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Steuern

Steuern bezahlen

Informationen zur Bezahlung der von den natürlichen und juristischen Personen veranlagten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.

Das Bezugsverfahren folgt auf das Veranlagungsverfahren. Die provisorisch zu veranlagenden Steuern werden zeitlich vorgelagert zur definitiven Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Die provisorische Rechnung ist auf einen bestimmten Fälligkeitstermin hin zu bezahlen.

Hervorgehoben:Steuerkonto

Die Dienstleistung "Steuerkonto" bietet Ihnen als natürliche Person jederzeit einen digitalen Überblick über Ihre Steuerrechnungen und Saldi.

Bezahlen der Kantons- und Gemeindesteuern

Fragen zum Bezahlen der Steuern als natürliche Person

Welche Amtsstelle bezieht meine Kantons- und Gemeindesteuern und beantwortet Bezugsfragen?

Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde bezieht die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Steuern auf Kapitalleistungen, Grundstück- und Liquidationsgewinnen sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Bei Fragen zu ihrer Steuerrechnung wenden Sie sich an Ihre Finanzverwaltung und geben Ihre persönliche Adress-Nummer gemäss der Ihnen zugestellten Rechnung an.

Welche Positionen enthält die Steuerrechnung für Einkommen und Vermögen?

Auf der selben Steuerrechnung werden folgende Steuerbeträge in Rechnung gestellt:

  • die Kantonssteuern, inklusive Finanzausgleich
  • die Gemeindesteuern
  • die Kirchensteuer bei Kirchenzugehörigkeit (falls eine Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der entsprechenden Kirchgemeinde vorliegt; die Kirchgemeinden können ihre Steuern auch selber beziehen)
  • die Feuerwehrpflichtersatzabgabe (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen)

Wann ist der Fälligkeitstermin für die provisorische Rechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern?

Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen.

Jeweils im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallanzeige über die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode.

Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der Finanzverwaltung eine Lösung gefunden werden.

Die Fachstelle für Budgetberatung und Schuldenfragen (Schuldenberatung Aargau - Solothurn(öffnet in einem neuen Fenster)) kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden.

Welche Zinsarten kommen zur Anwendung?

Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert. Der Vergütungszins ist steuerfrei.

Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben. Dies gilt auch für Zahlungen, welche die provisorische Rechnung übersteigen.

Für Zahlungsausstände wird jeweils ab 1. November ein Verzugszins in Rechnung gestellt, und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

In der Zinsverordnung(öffnet in einem neuen Fenster) legt der Regierungsrat die Zinssätze für jedes Kalenderjahr fest.

Wie und von welcher Amtsstelle kann ich meine provisorische Rechnung anpassen lassen?

Reichen Sie das ausgefüllte Formular zur Anpassung der provisorischen Rechnung(öffnet in einem neuen Fenster) dem Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Prüfung ein.

Wie und bei welcher Amtsstelle kann ich eine Zahlungserleichterung (Ratenzahlung, Stundung) für meine Steuern beantragen?

Für Antrag auf Ratenzahlung

Falls Ihre Gemeinde, die sich am Smart Service Portal beteiligt, können das Ratengesuch elektronisch durchführen und einreichen > weiter zum Ratengesuch im Smart Service Portal(öffnet in einem neuen Fenster).

Für Antrag auf Stundung

Reichen Sie das ausgefüllte Stundungsgesuch(öffnet in einem neuen Fenster) der Finanzverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Prüfung ein.

Wie und bei welcher Amtsstelle kann ich einen Erlass meiner Kantons- und Gemeindesteuern beantragen?

Reichen Sie das ausgefüllte Erlassgesuch(öffnet in einem neuen Fenster) der Finanzverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Prüfung ein.

Informationen zum Bezahlen der Steuern als juristische Person

Die Gewinn- und Kaptialsteuern sowie die Grundsteuern der juristischen Personen werden vom Kantonalen Steueramt, Sektion Bezug, bezogen.

Die Kantonssteuern, der Finanzausgleich und die Gemeindesteuern werden auf der selben Steuerrechnung geltend gemacht.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bezahlen im Kanton Aargau keine Kirchensteuern.

Bei Anfragen (Brief / Telefon / E-Mail) geben Sie stets die Betriebs-Nummer (UID) an.

Bezahlen der direkten Bundessteuer

Fragen zum Bezahlen der Steuer als natürliche Person

Zuständigkeit

Welche Amtsstelle bezieht die direkte Bundessteuer der natürlichen Personen und beantwortet Fragen zur Steuerrechnung?

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die von der zuständigen Wohnsitzgemeinde veranlagte Einkommenssteuer der direkten Bundessteuer. Die Sektion Bezug beantwortet Fragen zur Steuerrechnung.

Rechnungstellung

1. Warum bekomme ich jetzt eine Rechnung für das letzte Jahr?

Die direkte Bundessteuer wird in der Regel erst im Folgejahr in Rechnung gestellt.

Beispiel: Ende Februar 2025 erhalten Sie eine provisorische Rechnung 2024, welche bis 31. März 2025 zu bezahlen ist.

2. Gilt für den Versand der provisorischen Rechnung ein Mindestbetrag? Beläuft sich dieser auf 300 Franken?

Ja. Die im Februar verschickten provisorischen Rechnungen erreichen bzw. übersteigen den Mindestbetrag von 300 Franken.

Grundsätzlich werden Beträge unter 300 Franken erst mit der definitiven Rechnung erhoben. In einigen Fällen jedoch, beispielsweise wenn bereits eine Zahlung oder Umbuchung auf das laufende Steuerjahr erfolgt ist, wird trotzdem eine provisorische Rechnung erstellt.

3. Weshalb ist die Rechnung erst provisorisch? Wann erhalte ich die definitive Rechnung?

In der Regel erfolgt zuerst stets eine provisorische Rechnung. Die definitive Rechnung kann erst erstellt werden, wenn die Veranlagung der Steuererklärung für das entsprechende Steuerjahr erfolgt ist. Zuviel bezahlte provisorische Beträge führen zu einer Rückzahlung, zu wenig bezahlte zu einer Nachforderung.

Fälligkeit

1. Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen? Was ist zu tun, wenn der Betrag nicht fristgerecht bezahlt werden kann?

Die Zahlungsfrist ist auf jeder Rechnung aufgeführt. Der Zahlungstermin für die periodische geschuldete, direkte Bundessteuer ist jeweils der 31. März (Fälligkeitstermin 1. März mit 30 Tagen Zahlungsfrist).

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, dann reichen Sie das digitale Formular Ratenzahlung für direkte Bundessteuer(öffnet in einem neuen Fenster) beantragen online ein.

2. Wird mir ein Verzugszins auch bei einer Ratenzahlung belastet?

Nach Ablauf der Frist bezahlte Steuern sind stets verzugszinspflichtig. Daran ändert auch ein bewilligtes Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuch nichts.

3. Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten?

Mit der Rechnung erhalten Sie einen Einzahlungsschein. Dieser kann für den Zahlungsauftrag verwendet werden. Beim E-Banking verwenden Sie bitte keine Vorlagen sondern erfassen stets die Konto- und Referenznummer des aktuellen Einzahlungsscheins. Die Referenznummer ändert mit jedem Steuerjahr! Nur so kann die Verbuchung auf das richtige Steuerjahr erfolgen.

Alte und unvollständige Referenznummern oder die falsche Kontonummer führen zu Fehlbuchungen, aufwändigen Nachforschungen und unnötigen Mahnungen. Zudem verursachen sie hohe Kosten.

Anträge für Ratenzahlung, Steuererlass oder Löschung Betreibungsregistereintrag

1. Wie kann ich eine Ratenzahlung für direkte Bundessteuer beantragen?

Beantragen Sie eine Ratenzahlung online beim Kantonalen Steueramt > weiter zum Ratengesuch im Smart Service Portal(öffnet in einem neuen Fenster).

2. Wie kann ich einen Erlass meiner direkten Bundessteuer beantragen?

Reichen Sie das ausgefüllte Erlassgesuch(öffnet in einem neuen Fenster) beim Kantonalen Steueramt, Sektion Bezug, zur Prüfung ein.

3. Wie kann ich die Löschung eines Betreibungsregistereintrags beantragen?

Beantragen Sie die Löschung eines Betreibungsregistereintrags online beim Kantonalen Steueramt > weiter zu Betreibung löschen für natürliche Personen(öffnet in einem neuen Fenster).

Familiensituationen

1. Worum genau handelt es sich beim Abzug "Ermässigung nach Art. 36 DBG"? Wer hat Anspruch auf diesen Abzug?

Dieser Abzug steht nur Familien und alleinstehenden Personen zu, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Der Abzug wurde mit Bundesgesetz vom 25. September 2009 über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern(öffnet in einem neuen Fenster) eingeführt.

Die Höhe des Ermässigungsbetrags wird jedes Jahr geprüft und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen(öffnet in einem neuen Fenster) allenfalls neu festgesetzt. Der Abzug beträgt im Jahr 2025 263 Franken pro Kind (2024: 259 Franken). Der Betrag wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Verordnung über die kalte Progression(öffnet in einem neuen Fenster)) angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die endgültige Ermässigung erst bei der definitiven Veranlagung festgelegt wird.

2. Wie wirkt sich eine Heirat oder eine Trennung/Scheidung der Ehe im Verlaufe des Jahres auf die Rechnungsstellung aus?

Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht:

  • Personen, die am Jahresende verheiratet sind, werden für das ganze Steuerjahr gemeinsam besteuert
  • Personen, die am Jahresende getrennt oder geschieden waren, werden für das ganze Jahr als Alleinstehende veranlagt

3. Nach dem Tod meines Ehepartners im vergangenen Jahr habe ich bereits eine Rechnung erhalten. Weshalb bekomme ich nun noch einmal eine Rechnung für dasselbe Jahr?

Die bereits erhaltene Rechnung umfasst den Zeitraum der gemeinsamen Steuerpflicht bis zum Todestag. Die zweite Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum der alleinigen Steuerpflicht bis Ende Jahr.

Kapitalzahlungen / Wohneigentumsförderung (WEF)

1. Welcher Tarif wird bei Kapitalzahlungen angewendet?

Die Auszahlungen werden zum Tarif Post besteuert (gleicher Tarif für ordentliche Steuern und Kapitalzahlungen). Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 1/5 oder 20% des Steuerbetrags gemäss Tarif. Eine provisorische Steuerberechnung bietet die Applikation Steuerberechnungen (Berechnungsart "separate Jahressteuer zum Vorsorgetarif") an.

2. Ich habe eine Kapitalzahlung aus einer Vorsorgeeinrichtung erhalten oder einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) gemacht. Habe ich dafür auch die direkte Bundessteuer zu bezahlen?

Ja, Kapitalleistungen aus Vorsorge oder Vorbezüge für Wohnbaueigentumsförderung (WEF) werden gesondert besteuert und unterliegen stets einer einmaligen Jahressteuer. Alle Auszahlungen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet und separat in Rechnung gestellt.

3. Den Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) habe ich ganz oder teilweise wieder zurückbezahlt. Was muss ich tun, um die bereits bezahlten Steuern zurückzufordern?

Werden Vorbezüge aus der 2. Säule zur Wohneigentumsförderung (WEF) an eine Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt, so kann die Steuer ganz oder anteilsmässig innerhalb von drei Jahren seit der Wiedereinzahlung des Vorbezugs zinslos bei der Behörde zurückgefordert werden, die den Steuerbetrag seinerzeit erhoben hat.

Sobald Ihre Vorsorgestiftung die Rückzahlung des Vorbezugs an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet hat, erhalten Sie ein Schreiben mit der Kopie der Meldung und einem Register- oder Kontoauszug. Daraus sind sämtliche Angaben über den Vorbezug WEF und die Rückzahlung an die Vorsorgeeinrichtung ersichtlich. Warten Sie zuerst den Eingang dieses Formulars ab, bevor Sie die bezahlten Steuern zurückfordern.

Wurde die Steuer auf dem Vorbezug durch den Kanton Aargau erhoben, so kann die Rückzahlung beim Kantonalen Steueramt, Sektion Bezug, beantragt werden (bitte Registerauszug mitsenden).

Wie lauten die Kontoangaben des Kantonalen Steueramts für die Bezahlung der direkten Bundessteuer?

BanknameAargauische Kantonalbank, 5001 Aarau
IBAN-Nr. CH72 0076 1020 0010 1404 2
SWIFTKBAGCH22XXX
Konto lautend auf Abteilung Finanzen Aargau
Sektion Tresorerie
Postfach 2531
5001 Aarau
ZahlungsvermerkSteuerjahr und Registernummer vermerken.

Weitere Fragen

1. In welchem Kanton muss ich am wenigsten direkte Bundessteuer bezahlen?

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und die Tarife für die Bundessteuer gelten einheitlich für die ganze Schweiz. Die Höhe der Rechnung richtet sich nicht nach dem Wohnsitzkanton. Dies ist im Gegensatz zu den kantonalen Steuern, bei denen die Steuerbelastung unterschiedlich hoch sein kann.

2. Für welche Ausgaben wird die Bundessteuer verwendet?

Es gibt keine spezifische Verwendung der Bundessteuer. Als eine der grössten Einnahmequellen des Bundes deckt sie die vielen verschiedenen Ausgaben, die im jährlichen Budget des Bundes anfallen.

Informationen zum Bezahlen der Steuer als juristische Person

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die Gewinnsteuer.

Bei Anfragen (Brief / Telefon / E-Mail) geben Sie stets die Betriebs-Nummer (UID) an.