Steuerbezug direkte Bundessteuer
Zuständigkeiten
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die von der zuständigen Wohnsitzgemeinde aufgrund der eingereichten Steuererklärung veranlagte Einkommenssteuer der direkten Bundessteuer.
Häufige Fragen und Antworten
Nach einem Rechnungsversand ist unsere Telefon-Hotline häufig während einigen Tagen überlastet. Bitte beachten Sie daher unsere Sammlung Häufige Fragen und Antworten zur direkten Bundessteuer.
Dienstleistungen Bezug direkte Bundessteuer
Informationen
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG (SR 642.11)
- Verordnung über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124)
- Verordnung über die Behandlung von Gesuchen um Erlass der direkten Bundessteuer (SR 642.121)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SAR 621.111)