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Massnahmenplan

Umgang mit klimabedingten Naturgefahren

Das Handlungsfeld hat zum Ziel, den Umgang mit Naturgefahren an die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel anzupassen. Dazu sind entsprechende Aktualisierungen der Gefahrengrundlagen und Schutzkonzepte notwendig. Eine naturgefahrenangepasste Siedlungsentwicklung soll beitragen, das Schadenpotenzial im bebauten Raum zu verringern. Gleichzeitig braucht es Investitionen in Präventionsmassnahmen wie Oberflächenabfluss-, Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte.

Gemäss den Schweizer Klimaszenarien sind Starkniederschlagsereignisse in Zukunft stärker und häufiger zu erwarten. Zunehmende Trockenheit verändert die Waldbrandgefahr und es ist mit einer Veränderung der Sturm- und Hagelaktivität zu rechnen. Die Zunahme von meteorologischen Extremereignissen kann die Verfügbarkeit von kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen beeinträchtigen. Sie sind bei der Vorbeugung und Bewältigung von Gefahren- und Schadenlagen zu berücksichtigen.

Handlungsfeld

Gemäss den Klimaszenarien CH2018 sind zukünftig Starkniederschlagsereignisse stärker und häufiger zu erwarten. Zunehmende Trockenheit verändert die Waldbrandgefahr (sowohl im Sommer wie auch Winter) und es wird eine Veränderung der Sturm- und Hagelaktivität prognostiziert. Die Zunahme von meteorologischen Extremereignissen kann die Verfügbarkeit von kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen beeinträchtigen. Sie sind bei der Vorbeugung und Bewältigung von Gefahren- und Schadenlagen zu berücksichtigen. Als kritische Infrastrukturen bezeichnet werden Bauten, Anlagen und Versorgungssysteme, welche die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten (z.B. Energie, Verkehr, medizinische Versorgung).

Hinzu kommt, dass das Schadenspotenzial grösser wird, da die Wertedichte im bebauten Raum durch sensiblere und teurere Infrastruktur stetig steigt. Mit Blick auf das integrale Risikomanagement sind diese Herausforderungen deshalb auf verschiedenen Ebenen anzugehen:

  • Vorbeugende Massnahmen: Einerseits Erhöhung der Resilienz von kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen (zum Beispiel Verkehrsträger, Stromversorgung) gegenüber Gefahren- und Schadenlagen (zum Beispiel Hochwasser, Sturm/Orkan); andererseits Verminderung des Schadenrisikos: Hier gilt es unter anderem, die bestehenden Instrumente und Konzepte für die Siedlungsentwässerung, Zwischenspeicherung und Ableitung (zum Beispiel Regenbecken, Abflusskorridore) zu überprüfen und an die künftigen Bedingungen anzupassen (siehe auch Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Trinkwasser- und Wassermanagement).
  • Bewältigung des Schadenereignisses: Hier spielt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz mit den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz sowie die regionalen Führungsorgane und der kantonale Führungsstab eine zentrale Rolle.

Schutz vor Naturgefahren ist Verbundaufgabe

Der Schutz gegenüber Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe. Kantone und Gemeinden sind verantwortlich für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest und unterstützt die Kantone bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen mit fachlicher Expertise und in finanzieller Hinsicht über Programmvereinbarungen. Bei der Ereignisbewältigung hat das Verbundsystem Bevölkerungsschutz eine zentrale Rolle. Auch Planer, Ingenieure und Versicherungen erfüllen insbesondere bei der Vorbeugung wichtige Funktionen.

Der Schutz der kritischen Infrastrukturen ist ebenfalls eine Verbundaufgabe, bei denen neben dem Betreiber der kritischen Infrastrukturen, namentlich der Bund und die Kantone, beteiligt sind. Sie legen die Schutzziele für die kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen fest und prüfen, ob diese auch bei der klimabedingten Veränderung der Naturgefahren erreicht werden können.

Siedlungsentwässerung als Gemeindeaufgabe

Die Siedlungsentwässerung ist eine zentrale Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden (fachlich und finanziell) bei der regelmässigen Aktualisierung der Siedlungsentwässerung, der sogenannten generellen Entwässerungsplanung (GEP). Durch die Klimaveränderung sind Anpassungen bei der GEP nötig und mit dem Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets abzustimmen. Wenn Gewässerschutzmassnahmen über verschiedene Gemeinden und Sektoren (Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Siedlungsentwässerung usw.) abgestimmt werden müssen, sorgt der Kanton für die Erstellung eines Regionalen Entwässerungsplans (REP).

