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Mangellage

Reservekraftwerk Birr

Illustration des temporären Reservekraftwerks in Birr (AG) auf dem Betriebsgelände von General Electric (GE)
Illustration des temporären Reservekraftwerks in Birr (AG) auf dem Betriebsgelände von General Electric (GE) © GE

Die wichtigsten Informationen, das weitere Vorgehen und Forderungen des Kantons zum Reservekraftwerk Birr.

Lärmklagen

Gegen die Verordnung vom 21. Dezember 2022 über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage kann innert 5 Tagen nach Publikation im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundeshaus Nord, CH-3003 Bern, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen.

Es gilt dasselbe für Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung.

Frist inkl. Fristenstillstand: bis 9. Januar 2023

Ab dem 10. Januar 2023 sind Immissionsklagen beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau schriftlich einzureichen. Die Klage muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Für Rückfragen wenden Sie sich an: umwelt.aargau@ag.ch

Reservekraftwerk in Birr für kurzfristig verfügbare Stromkapazität

Die acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten.
Die acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten des Reservekraftwerks in Birr. © Kanton Aargau

Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem der Bau eines Reservekraftwerks in Birr (AG). Am 2. September 2022 hat die Schweizerische Eidgenossenschaft mit der General Electric Global Services GmbH (GE) einen Vertrag über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks auf dem Betriebsgelände ihres Standorts in der Gemeinde Birr abgeschlossen. Der Bau der acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt wurde gestützt auf eine Bewilligung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vorgenommen.

Das Reservekraftwerk Birr konnte allerdings nicht bis zum 15. Februar 2023 fertiggestellt werden, wie dies ursprünglich vorgesehen war. Grund dafür waren die umfangreichen Arbeiten zur Bereitstellung des Anschlusses an das Stromnetz. Seit dem 24. Februar 2023 stehen alle acht Turbinen und der neue Netzanschluss bereit. Im April erfolgen noch die Tests zur Inbetriebnahme mit Gas, die Tests für den Betrieb mit Diesel sind abgeschlossen. Die Tests haben gezeigt, dass dank der Lärmschutzwand die Lärmbelastung während des Betriebs deutlich geringer ist als erwartet. Bis Herbst 2023 werden noch die Kamine der acht Gasturbinen mit massiven Schalldämpfern ausgerüstet.

Das Kraftwerk wird nur im Notfall betrieben und bis Ende des Jahres 2026 wieder abgebaut. Im besten Fall wird es – ausser für den Testbetrieb – gar nie laufen. Der Betrieb hängt von einer Vielzahl von nicht voraussehbaren Faktoren ab (insbesondere tiefe Temperaturen im Winter, Verfügbarkeit von Import-Strom insbesondere aus französischen Kernkraftwerken, Pegelstände in den Stauseen, Netzstabilität in der Schweiz und im europäischen Übertragungsnetz).

Die Forderungen des Kantons Aargau

Der Kanton Aargau trägt die Massnahmen des Bundes zur Verhinderung einer drohenden Strommangellage mit. Der Standort Birr verfügt dank den Platzverhältnissen, den ausreichenden Anbindungen an Gas-, Strom- und Schienennetze sowie lösungsorientierten Stakeholdern über gute Voraussetzungen für die notwendige rasche Realisierung eines thermischen Kraftwerks.

Um rechtzeitig ein betriebsfähiges temporäres Kraftwerk mit hoher Akzeptanz zu realisieren, braucht es aber unbedingt flankierende Massnahmen, um negative Auswirkungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Treibhauseffekte zu minimieren.

Die zuständigen kantonalen Stellen fordern vom Bund, dass die Anlage so gebaut und betrieben wird, dass möglichst wenig Immissionen (Lärm, Luft) entstehen und der Schutz von Bevölkerung und Umwelt jederzeit gewährleistet ist. Die Anlage muss das geltende Recht in den Umweltbereichen Lärmschutz und Luftreinhaltung einhalten. Auf Grund der ausserordentlichen Strommangellage wird der Bund in diesen Fachbereichen gewisse Grenzwerte für den allfälligen Betrieb des Kraftwerks nach oben anpassen. Die angepassten Werte müssen dann auf jeden Fall eingehalten sowie alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Absenkpfade zur Unterschreitung der geltenden Grenzwerte so rasch als möglich realisiert werden.

