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Arbeitsbedingungen

Arbeitssicherheit

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) berät Unternehmen telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit.

Ein Arbeiter in der Nanotechnologie mit Schutzanzug.
© PHOTOPRESS/SUVA

Wir kontrollieren in den Betrieben, ob die Arbeitssicherheit gewährleistet wird, um Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Die Arbeitgebenden sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich.

Haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Hinweise auf Mängel der Arbeitssicherheit in einem Betrieb? Wir nehmen diese gerne entgegen und überprüfen die entsprechenden Unternehmen.

Was ist unsere Aufgabe?

© photopress / SUVA

Wir beraten die Betriebe unentgeltlich telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Wir kontrollieren mittels ASA - Systemkontrollen die Systematik und die Organisation der Arbeitssicherheit.

Rechtliche Hintergründe

Für die Organisation der Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb sind Arbeitgebende verpflichtet. Wahlweise können sie unter Einbezug von externen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit eine Individuallösung erarbeiten, einer Branchenlösung beitreten oder eine Modellösung übernehmen.

Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten müssen Arbeitgebende alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Zuständige Inspektoren

Die Gebietsverantwortlichen der Arbeitsinspektion helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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