Auf dem Abschnitt wird der Zug trotz seiner Grösse oft übersehen. Seit 2018 wurden 42 Unfälle im Projektperimeter polizeilich sowie 15 weitere Unfälle von der AVA registriert.
Das Eisenbahngesetz und die dazu gehörenden Verordnungen und Normen verlangen ausdrücklich eine bauliche Trennung zwischen Schiene und Strasse. Insbesondere da die Bahn im Gegenverkehr zum Strassenverkehr fährt, darf die Trassee nicht von anderen Verkehrsteilnehmenden benutzt werden.
Aktuelle Anfragen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) haben diese Aussagen bestätigt. Da die Bahn aber im südlichen Abschnitt mit reduzierter Geschwindigkeit fährt, wurde der Abstand zwischen Bahn und Strasse auf ein Minimum reduziert. Die Bahntrasse soll auch mit einem Belag versehen, damit die optische Trennwirkung minimiert wird und so das Ortsbild nicht wesentlich beeinträchtigen soll.
Mit der Zunahme des Verkehrs und der Unfälle muss nun, gleichzeitig mit der Anpassung der Geleise, auch eine bauliche Trennung zwischen Strasse und Schiene realisiert werden.
Mit einem festen technischen Trennungselement (Randstein oder eine andere Art der Abgrenzung) zwischen Strasse und Bahn soll zukünftig verhindert werden, dass Fahrzeuge abrupt auf die Gleise fahren oder stehende Fahrzeuge über die Bahntrasse überholt werden. Auch Velofahrende sollen nicht mehr durch den motorisierten Verkehr in diesen Bereich abgedrängt werden können.
Es ist nicht möglich, einem Zug (bis 200t) mittels Notbremse auf kurze Distanz und Zeit zum Stillstand zu bringen. Nebst der Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden im Strassenquerschnitt geht auch eine Gefährdung für die Bahngäste aus. Das Queren der Gleise soll nur noch an gesicherten Übergängen angeboten werden. Dies steigert auch die Schulwegsicherheit.