Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt. Die Kantone sind dafür die Vollzugsorgane.

Das eidgenössische Lebensmittelgesetz will:
- die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen, welche die Gesundheit gefährden können;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen;
- die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen schützen.
Die wichtigsten Instrumente der Lebensmittelkontrolle sind regelmässige und risikobasierte Betriebsinspektionen sowie Laboruntersuchungen.