Arbeitsbedingungen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) überprüft den Arbeitnehmerschutz in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Arbeitnehmerschutz.
Wann hat ein Arbeitnehmender Anspruch auf eine Pause? Wann muss ein Unternehmen Lohnzuschläge für geleistete Arbeit zahlen? Die Industrie- und Gewerbeaufsicht sorgt dafür, dass Unternehmen die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit, Jugendarbeit oder Arbeitssicherheit einhalten. Sind Sie nicht sicher, ob diese bei Ihrem Arbeitgeber eingehalten werden, melden Sie sich bitte bei uns.
Arbeitsgesetz

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten, anderseits Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz.
Eine Übersicht der umzusetzenden Regelungen verschafft die Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO(öffnet in einem neuen Fenster)
Das tut die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA)
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft die Gesuche für besondere Arbeitsformen wie Nacht-, Sonntags- oder Schichtarbeit. Der Arbeitgebende muss den Schutz für Jugendliche und Schwangere und stillende Mütter gewährleisten (siehe "Sonderschutz").
Sonderschutz(öffnet in einem neuen Fenster)
Der Betrieb ist verantwortlich, Arbeitnehmende vor Gefahren zu schützen. Er muss die dazu nötigen Massnahmen ergreifen. Bei gefährlichen oder schmutzigen Arbeiten sind Schutzausrüstungen, Arbeitskleider oder Arbeitsanweisungen erforderlich, damit Unfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden werden können. Wir kontrollieren, ob die Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind.
Wir beraten Sie gerne, falls Sie Fragen zum Arbeitsgesetz und zum Gesundheitsschutz haben. Melden Sie uns, wenn im Betrieb, in dem Sie arbeiten, das Arbeitsgesetz oder der Gesundheitsschutz nicht eingehalten werden.
SUVA: Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer(öffnet in einem neuen Fenster)
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)(öffnet in einem neuen Fenster)
Arbeitnehmerschutz Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Obligationenrecht OR (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
BGE 120 II 209(öffnet in einem neuen Fenster)
Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG (SR 837.0)(öffnet in einem neuen Fenster)