Erlass von Kantons- und Gemeindesteuern beantragen
Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde prüft Ihr eingereichtes Erlassgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über das Gesuch.
Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau.
Es besteht eine rechtskräftige Verfügung.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person füllt das Gesuch aus und reicht es bei der Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde ein.
- Anschliessend prüft die Finanzverwaltung das Gesuch.
- Der Gemeinderat entscheidet über das Gesuch.
- Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.
Benötigte Unterlagen
Alle nötigen Belege und Nachweise.
Fristen und Termine
Einreichen des Gesuchs vor Zustellung eines Zahlungsbefehls.
Kosten
Keine Kosten.
Rechtliche Grundlagen
- Steuergesetz §§ 230–231 (SAR 651.100)
- Steuergesetzverordnung § 84 Abs. 4 (SAR 651.111)
- Verordnung EFD über die Behandlung von Erlassgesuchen für die direkte Bundessteuer (SR 642.121)
- Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (PDF, 5 Seiten, 90 KB)
Formulare & Online-Dienstleistungen
118.01 – Erlassgesuch Kantons- und Gemeindesteuern (PDF, 4 Seiten, 331 KB)