Hauptmenü

Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Allgemeine Nutzungs­pläne genehmigt der Regierungsrat, Sonder­nutzungs­pläne genehmigt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Staffelbach; Teiländerung Kulturlandplan Materialabbauzone

Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Berikon, Gestaltungsungsplan "Dorfgarten Riedacher"

Rechtsmittelbelehrung