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Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) berät Unternehmen zum Thema Gesundheitsschutz.

Warum Gesundheitsschutz?

Eine Apothekerin schützt sich beim Mischen von Medikamenten.
© PHOTOPRESS/Yoshiko Kusano

Ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutze der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sind im Art. 6 des Arbeitsgesetzes beschrieben.

Wir kontrollieren, ob der Gesundheitsschutz in allen Betrieben gewährleistet ist und reagieren auf angezeigte Mängel durch Mitarbeitende. Die Gesundheit der Arbeitnehmenden muss geschützt werden. Ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ungenügende Verhältnisse an Ihrem Arbeitsplatz durch unsere Inspektoren abklären lassen. Melden Sie sich bei uns.

Wie ist das Vorgehen?

Mit der Plangenehmigung und der Planbegutachtung werden den Betrieben die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung vermittelt. Die baulichen Massnahmen sind so beim Neu- oder Umbau bekannt und müssen nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden.
In bestehenden Betrieben werden die Verhältnisse mittels des Arbeitssicherheitssystems ASA überprüft und die Verantwortlichen zum Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angehalten. Oft werden Kontrollen durch Anzeigen und/oder Schadenfälle ausgelöst.

Informationsbroschüre

Informationsbroschüren SECO – Plangenehmigung(öffnet in einem neuen Fenster)