Umsetzung der Grossverbraucher-Bestimmungen bei kantonalen Liegenschaften
Bund und Kanton haben einen Absenkpfad für den Energieverbrauch vereinbart, welcher für kantonseigene Liegenschaften gilt und unter das Grossverbraucher-Modell fällt. Die Massnahmen werden jährlich erfasst und der Absenkpfad aufgezeigt.
Zur Senkung des Energieverbrauchs wurde zwischen Bund und Kanton ein Absenkpfad für die kantonseigenen Liegenschaften vereinbart, die unter die Bestimmungen des Grossverbraucher-Modells fallen. Dies betrifft die Gebäude mit einem Stromverbrauch von mehr als 500 Megawattstunden pro Jahr. Die Massnahmen werden in einer Zielvereinbarung über einen Planungshorizont von zehn Jahren ausgewiesen. Durch die vom Bund/Kanton akkreditierte Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) werden die umgesetzten Massnahmen erfasst und der Absenkpfad jährlich aufgezeigt.
Fakten zum Projekt
Wirkung | Gemäss Monitoring für das Jahr 2021 konnte die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude um 31.6 Prozent gesteigert werden (gegenüber 2013), was zu einer kalkulierten CO₂-Einsparung von rund 1'800 Tonnen pro Jahr führt. Absenkung gemäss bestehender Zielvereinbarung. |
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Gesamtkosten | Kostenermittlung erst nach Vertragsabschluss möglich; Massnahmen sind nicht in den Kosten für die Energieberaterin oder den Energieberater enthalten. |
Anteil Kanton | Kostenermittlung erst nach Vertragsabschluss möglich; Massnahmen sind nicht in den Kosten für die Energieberaterin oder den Energieberater enthalten. |
Stand | laufende Massnahme |
Projektdauer | 2025-2034 |
Zuständige Abteilung | Immobilien Aargau |
Kontaktperson | Philippe Marclay(öffnet in einem neuen Fenster) |
Zuordnung Handlungsfeld | |
Links | Grossverbraucher Energie |