Die 20 Meter hohe Lärmschutzwand.
Die 20 Meter hohe Lärmschutzwand soll die Lärmbelastung des angrenzenden Wohnquartiers verringern. © Kanton Aargau

Schlussendlich soll aus Sicht des Kantons der Standort strategisch weiterentwickelt werden. Spätestens nach Ablauf des befristeten Vertrags 2026 soll eine reguläre, innen aufgestellte Gasturbine mit 300 bis 400 Megawatt Leistung als Reservekraftwerk mit Multi-Fuel Modus (Öl, Gas, erneuerbare Brennstoffe) während 15 bis 20 Jahren einsatzbereit sein.

Der Kanton Aargau fordert, dass zuerst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden (sprich: zuerst der Einsatz der Wasserkraftreserve beziehungsweise der Notstromaggregate [NSA]), bevor das Reservekraftwerk (RKW) Birr zum Einsatz kommt. Dies, weil der Betrieb dieser mobilen, aussenaufgestellten Turbinen für die Gemeinde und deren Bevölkerung eine grosse Belastung in Bezug auf Lärm und Luft darstellen. Soweit möglich, muss dringend der gesetzliche Zeitrahmen für den Beurteilungspegel gemäss der Lärmschutzverordnung (LSV) von 19:00–07:00 Uhr eingehalten werden.

Des Weiteren sollen allfällige Lockerungen gegenüber der Luftreinhalteverordnung (LRV) im Bereich der Emissionsbegrenzungen oder Betriebseinschränkungen lediglich für den Winter 2022/23 gewährt werden. Für die darauffolgenden Winter haben die Betreiber aus Sicht des Kantons Aargau genügend Zeit für die Ertüchtigung von Anlagen. Mit Nachrüstungen, Umrüstungen, Sanierungen etc. können diese anschliessend die Bestimmungen der LRV vollumfänglich einhalten.

Der Kanton Aargau fordert zudem die Umsetzung einer möglichst umweltfreundlichen, wirtschaftsfreundlichen und leicht realisierbaren Lösung. Deshalb ist primär die Nutzung von Wasserkraft und anschliessend NSA als Reservekapazität anzustreben – denn diese Anlagen existieren bereits, entlasten das Stromnetz aufgrund der Dezentralität und sind prinzipiell sofort verfügbar.

Reservekraftwerk Birr: Vernehmlassungen des Kantons

Birr-Verordnung

Mit dieser Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr sorgt der Bundesrat dafür, dass die nötigen Bauarbeiten rasch genug erfolgen können. Sie tritt am 24. September 2022 in Kraft und gilt bis Ende Mai 2023.

8. November 2022: Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr; Vernehmlassung (PDF, 3 Seiten, 218 KB)

Winterreserveverordnung

Diese Verordnung regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen zur Stärkung der Winterstromversorgung in der Schweiz. Geprüft wird zudem die Einrichtung einer Verbrauchsreserve (gezielte Senkung der Nachfrage), die gegebenenfalls noch in diesem Jahr in die Verordnung aufgenommen wird. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November 2022. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) gutgeheissen und hat diese per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt.

Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV)

16. November 2022: Verordnung über den Einsatz von Reservekraftwerken für den Winter 2022/2023 (Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter [Winterreserveverordnung, WResV]); Vernehmlassung des Regierungsrats (PDF, 8 Seiten, 359 KB)

Die Winterreserveverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (Winterreserveverordnung) eröffnet. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken und Notstromgruppen zur Stärkung der Stromversorgung in der Schweiz. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November 2022. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Verordnung gutgeheissen und hat diese per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt.

Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der vom Bund in die Vernehmlassung gegebenen Winterreserveverordnung. Diese ist für den Kanton Aargau von hoher Relevanz, weil damit der Rahmen abgesteckt wird, wann und wie oft das Reservekraftwerk Birr in Betrieb genommen werden kann. Der Aargau ist mit der in Birr geplanten Anlage Standortkanton des grössten und immissionsträchtigsten Reservekraftwerks der Schweiz.

Der Aargau nimmt damit national seine Verantwortung als Energiekanton wahr und ist auch bereit dazu, in einem gewissen Rahmen die damit verbundenen Lasten zu tragen. Die im Freien aufgestellten Turbinen des Reservekraftwerks stellen für die Bevölkerung und Umwelt eine grosse Lärm- und Luftbelastung dar. Deshalb fordert der Kanton Aargau, dass zuerst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden, bevor das Reservekraftwerk in Birr zum Einsatz kommt.

Portrait von Regierungsrat Stephan Attiger
© Beni Basler / Foto Basler Aarau
Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Backup-Kraftwerk Birr 3: Die Turbinentestanlage der Ansaldo Energia in Birr ist eigentlich ein einsatzbereites Gaskraftwerk, das in der Lage wäre, eine Stromlücke zu überbrücken.
Backup-Kraftwerk Birr 3: Die Turbinentestanlage der Ansaldo Energia in Birr ist eigentlich ein einsatzbereites Gaskraftwerk, das in der Lage wäre, eine Stromlücke zu überbrücken. © Tele M1

Die Verordnung wird bestimmend dafür sein, wann und wie oft die Reservekraftwerke (nebst der Wasserkraftreserve und aggregierten Notstromaggregaten) abgerufen werden könnten. Die Kriterien für den Einsatz von Notstromaggregaten als Reserve sind aus Sicht des Regierungsrats in der Winterreserveverordnung zu eng gefasst. Die Notstromaggregate (NSA) können eingesetzt werden, um Engpässe und Überlastungen im Netz zu vermeiden; dabei müssen unbedingt auch jene Aggregate berücksichtigt werden, die den Netzbezug von Grossverbrauchern reduzieren. Das Potenzial an NSA muss möglichst ausgeschöpft werden, unter der Berücksichtigung von Lärm- und Luftbelastungsaspekten.

Der Regierungsrat erachtet das jetzt in Birr realisierte Reservekraftwerk als Notlösung nur für die Winter 2022/23 bis 2024/25. Es muss so rasch als möglich, spätestens 2026, ersetzt werden. Gemäss neuesten Erkenntnissen könnte in der heute bereits in Birr existierenden Kraftwerksanlage eine reguläre Gasturbine mit einer Leistung von bis zu 350 Megawatt ab 2025 in Betrieb genommen werden. Voraussetzungen dazu sind die rechtzeitige Einreichung eines Baugesuchs mit aktualisiertem Umweltverträglichkeitsbericht. Der Regierungsrat erwartet, dass der Bund mit hoher zeitlicher Priorität die dazu notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schafft, damit rasch eine umweltverträglichere Reservekraftwerk-Lösung mit höherer Leistung realisiert werden kann.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 eine Anpassung der Winterreserveverordnung vom 25. Januar 2023 beschlossen, die am 1. Februar 2024 in Kraft tritt. Sie sichert ab, dass die Projektierungsarbeiten der Projektanten von Reservekraftwerken finanziell gedeckt sind.

Bund unterzeichnet Vertrag für den Einsatz des Reservekraftwerks in Birr

Anfang September 2022 hat der Bund mit GE Gas Power einen Vertrag über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG) unterzeichnet. Dieses wird derzeit aufgebaut. Nun hat der Bund mit der Axpo Solutions AG (Axpo) einen Vertrag über den Einsatz dieses Reservekraftwerks unterzeichnet. Axpo wird unter anderem verantwortlich sein für den Einkauf und Transport von Öl und Gas, die Beschaffung der CO₂-Emissionsrechte im Emissionshandelssystem, sowie für das Fahrplan- und das Bilanzgruppenmanagement des erzeugten Stroms. Die Axpo unterstützt ausserdem in Zusammenarbeit mit GE Gas Power und Swissgrid die Inbetriebnahme- und Leistungstests, die im Dezember 2022 und Januar 2023 stattfinden werden.

Axpo erbringt diese Dienstleistungen unentgeltlich und rechnet Einnahmen und Drittkosten, die bei Erfüllung des Vertrages anfallen, gegenüber dem Bund ab. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Beschaffung von Öl und Gas, die Beschaffung von Transport- und Lagerkapazitäten, Ausgleichsenergiekosten im Falle von Fahrplanabweichungen bei der Stromproduktion, Versicherungen, die Zertifizierung der CO₂-Emissionen, oder die Lieferung von Betriebsstrom.

Weitere Unterlagen und Informationen zum Reservekraftwerk Birr

Faktenblatt des Bundesamts für Energie (BFE)

Das Faktenblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Standort, zum Einsatzszenario und den zu erwartenden Emissionen (Luft und Lärm). Stand 23. August 2023

Faktenblatt Reservekraftwerk Birr

15 Millionen Franken für die Begrenzung der Lärmemissionen

Um die Lärmemissionen des Reservekraftwerks am Standort in Birr zu begrenzen hat der Bundesrat der Finanzdelegation (FinDel) im dringlichen Verfahren eine Aufstockung des Nachtragskredits 2022 und des zugehörigen Verpflichtungskredits 2022–2026 um 15 Millionen Franken beantragt. Die FinDel hat der Erhöhung zugestimmt.

Medienmitteilung vom 24. November 2022 der FinDel

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