Eigenverantwortung von Privatpersonen

Schliesslich tragen auch Privatpersonen eigenverantwortlich zum Schutz vor Naturgefahren bei und sind deshalb eine wichtige Zielgruppe für die Kommunikation. Einzelpersonen können durch vorausschauendes und angepasstes Verhalten verhindern, dass sie sich einer unnötigen Gefährdung, zum Beispiel durch Hochwasser, aussetzen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können durch Objektschutzmassnahmen das Risiko von Sachschäden durch Hochwasser und Oberflächenabfluss reduzieren. Die Aargauische Gebäudeversicherung berät und unterstützt sie hierbei.

Zusätzlicher Nutzen

Massnahmen zur Minderung von Hochwasser wie eine verbesserte Versickerung und Retention von Niederschlagswasser wirken sich positiv auf das Grundwasser und den natürlichen Wasserkreislauf aus. Zudem haben sie einen günstigen Effekt auf das Mikroklima und entlasten die Kanalisation. Die Revitalisierungen von Bächen und Auen zur Dämpfung der Abflussspitzen sind auch Teil der Biodiversitätsstrategie und der "grünen" Infrastruktur sowie attraktive Naherholungsgebiete.

Stossrichtungen

Anpassung und Ergänzung der Gefahrengrundlagen und Schutzkonzepte

Als erster Kanton hat der Aargau 2007 eine umfassende Gefährdungsanalyse durchgeführt. Diese wird ab 2021 überarbeitet, unter anderem auch in Bezug auf klimarelevante Szenarien wie Hochwasser, Hitze und Trockenheit (unter anderem Waldbrand), Kältewellen und Sturm. Ein weiteres wichtiges Instrument für raumplanerische, bauliche und Notfallmassnahmen im Hochwasserschutz ist die Gefahrenkarte Hochwasser des Kantons. Für Rutschungen und Steinschlag ist die Erstellung einer Gefahrenhinweiskarte in Erarbeitung. Zudem wird geprüft, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau neue Gefährdungen wie zum Beispiel Starkregen mit Oberflächenabfluss berücksichtigen muss.

Während bei der Gefährdungsanalyse von 2007 risikobasiert vorgegangen wurde ("Welches Schadenausmass haben diese Gefahren- und Schadenlagen?"), soll bei der Überarbeitung der Gefährdungsanalyse die Resilienz im Mittelpunkt stehen ("Welches sind die minimalen Aufgaben, Prozesse und Services, die bei diesen Gefahren- und Schadenlagen erbracht werden müssen?").

Gestützt auf der überarbeiteten Gefährdungsanalyse des Kantons Aargau und den Ergebnissen der nationalen Projekte sollen die resultierenden Herausforderungen im Schadenfall für die einzelnen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe, Zivilschutz) identifiziert und Handlungsfelder vorgeschlagen werden.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Der Kanton ist verantwortlich für die Erstellung der Gefahrengrundlagen. Dabei müssen die klimabedingten Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Naturgefahren bei der Vorbeugung und Bewältigung von Gefahren- und Schadenlagen berücksichtigt werden. Bei den geplanten Aktualisierungen der Grundlagen (Gefährdungsanalyse, Gefahrenkarte Hochwasser, Gefahrenkarte Oberflächenabfluss und Gefahrenhinweiskarte Rutschungen) sollen diese Aspekte miteinbezogen werden.

Gleichzeitig soll auch das Vorgehen im Schadenfall entsprechend aktualisiert werden. Der Bevölkerungsschutz kann sich auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereiten, indem er zum Beispiel Leistungsaufträge anpasst, das Weiterbildungsangebot ausweitet oder zusätzliches Material beschafft. Voraussetzung hierzu ist eine entsprechende Anpassung der Schutzkonzepte sowie der Notfall- und Einsatzpläne.

Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene

  • Das Pilotprogramm "Klimaangepasster Bevölkerungsschutz": Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von lokalen Starkregen mit hohem Oberflächenabfluss. Im Rahmen des Projekts "Klimawandel und Bevölkerungsschutz" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz führt die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) eine Fallstudie "Starkregen mit Oberflächenabfluss" durch. Zusammen mit den Fallstudien der anderen Kantone und Kommunen werden diese Egebnisse in das übergeordnete Projekt einfliessen.
  • Bezüglich Hochwasser und Hochwasserschutz siehe auch Handlungsfeld Wasserspeicherung und klimaresilientes Trinkwasser- und Wassermanagement sowie Stossrichtung "Naturgefahrenangepasste Siedlungsentwicklung fördern".

Naturgefahrenangepasste Siedlungsentwicklung fördern

Mit dem Klimawandel, der Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten. Bei Starkniederschlägen sind zudem die Abflussmöglichkeiten im Siedlungsgebiet oft begrenzt und führen zu grossen Schäden an der Infrastruktur (Richtplan Kanton Aargau, Kapitel L 1.2 Gewässer und Hochwassermanagement). Die Versiegelung von Flächen im Liegenschaftsbereich wie Dächer, Parkplätze und Wege verunmöglicht es, dass Niederschlagswasser auf natürliche Weise versickert.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Seitens Kanton und Gemeinden gehören zu den wichtigsten Massnahmen, Bauvorschriften zu überprüfen, um Bauten in potenziellen Gefahrengebieten zu verhindern beziehungsweise zu schützen sowie den Gewässerunterhalt zu fördern und regelmässig durchzuführen. Dazu gehören auch die Ausscheidung genügend grosser Gewässerräume im Siedlungsgebiet und eine entsprechende Gestaltung und Nutzung dieser Gewässerräume. Zudem sollen im Hinblick auf mittlere Niederschlagsintensitäten vermehrt Möglichkeiten für die Versickerung von Wasser im Siedlungsgebiet geschaffen werden, anstatt das Wasser direkt in die Kanalisation zu leiten. Ist eine Versickerung nur bedingt möglich, kann das anfallende Niederschlagswasser zurückgehalten werden. Bei einer Retention wird ein Teil des Niederschlagswassers gespeichert und verzögert in eine Versickerungsanlage abgegeben, um die Versickerungsmenge zu optimieren. Abhilfe – insbesondere bei grossen Niederschlagsintensitäten (Starkniederschlägen) – schaffen vor allem Abflusskorridore (zum Beispiel Rinnen, Gruben, aber auch Strassen, Wege), die das Wasser kontrolliert und möglichst schadenfrei abführen. Diese fehlen heute sowohl im Siedlungsgebiet als auch im angrenzenden Umland weitgehend – entsprechend gross ist hier der Handlungsbedarf.

Synergiepotenzial auf kantonaler Ebene

In Oberflächenabfluss-, Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte investieren

Im Umgang mit Naturgefahren sind Präventionsmassnahmen sehr effektiv und effizient. Mit dem Klimawandel und gleichzeitig der Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten. Obwohl Hochwasser natürliche Ereignisse sind, beeinflusst der Mensch, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Hochwasser eintritt, wie es verläuft und welches Ausmass seine Folgen annehmen. Durch Begradigung, Eindolung, Eindämmung und Entwässerung sind natürliche Überschwemmungsflächen weggefallen und die Fliessgeschwindigkeiten haben zugenommen. Der Abfluss vieler Zuflüsse konzentriert sich schneller und es fliesst in kürzerer Zeit mehr Wasser ab. Die Gefahr von Schäden durch Hochwasser steigt.

Durch den Klimawandel wird die Wasserführung im Sommer erheblich abnehmen, wodurch das Ökosystem Gewässer seine natürlichen Funktionen immer weniger erfüllen kann. Der Förderung möglichst naturnaher Gewässer wird eine noch grössere Bedeutung zukommen. Die Kooperation im ganzen Gewässereinzugsgebiet ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen vorsorgenden Hochwasserschutz und eine vorausschauende Gewässerentwicklung. Das Hochwassermanagement ist sowohl regional als auch kantonsübergreifend anzugehen. Es müssen weitere Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen zur Dämpfung der Abflussspitzen realisiert werden, beispielsweise indem natürliche Rückhalteräume genutzt, Bäche und Auengebiete revitalisiert oder der Bau von neuen Rückhalteräumen vorangetrieben werden.

