Hinweis:FAQ für Fachpersonen
Für Fachpersonen wie Mandantenvertreterinnen und -vertreter sowie Mitarbeitende der Gemeindesteuerämter steht ein ausführliches FAQ mit relevanten Fragen und Antworten bereit.
Ab 2026 wird EasyTax durch eTAX AARGAU ersetzt: Mit der neuen Lösung eTAX AARGAU erledigen Sie Ihre Steuererklärung einfach, sicher und direkt im Browser – ohne Installation einer Software. Über 400'000 Steuerpflichtige profitieren von dieser modernen und benutzerfreundlichen Lösung.
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Die Integration ins Smart Service Portal und die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. Für Personen, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen möchten, bleibt diese Möglichkeit weiterhin bestehen.
Der Kanton Aargau bietet mit eTAX AARGAU eine zukunftsorientierte und benutzerfreundliche Lösung für die elektronische Steuererklärung.
Für die Anmeldung und Nutzung der Online-Steuererklärung sowie weiterer digitaler Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden ist eine Registrierung bei AGOV – dem sicheren Anmeldeverfahren für Online-Dienstleistungen der Schweizer Behörden – erforderlich.
Falls Sie bereits ein persönliches Benutzerkonto bei www.ag.ch besitzen und dieses für die Steuererklärung nutzen möchten, verwenden Sie für die Registrierung bei AGOV bitte dieselbe E-Mail-Adresse.
Um sich in der Dienstleistung eTAX AARGAU anmelden zu können, benötigen Sie den Zugangscode und Ihre Adressnummer. Beides werden Sie zusammen mit den Unterlagen zur Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.
Mit dem Versand der Steuerunterlagen wird die neue Anwendung eTAX AARGAU auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
Für Fachpersonen wie Mandantenvertreterinnen und -vertreter sowie Mitarbeitende der Gemeindesteuerämter steht ein ausführliches FAQ mit relevanten Fragen und Antworten bereit.
eTAX AARGAU ist die neue, webbasierte Anwendung für die elektronische Steuererklärung im Kanton Aargau. Sie ersetzt ab dem Steuerjahr 2025 die bisher genutzte EasyTax-Software und wird als Online-Dienstleistung in das Smart Service Portal eingebunden sein.
eTAX AARGAU steht ab 2026 allen natürlichen Personen mit Steuerpflicht im Kanton Aargau zur Verfügung (z. B. Einzelpersonen, Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften). Juristische Personen (z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Vereine, Stiftungen) nutzen weiterhin die dafür vorgesehenen Lösungen eTAX AARGAU Juristische Personen und sind von der Einführung der neuen Lösung nicht betroffen.
Nach rund 25 Jahren endet der Wartungsvertrag für EasyTax. Mit eTAX AARGAU steht eine vollständig digitale, benutzerfreundliche und moderne Lösung bereit, die den Steuerprozess vereinfacht und den aktuellen Anforderungen entspricht.
eTAX AARGAU steht erstmals ab 2026 für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Ihren Zugangscode und die Adressnummer werden Ihnen zusammen mit den Unterlagen zur Steuererklärung zugestellt.
Die Einreichung der Steuererklärung in Papierform bleibt weiterhin möglich. Eine digitale Einreichung ist nur über eTAX AARGAU möglich.
Datenschutz und Sicherheit haben höchste Priorität. Nur die steuerpflichtige Person hat Zugang zu nicht abgeschlossenen Steuererklärungen. Alle Daten werden sicher über das Smart Service Portal und AGOV verarbeitet.
Alle Steuerdaten liegen sicher innerhalb der kantonalen Infrastruktur. Die Steuerdaten sind nach elektronischer Übermittlung der Steuererklärung nur Befugten innerhalb der kantonalen Steuerverwaltung und der Gemeindesteuerämter zugänglich.
Nein, es fliessen keine Steuerdaten zu AGOV, zum Bund oder zu externen Lieferanten.
Um eTAX AARGAU zu nutzen, benötigen Sie Folgendes:
AGOV ist der Authentifizierungsdienst des Bundes und wird für eine sichere Anmeldung bei den Online-Dienstleistungen des Kantons Aargau benötigt. Der Authentifizierungsdienst überprüft die Anmeldeinformationen und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die jeweiligen Dienstleistungen erhalten. Ohne AGOV-Registration ist die Nutzung von eTAX AARGAU nicht möglich.
