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Programm S

Das Amt für Migration und Integration MIKA hat das Umsetzungskonzept zum Bundesprogramm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status S" (Programm S) erarbeitet. Es beinhaltet Erstintegrations- und Unterstützungsmassnahmen für Schutzbedürftige mit Status S.

(c) Kanton Aargau / hallo-aargau.ch

Die Schwerpunkte des Programm S werden beim Erwerb von Sprachkompetenzen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt unter Nutzung der Regelstrukturangebote sowie bei Massnahmen im Bereich Frühe Förderung und Kinderbetreuung gesetzt.

In allen Förderbereichen des bestehenden Kantonalen Integrationsprogramms KIP sollen bereits bestehende Massnahmen dem zusätzlichen Bedarf entsprechend schrittweise ausgebaut werden.

Die bisherigen Prozesse und Abläufe bei der individuellen Integrationsplanung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (IAS) werden auch auf den Status S angewendet.

Aufgrund der Mengengerüste und der unsicheren Planungsgrundlagen erfolgt die Umsetzung ab sofort schrittweise und rollend. An dieser Stelle werden ab dem 9. Mai laufend aktuelle Informationen und Unterlagen zur operativen Umsetzung zur Verfügung gestellt.

Das Programm S

Ausgangslage

Für Personen mit Status S ohne Aufenthaltsgenehmigung kann keine Integrationspauschale ausbezahlt werden. Um dennoch die Teilnahme am öffentlichen Leben, namentlich am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, zu ermöglichen und um die Rückkehrfähigkeit zu erhalten, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 13. April 2022 entschieden, den Kantonen einen Beitrag in Form einer Pauschale von maximal 3'000 Franken pro zugewiesener Person mit Schutzstatus S auszurichten. Aufgrund der Rückkehrorientierung des Status S ist der Fokus auf Massnahmen zu setzen, welche eine rasche Orientierung im Schweizer Alltag und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Der Kanton Aargau hat auf dieser Grundlage das Umsetzungskonzept "Programm S" erarbeitet. Die darin enthaltenen Massnahmen sind analog zu den Bundesbeiträgen vorerst auf ein Jahr befristet.

Für Gemeinden

Lokale Frauendeutschkurse

Im Rahmen des Programm S übernimmt der Kanton auch im Leistungsjahr 2023 neben dem Kantonsbeitrag auch den Kostenanteil der Gemeinde (25% der Vollkosten exklusiv Raumkosten und abzüglich Teilnehmerbeiträge) für alle lokalen Frauendeutschkurse.

Die Gemeindebeiträge können (auch rückwirkend) für alle subventionierten lokalen Frauendeutschkurse für das Jahr 2022 und 2023 dem Kanton in Rechnung gestellt werden.

Die Kostenübernahme des Gemeindeanteils durch den Kanton gilt ausschliesslich während der Dauer des Programms S. Es ist deshalb wichtig, dass die Finanzierungen für lokale Frauendeutschkurse für die Folgejahre in den Gemeindebudgets berücksichtigt werden.

Die ausserordentliche Ausschreibung für lokale Frauendeutschkurse wird per Ende Jahr eingestellt. Interessensbekundungen oder Gesuche für neue oder zusätzliche lokale Frauendeutschkurse mit Start im 2023 können nur noch bis Ende Jahr über integration@ag.ch eingegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die nächste Gesucheingabe zur Subventionierung lokaler Frauendeutschkurse erst wieder über die ordentliche Ausschreibung ab Juni 2023 möglich.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an integration@ag.ch wenden.

