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Beteiligungen

Beteiligungen des Kantons Aargau

Der Kanton erfüllt eine Reihe seiner Aufgaben nicht selber, sondern überträgt sie an Organisationen ausserhalb der Kernverwaltung. Auch erfüllt er zusammen mit anderen Gemeinwesen und Privaten mit Beteiligungen einzelne Staatsaufgaben. Dabei ist stets die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung das Ziel.

Beteiligungsreporte und Datenblätter

Der halbjährliche Beteiligungsreport gibt Auskunft über bedeutende Entwicklungen bei den Beteiligungen. Zu jeder Beteiligung wird jährlich ein Datenblatt erstellt, in dem wichtige unternehmensbezogene Angaben zusammengefasst werden.

Der Regierungsrat beschliesst zu den Beteiligungen Eigentümerstrategien mit Zielen und Stossrichtungen.

Unter einer Beteiligung wird eine Institution in der Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt oder einer Gesellschaftsform des Obligationenrechts verstanden, an welcher der Kanton als Träger beteiligt ist und die der Erfüllung einer Staatsaufgabe dient.

Der Regierungsrat trägt als Exekutivaufgabe die Verantwortung zur Gewährleistung der öffentlichen Aufgabe, welche an die Beteiligung übertragen ist. Er ist auch zuständig für die Verwaltung des Vermögens, das heisst für die Wahrnehmung der Rolle des Eigentümers gegenüber der Beteiligung. Die unterschiedlichen Aufgaben des Kantons gegenüber der Beteiligung werden zwischen dem sachzuständigen Departement und dem Departement Finanzen und Ressourcen getrennt, welches die Aufgaben des Eigentümers im finanziellen Bereich wahrnimmt. Das Departement Finanzen und Ressourcen ist darüber hinaus verantwortlich für Methodik, Prozess, Dokumentation sowie Weiterentwicklung der Beteiligungsbetreuung.

Beteiligungsreporte (von 2007 bis 2024)

Der halbjährliche Beteiligungsreport gibt Auskunft über bedeutende Entwicklungen bei den Beteiligungen. Zu jeder Beteiligung wird jährlich ein Datenblatt erstellt, in dem wichtige unternehmensbezogene Angaben zusammengefasst werden.

Datenblätter zu allen 48 Beteiligungen

Public Corporate Governance

Der Regierungsrat hat am 18. September 2013 die Richtlinien zur Public Corporate Governance für die Beteiligungen des Kantons Aargau revidiert. Am 6. September 2017 erfolgte die letzte Teilrevision. Die Richtlinien enthalten Bestimmungen, welche die interne Organisation des Kantons betreffen, regeln das Verhältnis zwischen Kanton als Eigentümer und seinen Beteiligungen, legen die kantonalen Steuerungsinstrumente für die Beteiligungen fest und umfassen Anforderungen, die sich an die Beteiligungen richten. Auf Grundlage der PCG-Richtlinien kann der Kanton seine Interessen gegenüber den kantonalen Beteiligungen transparent und auf der Basis klarer Regeln wahrnehmen.

Richtlinien

Public Corporate Governance

Frühere Versionen der PCG-Richtlinien

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