Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage mit Sofortmassnahmen minimieren und Vorkehrungen und Vorbereitungen für den Ereignisfall planen :
Regierungsrat informiert über den aktuellen Stand des kantonalen Krisenmanagements und der Eventualplanungen

Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundes, mit rasch wirkenden Massnahmen das Risiko einer drohenden Strom- und Gas-Mangellage zu minimieren. Viele Gemeinden, Unternehmen und Institutionen haben die für die Kantonsverwaltung angeordneten Beschränkungen ebenfalls übernommen; im Rahmen der nationalen Energiespar-Alliance lanciert der Aargau Mitte Oktober 2022 eine kantonale Informations- und Motivations-kampagne. Gleichzeitig treibt die Task Force Versorgungssicherheit die kantonalen Eventualplanungen für den Ereignisfall weiter voran; dabei findet ein regelmässiger Austausch mit betroffenen Anspruchsgruppen statt, insbesondere mit Gemeinden und Wirtschaft. Der Regierungsrat setzt sich bei der Realisierung des Reservekraftwerks in Birr für möglichst geringe Immissionsbelastungen ein.

"Aktuell ist die Versorgung der Schweiz mit Gas und Strom sichergestellt", betont Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), "gleichwohl müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und im Hinblick auf das bevorstehende Winterhalbjahr Vorkehrungen für den Fall einer Strom- und Gas-Mangellage treffen." Der Kanton Aargau unterstütze die Strategie des Bundes, mit rasch umzusetzenden und wirkenden Massnahmen die Risiken einer Strom- und Gas-Mangellage zu minimieren und sich gleichzeitig mit Eventualplanungen für den Ereignisfall vorzubereiten, erklärt der Energiedirektor. Der Regierungsrat orientiere sich dabei an den vier vom Bund für Strom- und Gas-Mangellagen skizzierten Eskalationsstufen.

Der Fokus der bisherigen kantonalen Eventualplanungen liegt bei der Sicherstellung der Regierungsfähigkeit beziehungsweise des kantonalen Krisenmanagements sowie des Funktionierens der systemkritischen Verwaltungseinheiten. Sobald der Bund seine Vorstellungen und Vorgaben bezüglich Einschränkungen, Kontingentierungen, Priorisierungen, Verboten oder zyklischen Netzabschaltungen konkretisiert, wird der Kanton Aargau die entsprechenden Umsetzungsplanungen in Angriff nehmen. Für die Gasversorgung hat der Bund einen entsprechenden Verordnungsentwurf bereits in die Konsultation gegeben, für die Stromversorgung noch nicht.

Trotz verbesserter Situation an den Energiemärkten nach wie vor erhebliche Versorgungsrisiken

Aufgrund von ausbleibenden russischen Gaslieferungen haben die hohen europäischen Gaspreise zu beträchtlichen Einsparungen bei der Industrie geführt. Zusammen mit den hohen Lieferungen aus Norwegen und Übersee lassen diese Einsparungen die Speicherstände in der EU und insbesondere dem grenznahen Ausland weiter anwachsen. Grundsätzlich hat sich die Situation an den Energiemärkten verbessert. Die Empfehlung des Bundes zur Umschaltung von Zweistoffanlagen ab Oktober 2022 wird einen weiteren positiven Effekt haben. Da diese Umschaltung viel Heizöl und Diesel benötigt, empfiehlt der Regierungsrat der Bevölkerung und Wirtschaft weiterhin, die Öl- und Dieseltanks zu füllen – dies, um einen logistischen Stau zu vermeiden. Auch hat der Bund mit den Verordnungen zur Gas-Mangellage, zu denen kürzlich eine Konsultation durchgeführt wurde, die Forderungen des Regierungsrats nach frühzeitigen und stufengerechten national einheitlichen Massnahmen erfüllt.

