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Boden & Untergrund

Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Für die Umsetzung der verschiedenen Bodenschutzmassnahmen aus dem Baubewilligungsverfahren hat sich der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung bewährt. Die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) soll den physikalischen und chemischen Schutz des Bodens bei Bauvorhaben gewährleisten und Auflagen aus der Baubewilligung umsetzen.

Die Aufgabe des Bodenschutzes besteht darin, den Boden vor Verdichtung, Erosion und Verschmutzung mit Schadstoffen zu schützen. Zugleich soll insbesondere die Erhaltung des natürlichen Bodenaufbaus oder wo das nicht möglich ist, deren möglichst naturnahe Wieder- und Neuherstellung gewährleistet werden. Damit wird unter anderem die Fruchtbarkeit und Produktivität der Böden sowie das Wachstum der natürlichen und vom Menschen geprägten Flora und Fauna langfristig gesichert.

Ob grosse oder kleine, die Zahl der Baustellen im Aargau ist beträchtlich. Und wo gebaut wird, fahren Baumaschinen auf, verschieben Boden oder führen ihn ab. Werden dabei Bodenschäden verursacht, so sind diese oft irreversibel und können kaum mehr saniert werden. Das Umweltschutzgesetz und die Bundesverordnung über Belastungen des Bodens verlangen, dass mit Böden und Bodenaushub sorgfältig umgegangen wird, um die Bodenfruchtbarkeit und das wertvolle Bodenmaterial zu erhalten. Der bodenkundliche Baubegleiter nimmt sich dieser Sache an und unterstützt als Spezialist die Planer und Baufachleute vor Ort.

Bodenkundliche Baubegleiter und -begleiterinnen

Wenn im Rahmen von Baugesuchverfahren eine bodenkundliche Baubegleitung notwendig ist und verfügt wird, muss eine qualifizierte Fachperson eingesetzt werden. Die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz hat ein Instrument geschaffen, die Qualifikationen dieser Fachpersonen zu prüfen und anzuerkennen. Die anerkannten Baubegleiter und Baubegleiterinnen erhalten dadurch den Titel "BBB BGS". Sie werden auf der Liste der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz als BBB BGS aufgeführt.

Bodenschutzkonzept

Das Bodenschutzkonzept des Cercle Sol NWCH (PDF, 2 Seiten, 52 KB) dient dazu, alle bodenrelevanten Aspekte eines Bauvorhabens vor, während und nach den Eingriffen zu planen und darzulegen. Es umfasst beispielsweise die bodenkundliche Aufnahme des Ist-Zustands bis hin zur Planung einer bodenschonenden und strukturfördernden Folgebewirtschaftung.

Im Bodenschutzkonzept muss die korrekte Verwertung resp. Entsorgung des Bodens richtig geplant werden. Gerade bei grossen Mengen an anfallendem Boden ist dies entscheidend. Um Überraschungen durch nachträglich festgestellte PFAS-Belastungen zu vermeiden, ist es wichtig, eine allfällige PFAS-Belastung des Bodens in der Planungsphase zu erkennen. Eine PFAS-Untersuchung des Bodens ist deshalb unumgänglich und ist im Bodenschutzkonzept aufzunehmen.

Pflichtenheft bodenkundliche Baubegleitung

Die genauen Aufgaben und Kompetenzen der bodenkundlichen Baubegleiter und Begleiterinnen (BBB) sind in einem Pflichtenheft (PDF, 3 Seiten, 85 KB) festzulegen und müssen zwischen Bauherrschaft und BBB vertraglich geregelt werden. Das Pflichtenheft wird von der Fachstelle Bodenschutz beurteilt.