Fristverlängerung beantragen
Reichen Sie als natürliche oder juristische Person ein Fristverlängerungsgesuch für Ihre Steuererklärung online ein.
Abgabefrist der Steuererklärung natürlicher Personen verlängern
Falls Sie mehr Zeit benötigen, um Ihre Steuererklärung auszufüllen, beantragen Sie innerhalb der Einreichefrist eine Verlängerung der Abgabefrist. Dafür benötigen Sie Ihre Adressnummer sowie den Zugangscode – beides finden Sie auf dem Steuererklärungsbogen – oder Ihr Geburtsdatum.
Abgabefrist der Steuererklärung juristischer Personen verlängern
Falls Sie mehr Zeit benötigen, um Ihre Steuererklärung auszufüllen, beantragen Sie innerhalb der Einreichefrist eine Verlängerung der Abgabefrist. Dafür benötigen Sie Ihre UID-Nummer sowie den Zugangscode.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 180 Abs. 2 StG müssen die Steuerpflichtigen ihre persönliche Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen, persönlich unterzeichnen und samt den vorgeschriebenen Beilagen fristgemäss der zuständigen Behörde einreichen. Bei juristischen Personen ist die Steuererklärung durch ein zeichnungsberechtigtes Organ zu unterzeichnen.
Nach § 65 Abs. 3 StGV sind Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung oder von fehlenden Beilagen vor Ablauf der Frist schriftlich dem Gemeindesteueramt (natürliche Personen) bzw. dem Kantonalen Steueramt (juristische Personen) einzureichen, welche darüber entscheiden.