerin aus eingetragener Partnerschaft für den überlebenden Eheteil bzw. den/die überlebende(n) Partner/Partnerin ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis zum Ende des Jahres
  • Wechsel von der Quellensteuerpflicht zur ordentlichen Besteuerung oder umgekehrt

Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung.

Gelangen Sie zur Wegleitung!

Unterjährige Steuererklärung in eTAX AARGAU

Das Modul für die unterjährige Steuererklärung 2026 ist in eTAX AARGAU derzeit noch nicht verfügbar und wird voraussichtlich im Frühling 2026 implementiert. Sobald das Modul verfügbar ist, finden Sie auf dieser Webseite weitere Informationen.

Weitere Informationen unter
eTAX AARGAU Hilfe & Anleitungen

Steuerformulare bestellen (nur für Treuhänder/innen, Steuerberater/innen und Schulen)

Bestellen Sie als Treuhänder/in oder Steuerberater/in oder als Lehrperson die Steuererklärungsformulare für natürliche Personen beim Kantonalen Steueramt

Weiter zu "Formulare & Broschüren für natürliche Personen bestellen"

Dokumente zur Steuererklärung 2025

Informationsblatt unterjährige Steuerpflicht

Lohnausweis, Zusatzformulare und Fragebogen

Kurslisten ESTV / Devisentabellen / Budgetvorlagen

Merkblätter zur Steuererklärung

Frühere Steuerperioden

Es kann verschiedene Gründe geben, warum eine Steuererklärung aus vergangenen Jahren noch nicht eingereicht wurde. Auch für Vorjahre besteht die Möglichkeit, die Steuererklärungen nachträglich einzureichen. Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den vergangenen fünf Steuerperioden.

Steuerperiode 2024

Steuererklärung mit EasyTaxWindows: EasyTax 2024 (Version 1.2) (EXE, 102,4 MB)
Mac / Linux: Die Programme können leider nicht mehr von der Webseite der Entwickerfirma heruntergeladen werden. Bitte melden Sie sich auf steueramt@ag.ch .
WegleitungWegleitung zur Steuererklärung 2024 (PDF, 48 Seiten, 3,2 MB)
Wegleitung zum Fragebogen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften 2024 (PDF, 2 Seiten, 91 KB)
FAQHäufige Fragen und Antworten zu EasyTax

Steuerperiode 2023

Steuererklärung mit EasyTaxWindows: EasyTax 2023 (Version 1.4) (EXE, 100,0 MB)
Mac / Linux: Die Programme können leider nicht mehr von der Webseite der Entwickerfirma heruntergeladen werden. Bitte melden Sie sich auf steueramt@ag.ch .
WegleitungWegleitung zur Steuererklärung 2023 (PDF, 52 Seiten, 3,0 MB)

Wofür zahlen wir eigentlich Steuern?

Mit Ihren Steuern ermöglichen Sie ein vielfältiges Angebot, das unseren Kanton attraktiv macht. Ob hochwertige Bildung, ein gut ausgebautes Verkehrsnetz oder Sicherheit im Alltag – Ihr Beitrag zählt! Erfahren Sie im kompakten Erklärvideo mehr darüber, wie die Steuergelder im Kanton Aargau eingesetzt werden.

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Steuererklärung für juristische Personen

Logo eTAX AARGAU für juristische Personen.

Mit eTAX AARGAU Juristische Personen wird das Ausfüllen der Steuererklärung deutlich einfacher. Unternehmen, Vereine oder Stiftungen profitieren davon. Dank der benutzerfreundlichen Anwendung können sowohl die Unternehmen als auch der Kanton den Prozess effizienter und schneller abwickeln.

eTAX AARGAU Juristische Personen

Vertretungsvollmacht

Vertretungsvollmacht bitte nicht mit Steuererklärung einreichen. Die rechtsgültig unterschriebene Vertretungsvollmacht kann per E-Mail an ksta.jp@ag.ch eingereicht werden.

Vertretungsvollmacht (Version 10/2021) (PDF, 20 KB)

Frühere Steuerperioden für juristische Personen

Für das manuelle Ausfüllen der Steuererklärungen 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020 drucken sie die PDF-Datei aus oder benutzen Sie unsere Software eTAX AARGAU juristische Personen.

Steuerperiode 2024

Steuerperiode 2023

Steuerperiode 2022

Steuerperiode 2021

Steuerperiode 2020