Die Schweizer Stromversorgung ist zurzeit sichergestellt. Die Versorgungsrisiken bleiben aber erheblich, insbesondere im Bereich Erdgas-Stromproduktion im benachbarten Ausland. Die Verfügbarkeit von französischen Kernkraftwerken bleibt auf einem historischen Tief, wobei der französische Kernkraftbetreiber EDF in Aussicht gestellt hat, dass bis Mitte Februar 2023 alle Kernkraftwerke wieder zurück am Netz sein sollten.

Die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke, die Erdgas-Situation sowie die Witterung werden die bestimmenden Faktoren für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz im kommenden Winter 2022/23 sein.

Der Bundesrat hat die Verordnung zur Wasserkraftreserve in Kraft gesetzt. Weiter wird – wie vom Kanton Aargau angeregt – versucht, bestehende Notstromaggregat-Anlagen zu nutzen. Gleichwohl wird es neben allgemeinen Sparmassnahmen weitere Vorkehrungen brauchen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen beziehungsweise das Risiko einer Mangellage zu reduzieren. Der Einsatz von Reservekraftwerken, wie in Birr eines geplant ist, und die Aktivierung von Notstromaggregaten erfordern zeitlich beschränkte umweltrechtliche Anpassungen auf Bundesstufe. Die Nutzung solcher Reservekapazitäten ist auf ein Minimum zu beschränken.

Überdies fehlt zurzeit noch eine klare, national einheitliche Definition der systemkritischen Institutionen und Unternehmen, die von Kontingentierungen und – sofern technisch möglich – von Netzabschaltungen auszunehmen sind.

Regierungsrat begrüsst Reservekraftwerk Birr und setzt sich für Nachbesserungen zum Schutz der Bevölkerung ein

Der Regierungsrat unterstützt die Installation eines mobilen und zeitlich befristeten Reservekraftwerks in Birr, welches der nationalen Versorgungssicherheit dient. Der Einsatz des öl- oder gasbetriebenen Kraftwerks ist jedoch auf ein Minimum zu beschränken und andere, stufengerechte Energiespar-Massnahmen sind vordringlich auszuschöpfen.

Die Anlage in Birr muss so gebaut und betrieben werden, dass möglichst wenig Immissionen (Lärm, Luft) entstehen und der Schutz von Bevölkerung und Umwelt jederzeit gewährleistet ist. Es gilt, minimal einzuhaltende Grenzwerte sowie technisch und wirtschaftlich zumutbare Absenkpfade zu definieren. Überdies hat der Kanton bei Bund und GE interveniert, die Standortwahl auf dem Gelände zu überprüfen respektive überzeugend darzulegen, warum kein besser geeigneter Standort möglich ist.

Massnahmen für die Kantonsverwaltung werden umgesetzt und von Dritten als Standard übernommen

Der Regierungsrat hatte am 14. September 2022 auf Antrag der Task Force Versorgungssicherheit für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung beziehungsweise für die kantonseigenen und vom Kanton zur exklusiven Nutzung angemieteten Liegenschaften verschiedene Energiesparmassnahmen beschlossen. Dazu gehören die Reduktion von Raum- und Wassertemperaturen, die Abschaltung von nicht sicherheitsrelevanten Aussenbeleuchtungen sowie allgemeine, grundsätzliche Energiesparmassnahmen wie Abschalten von nicht zwingend benötigten Apparaten und Anlagen oder das Verbot von Elektroheizgeräten und komfortorientierten Raumklimatisierungen.

Im Kanton Aargau haben bereits viele Gemeinden, Unternehmen, Organisationen und Institutionen die vom Regierungsrat für die Kantonsverwaltung beziehungsweise kantonalen Liegenschaften angeordneten Beschränkungen übernommen oder sogar weitergehende Massnahmen beschlossen.

Im Zusammenhang mit den rasch umzusetzenden Energiesparmassnahmen gibt es bei verschiedenen Fragen noch Informations- und Klärungsbedarf; zum Beispiel bezüglich Weihnachtsmärkten, öffentlichen und privaten Weihnachtsbeleuchtungen sowie Strassenbeleuchtungen. Der Kanton wird, in Absprache mit der Gemeindeammännervereinigung zu diesen sowie zu anderen Themenbereichen einheitliche Empfehlungen abgeben.

