Hauptmenü

Umwelt & Natur

Neobiota

Blühendes Einjähriges Berufkraut. Kleiner Blütenkopf mit gelb im Inneren und weissen Blütenblätter aussen.

Gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich bei uns stärker ausbreiten als in ihrer Heimat, können verschiedene Probleme bereiten.

Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die mit Beginn des globalen Handels und Verkehrs durch den Menschen bewusst oder unabsichtlich in fremde Gebiete eingeführt worden sind. Der Grossteil dieser gebietsfremden Arten hat sich problemlos in die hiesigen Ökosysteme integriert oder wird als Nutzpflanzen kultiviert. Einige dieser Organismen breiten sich hier zu Lasten der einheimischen Flora und Fauna stärker und schneller aus als in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet, man spricht von invasiven Neobiota.

Invasive Neobiota können dabei einheimische Arten verdrängen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) zählt invasive gebietsfremde Arten zu den "grössten Bedrohungen für Umwelt und Wirtschaft".

Der im Jahr 2022 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Bericht Gebietsfremde Arten in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster) zeigt auf, dass die Anzahl der gebietsfremden Arten in der Schweiz nach wie vor zunimmt. Damit einher geht auch die Zunahme der invasiven Arten und die damit zu erwartenden Schäden.

Der Kanton Aargau setzt sich dafür ein, die schädlichen Auswirkungen von invasiven Neobiota zu minimieren und verfügt dazu über eine Neobiota-Strategie (zurzeit in Überarbeitung). Die Aktivitäten der Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) konzentrieren sich auf die Bekämpfung der invasiven Neophyten in den Naturschutzgebieten kantonaler Bedeutung (NkB) und entlang von Gewässern. Zudem führt die ALG verschiedene Projekte durch zur Entwicklung effizienter und praxisfreundlicher Bekämpfungsmethoden.

Revision Freisetzungsverordnung

Am 1. März hat der Bundesrat über die Revision der Freisetzungsverordnung(öffnet in einem neuen Fenster) entschieden. Seit dem 1. September 2024 beinhaltet die Liste weitere verbotene invasive Neophyten. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für ausgewählte invasive Neophyten erlassen. Dieses verbietet das Handeln und Verschenken von gewissen invasiven Neophyten, wie zum Beispiel dem Kirschlorbeer oder dem Sommerflieder. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.

Das Management invasiver Neobiota trägt zur Agenda 2030 bei

Logo SDG 2: Kein Hunger

Ziel: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.

Logo SDG 15: Leben an Land

Ziel: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen.

Die wichtigste Wirkung auf die SDGs der Agenda 2030 hat das Management der Neobiote auf das Unterziel 15.8:
"Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert."