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Lebensmittel- und Umweltsicherheit

Lebensmittelsicherheit

Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt. Die Kantone sind dafür die Vollzugsorgane.

PFAS-Belastung von wildlebenden Fischen in Aargauer Gewässern

Im Rahmen des kantonalen Monitorings hat das AVS 107 Fischproben von sechs verschiedenen Fischarten aus folgenden acht Aargauer Gewässern untersucht: Rhein, Aare, Reuss, Limmat, Hallwilersee sowie Bünz, Suhre und Surb. Das Monitoring dauerte von Mai 2025 bis Januar 2026. Die Planung und Durchführung der Probenahme des AVS erfolgten in Zusammenarbeit mit der Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Von 107 Fischproben überschritten 28 Prozent die geltenden PFAS-Höchstwerte, was 30 Proben entspricht. Dazu zählen der Hecht aus dem Hallwilersee wie auch der Alet aus Bünz und Reuss. In allen übrigen Proben lagen die mittleren PFAS-Konzentrationen pro Fischart und Gewässer unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Die Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass die PFAS-Belastung je nach Fischart und Gewässer in Konzentration und Anzahl variiert. Fische aus Fischzuchten sind nicht betroffen.

Für den kommerziellen Fischfang am Hallwilersee ergeben sich aufgrund dieser Ergebnisse Einschränkungen für den Hecht, der wegen Höchstgehaltüberschreitungen bis auf Weiteres nicht mehr kommerziell vermarktet oder unentgeltlich abgegeben werden darf.

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