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Erlass von Kantons- und Gemeindesteuern beantragen

Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde prüft Ihr eingereichtes Erlassgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über das Gesuch.

Voraussetzungen

Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau.

Es besteht eine rechtskräftige Verfügung.

Ablauf

  1. Die steuerpflichtige Person füllt das Gesuch aus und reicht es bei der Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde ein.
  2. Anschliessend prüft die Finanzverwaltung das Gesuch.
  3. Der Gemeinderat entscheidet über das Gesuch.
  4. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.

Benötigte Unterlagen

Alle nötigen Belege und Nachweise.

Fristen und Termine

Einreichen des Gesuchs vor Zustellung eines Zahlungsbefehls.

Kosten

Keine Kosten.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

118.01 – Erlassgesuch Kantons- und Gemeindesteuern (PDF, 4 Seiten, 331 KB)