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Fischerei

Bewirtschaftung und Hege der Gewässertiere

Der Fokus zur Förderung der heimischen Fischarten liegt im Kanton Aargau auf Lebensraumaufwertungen. Fischbesätze werden nur sehr gezielt vorgenommen, das Augenmerk liegt auf sich selbst erhaltenden Fischpopulationen.

Über Jahrzehnte wurde versucht, die durch Defizite in unseren Gewässern abnehmenden Bestände bestimmter Fischarten mittels Fischbesatz wettzumachen. Trotz zahlreicher Besatzbemühungen nahmen diese jedoch weiter ab, der erhoffte Erfolg blieb meistens aus – nicht nur im Aargau, sondern schweizweit. Es gab und gibt aber auch Ausnahmen: Fischbesatz funktioniert in der Regel dann, wenn der geeignete Lebensraum vorhanden ist, die natürliche Fortpflanzung jedoch der einzige limitierende Faktor ist – oder die Fischart in dem Gewässer nicht (mehr) vorkommt und dieses aus eigenem Antrieb nicht erreichen kann. Um die Fischbestände zu stärken und widerstandsfähiger gegenüber extremen Umweltbedingungen (zB. Hitzeperioden oder Hochwasser) zu machen, liegt der Fokus zur Förderung der heimischen Fische seit einigen Jahren auf Lebensraumaufwertungen. Fischbesätze werden nur noch sehr gezielt vorgenommen und nur, wenn sie ökologisch sinnvoll sind:

  • zur Erhaltung von Fischarten, welche ursprünglich (vor Eintreten der Zivilisationseinflüsse) im betreffenden Gewässer vorkamen und sich heute nicht mehr oder nur mangelhaft natürlich fortpflanzen können – sofern der Lebensraum noch den Ansprüchen der jeweiligen Fischart entspricht
  • zum Wiederaufbau eines Fischbestandes nach akutem Fischsterben (Verschmutzung, Trockenheit etc.), sofern eine natürliche Wiederbesiedlung nicht möglich ist
  • zur Wiederansiedlung von Fischarten in Gewässern, deren Eigenschaften den Ansprüchen der jeweiligen Fischart entsprechen und die nicht auf natürlichem Weg wiederbesiedelt werden können (dies können Gewässer sein, in denen Fischarten ursprünglich vorgekommen sind oder die durch äussere Faktoren, wie z.B. Klimawandel, bedingt neu den entsprechenden Lebensraum aufweisen)

Besatzplan und Fischeinsatz

Fischeinsätze erfolgen gemäss Besatzplan und bedürfen der Zustimmung der Fischereiverwaltung. Der Besatzplan stützt sich auf das kantonale Besatzkonzept, welches von der Fischereifachstelle zuletzt per 1. Januar 2026 überprüft und aktualisiert wurde. Nicht im Besatzplan vorgesehene Fischbesätze müssen durch die Fachstelle bewilligt werden.

Wiederansiedlungen von gefährdeten und seltenen Fischen, Krebsen und Muscheln werden von der kantonalen Fischereiverwaltung im Rahmen von Artenschutzprojekten durchgeführt.

Lebensraumaufwertungen

Im Rahmen der Kampagne "Fischer schaffen Lebensraum" werden Aufwertungsprojekte an den Aargauer Gewässern gefördert. Interessierte Fischerinnen und Fischer erhalten so die Möglichkeit, gezielte Verbesserungen für ihr Gewässer mit fachlicher Unterstützung umzusetzen.