Physikalischer Bodenschutz
Der physikalische Bodenschutz hat zum Ziel, den Boden vor Schäden durch physikalische Belastungen zu schützen. Zu den physikalischen Belastungen zählen zum Beispiel Transportpisten und Installationsplätze, Verdichtung und Erosion, aber auch Überschüttungen bei Terrainveränderungen und Zwischenlagerung von Boden bei Rekultivierungen.

Der Boden ist ein System aus festen Bestandteilen und Poren. Ein Boden, der alle seine Funktionen erfüllen kann, hat verschiedene Poren. Durch die Grobporen versickert das Wasser rasch in den Untergrund. Das Wasser in den mittleren und gröberen Feinporen steht den Pflanzen zur Verfügung. In den Feinporen steckt ein Rest Wasser, der kaum genutzt werden kann.
Werden durch Befahren mit zu schweren Maschinen die Poren zerstört oder durch Bewegen des Bodens die Porenverbindungen unterbrochen, kann das Wasser nicht versickern und keine Luft in den Boden eindringen. In der Folge wachsen die Pflanzen schlechter, Wasser bleibt an der Oberfläche liegen und der Boden verschlämmt.

Boden und Bauen
Massnahmen zum physikalischen Bodenschutz sind bei allen Bauvorhaben zu treffen. Für die Umsetzung der verschiedenen Bodenschutzmassnahmen hat sich der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung bewährt.
Weitere Informationen zum Bodenschutz beim Bauen finden Sie in der Vollzugshilfe Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen (PDF, 36 Seiten, 2 MB)(öffnet in einem neuen Fenster) des Bundesamts für Umwelt oder auf der Internetseite Bodenschutz lohnt sich!(öffnet in einem neuen Fenster)
Unter anderem bei den nachfolgenden Beispielen spielt der physikalische Bodenschutz eine wichtige Rolle:
Physikalischer Bodenschutz im Wald
Bodenschutz im Wald ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Abteilung Wald unterstützt die Förster bei ihren Anstrengungen auf diesem Gebiet.
Holz ist ein lokal nachwachsender Rohstoff. Um diese wertvolle Ressource effizient, sicher und bestandesschonend zu nutzen, werden wenn möglich moderne Forstmaschinen eingesetzt. Mit einer guten Planung und Durchführung des Einsatzes und der richtigen Maschine zum richtigen Zeitpunkt arbeiten solche Forstfahrzeuge bodenschonend. Sie bergen aber immer auch ein Risiko für Verdichtungen des Bodens.
Verdichtungen verschlechtern den Luft- und Wassertransport im Boden, beeinträchtigen dadurch den Boden als Lebensraum und vermindern das Pflanzenwachstum. Tiefe Spuren stören das Waldbild und erschweren zukünftige Befahrungen. Deshalb wird bei der Waldbewirtschaftung darauf geachtet, den Boden so wenig wie nötig und so schonend wie möglich zu befahren. Flächiges Befahren des Waldbodens muss auf jeden Fall vermieden werden.
Informationen zum physikalischen Bodenschutz im Wald finden Sie auf der Seite der Abteilung Wald zum Bodenschutz im Wald.
Boden des Jahres 2019 – Der rekultivierte Boden
Anlässlich des Weltbodentags vom 5. Dezember 2018 ernennt die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS)(öffnet in einem neuen Fenster) den RekultiviertenBoden zum Boden des Jahres 2019. Um bei Rekultivierungen nach Bodeneingriffen (Baustellen, Materialabbau, etc.) wieder eine gute Bodenqualität zu erhalten, müssen bestimmte bodenkundliche Vorgaben bei der bautechnischen Umsetzung berücksichtigt werden. Ein fachgerechtes Vorgehen beim Bodenabtrag, bei der Zwischenlagerung und beim Bodenauftrag sowie eine angepasste und schonende landwirtschaftliche Folgebewirtschaftung stellen sicher, dass die Rekultivierungsziele erreicht werden. Weitere Informationen zum Boden des Jahres finden Sie im Flyer der BGS (PDF, 2 Seiten, 237 KB) sowie auf der Seite www.boden-des-jahres.ch(öffnet in einem neuen Fenster).
- Bodenschutz lohnt sich! Ein gemeinsamer Internetauftritt der Bodenschutzfachstellen der Schweiz und des BAFU.(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesamt für Umwelt zum Thema Boden(öffnet in einem neuen Fenster)
Arbeitshilfe mit 5 Beilagen, Kantonale Bodenschutzfachstellen
- Arbeitshilfe zur Erfassung und Beurteilung von Bodenschadverdichtungen (PDF, 12 Seiten, 5,9 MB)
- Beilage: Feldmethode zur Bestimmung des Eindringwiderstandes (PDF, 1 Seite, 84 KB)
- Beilage: Grobporenvolumen (PDF, 3 Seiten, 1,1 MB)
- Beilage: Lagerungsdichte (PDF, 2 Seiten, 435 KB)
- Beilage: gesättigte Wasserleitfähigkeit (PDF, 3 Seiten, 1,7 MB)
- Beilage: Empfohlene Labor- und Feldmethoden (PDF, 1 Seite, 84 KB)
Merkblatt der Kantone AG, BE, BL, LU und SO:
Merkblatt der Kantone AG, BE, BL, FR, LU und SO:
Bodenschutz im Wald
- Empfehlungen für den Bodenschutz im Wald (PDF, 11 Seiten, 514 KB)
- Merkblatt WSL "Physikalischer Bodenschutz im Wald" (PDF, 12 Seiten, 847 KB)(öffnet in einem neuen Fenster)
- BAFU Umwelt-Wissen "Physikalischer Bodenschutz im Wald" (PDF, 159 Seiten, 6 MB)(öffnet in einem neuen Fenster)
Freizeitveranstaltungen
- Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese" (PDF, 6 Seiten, 2,0 MB)
- Einlageblätter zum Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese" (PDF, 7 Seiten, 57 KB)
- Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese". Artikel UWMELT AARGAU, Nr. 97, Januar 2025 (PDF, 2 Seiten, 774 KB)
Golfanlagen
- Merkblatt "Bodenschutz beim Bau von Golfanlagen" (PDF, 6 Seiten, 555 KB)
- Checkliste zum Merkblatt "Bodenschutz beim Bau von Golfanlagen" (PDF, 1 Seite, 57 KB)
Reservoirbauten
Checkliste Bodenschutz bei Reservoirbauten (PDF, 2 Seiten, 27 KB)
Rechtliche Grundlagen
Qualitativer Bodenschutz
Der Boden wird durch verschiedene Rechtserlasse geschützt. Dabei wird einerseits der qualitative Bodenschutz verfolgt:
- Umweltschutzgesetz Art. 7, Art. 33, Art. 34, Art. 35 (SR 814.01)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (SR 814.12)(öffnet in einem neuen Fenster)
- EG Umweltrecht § 16 (SAR 781.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
Quantitativer Bodenschutz
Andererseits geht es um den quantitativen Bodenschutz:
Für den Vollzug der sich daraus ergebenden Aufgaben ist die kantonale Bodenschutzfachstelle verantwortlich.