Betreibung löschen für natürliche Personen
Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den eingereichten Antrag für die Löschung eines Betreibungsregistereintrags für die direkte Bundessteuer und die Ordnungsbussen.
Voraussetzungen
Die Betreibung erfolgte irrtümlich oder es besteht lediglich eine Betreibung des Gläubigers Kantonales Steueramt / Schweizerische Eidgenossenschaft.
Zu beachten
Der Antrag um Löschung eines Betreibungsregistereintrags wird einmalig bewilligt und nur online entgegengenommen.
Unvollständige Gesuche (z.B. fehlende Betreibungsnummer, fehlende Personalien usw.) können nicht bearbeitet werden.
Sollten mehrere Betreibungen bestehen, kann auf das Gesuch nicht eingetreten werden.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person füllt den Antrag über das Online Formular aus.
- Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den Antrag, entscheidet darüber und sendet bei Zustimmung der steuerpflichtigen Person einen Einzahlungsschein mit der Löschungsgebühr über CHF 100.00.
- Nach Erhalt der Zahlung lässt das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug beim zuständigen Betreibungsamt den Eintrag löschen.
Fristen und Termine
Die Einreichung des Antrags ist an keine Fristen gebunden.
Kosten
Die Kosten betragen CHF 100.00.
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