Aargau setzt als Mitglied der Energiespar-Alliance Standards, lanciert Kampagne und unterhält Beratungsangebot

Der Aargau ist als erster Kanton der nationalen Energiespar-Alliance beigetreten; unter anderem mit dem Bekenntnis, im eigenen Einflussbereich von Verwaltung beziehungsweise Liegenschaften Standards zu setzen und eine Vorbildrolle auszuüben.

Ein weiteres Engagement im Rahmen der Energiespar-Alliance erfolgt Mitte Oktober 2022 mit der Lancierung einer kantonalen Energiesparkampagne als Ergänzung und Unterstützung der nationalen Kampagne. Das gemeinsame Ziel muss bleiben, die drohende Mangellage zu verhindern.

Die Webseite www.ag.ch/mangellage wird laufend ausgebaut und zum Beispiel mit FAQs ergänzt. Insbesondere werden die Informationsangebote für die Wirtschaft verdichtet. Weiter sind dort auch Tipps zum Themenbereich Energiesparen, -effizienz und -produktion ersichtlich. Überdies steht für diese Themen die energieberatungAARGAU mit einer Hotline-E-Mail-Adresse energieberatung@ag.ch sowie per Telefon zur Verfügung: +41 62 835 45 40.

Task Force Versorgungssicherheit baut das kantonale Krisenmanagement aus

Die Task Force Versorgungssicherheit hat in den letzten Wochen das kantonale Krisenmanagement weiterentwickelt. Sie hat zuhanden des Regierungsrats einen Zwischenbericht erarbeitet, in welchem die Departemente und die Staatskanzlei den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit einer möglichen Strom- und Gas-Mangellage definieren und priorisieren. Dies mit dem Ziel, die Regierungsfähigkeit sowie das Funktionieren der systemkritischen Verwaltungsteile in allen Eskalationsstufen sicherstellen zu können.

Der Regierungsrat verfolgt im kantonalen Krisenmanagement grundsätzlich das Ziel, dass notwendige Massnahmen beziehungsweis Einschränkungen die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons im privaten Bereich sowie das öffentliche Leben und die Wirtschaft möglichst wenig beeinträchtigen sollen.

Regierungsrat nimmt Anliegen der Wirtschaft auf

Seit Ende August 2022 tauscht sich der Kanton im Dialog "Wirtschaft" alle zwei Wochen mit den Wirtschaftsverbänden (AIHK und AGV) und den Arbeitnehmendenverbänden (ArbeitAargau) zum Thema Versorgungssicherheit aus. Der Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit (DVI) leitet dieses Austauschgremium. Seitens des Kantons nehmen neben dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die Abteilung Energie (BVU) und die Standortförderung (DVI) teil. Ziel ist es, Anliegen der Wirtschaft und der Arbeitnehmendenverbände aufzunehmen, offene Fragen soweit möglich zu beantworten, frühzeitig zu informieren und sie bei Konsultationen einzubeziehen. Dies wurde bei der Konsultation der Verordnungsentwürfe zur Gas-Mangellage bereits so umgesetzt.

Eine Motion von SP, Grüne und FDP vom 6. September 2022 fordert Massnahmen, um den Auswirkungen der steigenden Energiepreise und der Teuerung auf die Wirtschaft entgegenzuwirken. Der Bundesrat evaluiert ebenfalls Massnahmen wie etwa die Notwendigkeit eines staatlichen Entlastungsprogramms bei Härtefällen. Der Regierungsrat wird die Anliegen der Aargauer Wirtschaft bezüglich Unterstützungsbedarf auf nationaler Ebene vertreten und im Ereignisfall allfälligen ergänzenden kantonalen Handlungsbedarf prüfen.

  • Staatskanzlei
  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat