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Sicherheit

Bevölkerungsschutz

Der Kanton Aargau und seine Bevölkerung sind unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt, wie zum Beispiel Überschwemmungen, Erdbeben, Chemieunglücken oder Epidemien. Dieses Gefährdungen können sich auf Leib und Leben auswirken oder der Bevölkerung die Lebensgrundlage entziehen. Um gut auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, arbeiten verschiedene Partnerorganisationen zusammen und bilden den Bevölkerungsschutz. Gemeinsam mit anderen Akteuren, beispielsweise dem Kanton oder den Gemeinden, sollen sie die Bevölkerung schützen.

Werden Sie Teil der Übung Conex26: Einmaliger Einblick hinter die Kulissen von Armee und Zivilschutz!

Sie wollten schon immer wissen, wie die Schweizer Armee und der Zivilschutz im Ernstfall zusammenarbeiten? Jetzt haben Sie die Chance, hautnah dabei zu sein!

Mit der Übung Conex26 (15. - 17. Juni 2026) trainiert die Territorialdivision 2 der Schweizer Armee zusammen mit zivilen Partnern verschiedene Bedrohungslagen im Raum Nordwestschweiz. Teile des Zivilschutz Aargaus beteiligen sich an der Übung und trainieren Übernahme, Transport, Unterbringung und Verpflegung von Flüchtenden. Dafür suchen wir bis zu 200 engagierte Figuranten, die nicht nur zuschauen, sondern Teil einer wichtigen nationalen Übung werden wollen und sich als Flüchtende zur Verfügung stellen.

Warum Sie dabei sein sollten:

  • Exklusive Einblicke: Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Zusammenarbeit zwischen Militär und Zivilschutz.
  • Realitätsnahe Erfahrung: Erleben Sie aus erster Hand, wie die Entgegennahme, der Transport und die Unterbringung von Personen bei einem militärischen Konflikt koordiniert werden.
  • Aktiver Beitrag: Unterstützen Sie den Zivilschutz bei einer essenziellen Übung und helfen Sie, für den Ernstfall bestens gewappnet zu sein.

Wer kann mitmachen?

  • gesunde Personen zwischen 18 und 70 Jahren

Sammelpunkt der Figuranten ist das Zeughaus in Aarau. Dort werden Sie instruiert und an den Einsatzort (Zofingen) gebracht. Es werden drei Gruppen an Figuranten benötigt:

  • Gruppe 1: Beginn am 15. Juni 2026 um 18.00 Uhr, Aufenthalt einschliesslich einer Übernachtung in einer Zivilschutzanlage, Entlassung am 16. Juni 2026 um 14. 00 Uhr.
  • Gruppe 2: Beginn am 16. Juni 2026 um 09.30 Uhr, Aufenthalt einschliesslich einer Übernachtung in einer Zivilschutzanlage, Entlassung am 17. Juni um 14.00 Uhr.
  • Gruppe 3: Beginn am 16. Juni 2026 um 10.30 Uhr, Aufenthalt einschliesslich einer Übernachtung in einer Zivilschutzanlage, Entlassung am 17. Juni um 14.00 Uhr.

Mitzubringen durch die Freiwilligen:

  • Hüttenschlafsack
  • Toiletten- und Hygieneartikel
  • ein Badetuch
  • persönliche Medikamente (falls nötig)
  • warme Kleidung

Entlöhnung: Fr. 60.- pro Person, die Verpflegung ist kostenlos.

Egal, ob Sie einfach neugierig sind oder einen Beitrag zur Sicherheit leisten möchten - wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Wir bitten Interessierte, sich bis am 18. Mai 2026 in das untenstehende Formular einzutragen.

Formular für Figuranten

Persönliche Angaben
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* Pflichtfelder

Die Partnerorganisationen mit ihren wichtigsten Aufgaben sind:

  • Polizei: Ordnung und Sicherheit
  • Feuerwehr: Rettung und Brandbekämpfung
  • Gesundheitswesen: Medizinische Versorgung der Bevölkerung
  • Technische Betriebe: Technische Infrastruktur, wie zum Beispiel Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen, Telematik
  • Zivilschutz: Schutz von Personen und Kulturgütern, Unterstützung der Führungsorgane und Partnerorganisationen

Zudem gibt es verschiedene Führungsorgane wie den Kantonalen Führungsstab oder die Regionalen Führungsorgane, welche die Kantonsregierung oder die Gemeinden unterstützen. Sie übernehmen die Koordination und allenfalls die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.

Bei Gefahr richtig reagieren!

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Es können auch weitere Institutionen, private Organisationen und Unternehmen, Zivilschutzdienstleistende sowie die Armee zur Unterstützung beigezogen werden.

Verbundsystem und Subsidiarität

Die Gemeinden sind für den Erlass von Anordnungen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verantwortlich. Die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz liegt hingegen grundsätzlich bei den Kantonen. Sie organisieren den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Gefordert sind immer zuerst die regionalen Einsatzmittel, diese werden dann zum Beispiel durch kantonale Mittel oder Bundesmittel verstärkt.