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Umsetzung von nachhaltigen Gebäudestandards

Für Neu- und Umbauten der kantonalen Immobilien hat der Regierungsrat nachhaltige Gebäudestandards definiert. Diese werden seit 2010 angewendet.

Der Kanton Aargau achtet bei der Planung, dem Bau und der Bewirtschaftung seiner Immobilien auf eine Balance der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte. Die "Richtlinie Nachhaltiges Bauen" fasst die für das nachhaltige Bauen und Bewirtschaften erforderlichen Vorgaben und Handlungsanleitungen zusammen. Diese legen unter anderem fest, dass Neubauten des Kantons nach Minergie-P-Eco, und Umbauten nach Minergie-ECO – oder jeweils einem gleichwertigen Standard (zum Beispiel Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) – zu erfolgen haben.

Fakten zum Projekt

Wirkung Mit der Massnahme wird ein Beitrag an die Erreichung des Netto-Null Ziels im Gebäudebereich geleistet.
Gesamtkosten keine Angabe möglich, abhängig von Massnahmen
Anteil Kanton keine Angabe möglich, abhängig von Massnahmen
Stand laufende Massnahme
Projektdauer 2010–2050
Zuständige Abteilung Immobilien Aargau
Kontaktperson Jürg Bischof
Zuordnung Handlungsfeld
Links Nachhaltigkeit bei kantonalen Immobilien
energieAARGAU

Die Massnahme trägt zur Agenda 2030 bei: