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Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.

Ratenzahlung vereinbaren

Elektronisch durchführbar

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

Sie haben Steuerausstände bei einer Aargauer Gemeinde.

Auch für die Zeit der Ratenzahlung sind die Verzugszinsen geschuldet.

Ablauf

  1. Mit Klick auf den Button "Ratenzahlung vereinbaren" starten Sie den Vorgang
  2. Geben Sie die erforderlichen Angaben an
  3. Nach dem Abschluss wird die betroffene Gemeinde Ihren Vorschlag prüfen und Sie wieder informieren

Benötigte Unterlagen

Nach dem Einreichen Ihres Vorschlags für eine Ratenzahlung wird dieser durch die zuständige Gemeinde geprüft. Allenfalls sind daraufhin weitere Unterlagen einzureichen. In einem solchen Fall werden Sie jedoch von der zuständigen Gemeinde kontaktiert.

Fristen und Termine

Keine Fristen oder Termine.

Kosten

Keine Kosten.

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Elektronisch durchführbar

Volljährigkeit erforderlich