Für die AGOV-Registrierung verwenden Sie bitte eine persönliche E-Mail-Adresse. Falls Sie bereits über ein selbstregistriertes Konto auf www.ag.ch verfügen und Sie mit diesem Konto Ihre Steuererklärung ausfüllen wollen, verwenden Sie für die Registrierung bei AGOV bitte dieselbe E-Mail-Adresse. Auf diese Weise wird Ihr Benutzerkonto auf www.ag.ch mit AGOV verknüpft.
Nein. Für die Online-Steuererklärung mit eTAX AARGAU ist im Kanton Aargau keine geprüfte Identität erforderlich. Sie können sich mit AGOV anmelden, ohne eine E-ID zu besitzen. Für die Registrierung bei AGOV benötigen Sie lediglich eine gültige E Mail-Adresse.
Ja. Sie können die Vorjahresdaten aus EasyTax übernehmen, sofern Sie diese abgespeichert haben und Ihnen der Speicherort bekannt ist.
Ja, das ist möglich. Die steuerpflichtige Person meldet sich mit AGOV sowie den persönlichen Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) an, eröffnet die Steuererklärung und kann diese via Teilen-Funktion an gewünschte Drittpersonen freigeben. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden und auch mehrere Personen können Zugriff erhalten.
Die steuerpflichtige Person meldet sich mit AGOV sowie den persönlichen Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) an, eröffnet die Steuererklärung und kann diese via Teilen-Funktion an gewünschte Drittpersonen freigeben. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden und auch mehrere Personen können Zugriff erhalten.
Eine bei AGOV registrierte Drittperson erhält, nachdem die Steuererklärung mit ihr geteilt wurde, eine E-Mail und SMS mit einem persönlichen Zugangscode. Damit kann sie die geteilte Steuererklärung im aktuellen Bearbeitungsstand in eTAX AARGAU einsehen und bearbeiten.
Ja. Wird die Steuererklärung nicht über die Teilen-Funktion delegiert, kann eine Drittperson mit den Zugangsdaten der steuerpflichtigen Person die Erklärung eröffnen und ausfüllen.
Ausserdem gibt es analog EasyTax die Möglichkeit, die Steuererklärung zu exportieren. Dadurch kann die Datei z. B. mittels E-Mail oder USB-Datenträger an eine Drittperson weitergegeben und im Konto der Drittperson wieder importiert werden.
Die steuerpflichtige Person sollte unverzüglich das zuständige Gemeindesteueramt informieren, das die weiteren Schritte klärt (z. B. Korrektur, Sperrung Zugangsdaten).
Ehepaare und eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam veranlagt und geben deshalb eine gemeinsame Steuererklärung ab. Sie erhalten die Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) nur einmal, können die Bearbeitung aber auf verschiedene Arten aufteilen:
Diese Vorgehensweise wird empfohlen.
Eine Person meldet sich mit dem eigenen AGOV-Login und den Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) an, eröffnet die Steuererklärung und teilt sie via Teilen-Funktion mit der Partnerin/dem Partner. Die andere Person erhält eine E-Mail und SMS mit einem persönlichen Zugangscode und kann die Steuererklärung im aktuellen Bearbeitungsstand in eTAX AARGAU einsehen und weiterbearbeiten. Eine gleichzeitige Bearbeitung ist nicht möglich (nur nacheinander). Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden.
Beide Personen verwenden denselben AGOV-Zugang und dieselben Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) und bearbeiten die Steuererklärung nacheinander auf demselben eTAX-AARGAU-Konto. Damit dies möglich ist, gibt es zwei Varianten:
Diese Vorgehensweise ist nur in bestimmten Fällen sinnvoll.
Die Steuererklärung kann als Datei exportiert und im Konto der anderen Person wieder importiert werden. Beide Personen verwenden hierfür einen eigenen AGOV-Zugang. Bei dieser Variante ist zu beachten, dass die Bearbeitungsstände nicht automatisch synchronisiert werden. Arbeitet folglich nach dem Export jemand weiter an der Steuererklärung, sind diese Änderungen in der exportierten Datei nicht enthalten. Diese Variante eignet sich deshalb nur, wenn eine Person ihren Teil vollständig erfasst hat und danach die andere Person Ergänzungen oder Anpassungen vornimmt.
Unabhängig von der gewählten Vorgehensweise kann die Steuererklärung am Schluss nur einmal eingereicht werden.