Handlungsmöglichkeiten Kanton

Wenn mit dem Klimawandel einerseits das Hochwasserrisiko steigt und andererseits die wachsende Bevölkerung, die Wirtschaft und die Bauten und Anlagen keinem grösseren Risiko als heute ausgesetzt werden sollen, so sind weiterhin erhebliche Investitionen in neue Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte nötig. Der Versicherungswert der Gebäude im Kanton ist seit dem Jahr 2000 um 70 Prozent auf 220 Milliarden Franken angestiegen. Bereits bestehende Infrastrukturen für den Hochwasserschutz wie Hochwasserrückhaltebecken und Schutzdämme sind in einem guten Zustand zu erhalten. Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Arealschutzmassnahmen oder Objektschutzmassnahmen insbesondere für Sonderrisiken (zum Beispiel für Spitäler oder wichtige Versor-gungseinrichtungen) realisiert werden. Für den Schutz vor Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen sind geeignete Schutzkonzepte noch zu entwickeln (Stossrichtung "Naturgefahrenangepasste Siedlungsentwicklung fördern").

Synergiepotential auf kantonaler Ebene

  • Im Rahmen des Projekts "Klimawandel und Bevölkerungsschutz" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz führt der Kanton eine Fallstudie "Starkregen mit Oberflächenabfluss" durch. Zusammen mit den Fallstudien der anderen Kantone und Kommunen werden die Ergebnisse in das übergeordnete Projekt "Klimaangepasster Bevölkerungsschutz" einfliessen.
  • Revitalisierung von Bächen und Auen ist auch ein Teil der Biodiversitätsstrategie und der "grünen" Infrastruktur, siehe auch Handlungsfeld Klimaresiliente Ökologische Infrastruktur.

Konfliktpotenzial auf kantonaler Ebene

  • Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte haben einen Flächenbedarf, der in Konkurrenz steht zur Erhaltung des Kulturlands und der Waldflächen.
  • Die Rohböden, die bei Revitalisierungsprojekten in den ersten Jahren entstehen, sind ideale Ansiedlungsflächen für Neophyten, siehe auch Handlungsfeld Leben und Arbeiten mit dem Klimawandel, Stossrichtung "Langzeitüberwachung und Bekämpfung von neuen Krankheiten, gesundheitsschädigenden Substanzen und invasiven Arten".

Klima-Metrik

Die Klima-Metrik überprüft mithilfe von verschiedenen Indikatoren den Fortschritt in der Umsetzung der Klimastrategie des Kantons, die aus Klimakompass und Massnahmenplan besteht. Die übergeordneten Ziele im Bereich Klimaanpassung sind die Reduktion klimabedingter Risiken bzw. die Nutzung von Chancen, ein verbesserter Umgang mit den klimabedingten Risiken und/oder eine gesteigerte Anpassungsfähigkeit der Systeme. Bei den Indikatoren wird zwischen Impact-Indikatoren (= Auswirkungen des Klimawandels) und Response-Indikatoren (= Wirkung einer Anpassungsmassnahme) unterschieden.

Impact Indikator: Jährliche Schadensumme aus Schäden als Folge von Gefahrenprozessen

Der Indikator zeigt für unterschiedliche Schadenfälle, ausgelöst durch Naturgefahren (Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Schnee), die Schadensumme an Gebäuden im Verhältnis zum Gebäudeversicherungswert auf. Der Indikator liefert damit Hinweise, welcher Aufwand für Massnahmen zur Reduktion möglicher infrastruktureller und volkswirtschaftlicher Schäden aus Naturgefahren betrieben werden sollte.

Jährliche Schadensumme aus Schäden als Folge von Gefahrenprozessen in Rp. / CHF Versicherungs-Summe. Zeitreihe 1990 bis 2022.
Datenquelle: Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und Immobilien Aargau (IMAG), 2023

Jährliche Schadensumme aus Schäden als Folge von Gefahrenprozessen in Rp. / CHF Versicherungs-Summe. Zeitreihe 1990-2020.

Response Indikator: Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung

Der Indikator zeigt den Anteil Gemeinden auf, welche die Gefahrenkarten eigentümerverbindlich in der Nutzungsplanung umgesetzt haben.

Datenquelle: BVU / Abteilung für Landschaft und Gewässer, 2024

Anteil der Gemeinden im Kanton Aargau, die die Gefahrenkarte eigentümerverbindlich umgesetzt haben. Zeitreihe 2009 bis 2021.