C4000 Ausschreibung zur Subventionierung von lokalen Deutschkursen für Frauen im Rahmen des Programm S 2022 (PDF, 651 KB)

C4000 Gesuchsformular Subventionierung von lokalen Deutschkursen im Rahmen des Programm S 2022

Regionale Integrationsfachstellen RIF

Die sechs bestehenden Regionalen Integrationsfachstellen RIF wurden auf der Grundlage des Konzepts Soziale Integration per 1. Januar 2022 mit den Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit und Angebote im Asyl- und Flüchtlingsbereich (KFA) zusammengeführt. Mit dem Leistungsbereich KFA entlasten die RIF die Gemeinden sowie die Freiwilligenorganisationen bei der Vermittlung von Freiwilligen und übernehmen eine Drehscheibenfunktion bei der Informationsvermittlung in den regionalen Netzwerken und in der Verbundaufgabe mit dem Kanton. Die Mittel für die RIF werden befristet erhöht. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, in Regionen ohne eigene RIF eine befristete Anschubfinanzierung des Kantons für Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit im Asylbereich (KFA) zu gewähren.

Ihre Ansprechperson: Wenzel Roth (wenzel.roth@ag.ch)
www.ag.ch/rif

Fallführung in bewährter Form

Der Kanton Aargau setzt seit 2019 die Integrationsagenda Schweiz gemäss Umsetzungskonzept IAS (PDF, 1,0 MB) um. Zentral dabei ist die durchgehende Fallführung über die IT-Plattform IAS. Diese Plattform ermöglicht dank der gemeinsamen, koordinierten Nutzung aller involvierten Stellen eine systematische und konkrete Zielerreichung für die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Personen, welche vom SEM den Status S erhalten und dem Kanton Aargau zugewiesen wurden, werden auf der IT-Plattform IAS unabhängig der Unterbringungsform erfasst.

Details zu den zentralen und dezentralen Verfahren finden Sie weiter unten unter "Prozesse zur Planung der Sprachkurse für Schutzsuchende".

Die Massnahmenliste und das Zielgruppenraster, welche im Rahmen der Umsetzung IAS zur Anwendung kommen, werden für das vorliegende Programm und für den Status S modifiziert und den fallführenden Stellen zur Verfügung gestellt.

Ihre Ansprechstelle: ias@ag.ch

Kinderbetreuung bei Erwerbstätigkeit oder während Besuch von Integrationsmassnahmen

In den lokalen Frauenkursen mit Kinderbetreuung und Mutter-Kind-Deutschkursen mit früher Sprachförderung sowie in Alphabetisierungskursen und Deutsch- und Integrationskursen werden in der flankierenden Kinderbetreuung die Kinder im Vorschulalter betreut und spielerisch gefördert (sozial, sprachlich, motorisch, kognitiv). Die Kosten sind im Kurspreis integriert und werden vom Kanton finanziert. Für Eltern/Elternteile mit Status S, welche die Deutschkurse ohne Kinderbetreuungsangebot oder andere Qualifizierungsmassnahmen besuchen, können Kosten für die Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte sowie die Kosten für den Spielgruppenbesuch ihrer Kinder analog den entsprechenden Kosten für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer – auf Gesuch hin über situationsbedinge Leistungen mit dem Kantonalen Sozialdienst abgerechnet werden.

Ihre Ansprechstelle: sil.fda@ag.ch

Angebotssuche Soziale Integration

Seit Ende April besteht mit der neuen digitalen Angebotsdokumentation der Anlaufstelle Integration Aargau eine Hilfestellung für Fachpersonen, um Angebote in den Bereichen Sprache, Soziale Integraton sowie Informations- und Beratungsstellen in ihrer Nähe zu suchen, zu finden und bei der Beratung darauf hinzuweisen.

www.integrationaargau.ch/angebote

hallo-aargau.ch auf Ukrainisch und Russisch

Die Webseite hallo-aargau.ch stellt Neuzuziehenden im Kanton Aargau seit 2015 Erstinformationen in zahlreichen Sprachen zur Verfügung. Um dem Bedarf an Erstinformation von Personen mit Schutzstatus S im Kanton Aargau gerecht zu werden, wurden die Inhalte der Webseite auf Ukrainisch und Russisch übersetzt. Dies erlaubt Personen mit Schutzstatus S, sich nach persönlichem Bedarf und auf eigene Initiative zu Themen wie Arbeit, Schule, Gesundheit oder Wohnen zu informieren und auf weiterführende Links zu Broschüren, Merkblättern oder Internetseiten mit ausführlicheren Informationen und Adressen von Auskunftsstellen zuzugreifen. Die Inhalte können auch als PDF-Datei gespeichert und ausgedruckt werden, was etwa fallführenden Stellen der Gemeinden ermöglicht, Personen mit Schutzstatus S direkt mit der gewünschten themenspezifischen Erstinformation in der entsprechenden Sprache zu bedienen.

Für den Informationsbedarf zu den bestehenden Angeboten können Sie den Gastfamilien und Schutzsuchenden den spezifischen Flyer mit der Übersicht aushändigen.

Informationen zur Integration in deutscher Sprache (PDF, 2 Seiten, 492 KB)
Informationen zur Integration in ukrainischer Sprache (PDF, 2 Seiten, 540 KB)
Informationen zur Integration in russischer Sprache (PDF, 2 Seiten, 548 KB)

www.hallo-aargau.ch/uk
www.hallo-aargau.ch/ru

Angebotssuche Soziale Integration

Seit Ende April besteht mit der neuen digitalen Angebotsdokumentation der Anlaufstelle Integration Aargau eine Hilfestellung für Fachpersonen, um Angebote in den Bereichen Sprache, Soziale Integraton sowie Informations- und Beratungsstellen in ihrer Nähe zu suchen, zu finden und bei der Beratung darauf hinzuweisen.

www.integrationaargau.ch/angebote

Für Anbieter / Projektträger

Anbieter von Sprachkursen

Sprachkursanbieter des objektfinanzierten Angebots führen Wartelisten und melden dem MIKA zeitnah einen allfälligen Mehrbedarf an, so dass nach Möglichkeit Zusatzkurse beschafft und organisiert werden können. Sollten die personellen und/oder räumlichen Ressourcen der Sprachkursanbieter nicht zeitgerecht ausgebaut werden können, kann die temporäre Option einer digitalen Kursdurchführung oder einer Verschiebung auf andere Tageszeiten (z.B. nachmittags) ins Auge gefasst werden. Ausserdem soll auch das CMI (und die fallführenden Stellen) im Falle von erfolglosen Kurszuweisungen, langen Wartefristen und fehlenden Ausweichmöglichkeiten im nicht subventionierten Angebot dem MIKA eine Meldung machen, damit im Bedarfsfall laufend alternative Massnahmen ergriffen werden können. Grundsätzlich soll bei Mehrbedarf auf das bisherige objekt- und subjektfinanzierte Kursangebot (gemäss Massnahmenplan für VA/FL) zurückgegriffen werden. Neue Kursangebote (mit neuen Inhalten, Zielgruppen, Dauer, Zeiten etc.) - auch des nicht subventionierten Angebots - bedürfen einer Genehmigung durch den Kanton.

Ihre Ansprechperson: Eveline Keller (eveline.keller@ag.ch)

Angebote in früher Förderung und Elternbildung, ElKi-Treffpunkte

Nebst der Kinderbetreuung stehen Eltern/Elternteile mit Status S und ihren Kindern Projekte der frühen Förderung und Elternbildung sowie ElKi-Treffpunkte des KIP offen. Ein Ausbau resp. eine Zusatzfinanzierung bei diesen Projekten (wie z.B. Schenk mir eine Geschichte – Family Literacy) ist möglich.

Ihre Ansprechperson: Eveline Keller (eveline.keller@ag.ch)

Anbieter von Projekten Soziale Integration

Die Integration der Migrantinnen und Migranten findet zu wesentlichen Teilen in der Wohngemeinde statt. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben deshalb Angebote und Strukturen auf Gemeinde- oder Regionsebene, die das Zusammenleben der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung und die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben fördern. Die niederschwelligen und informativen Angebote des KIP verfolgen das Ziel, Migrantinnen und Migranten Orientierungshilfen und Unterstützung für den Alltag zu bieten und sie in ihrem Integrationsprozess zu bestärken und zu fördern. Der Kanton fördert entsprechende Projekte im Förderbereich der "Sozialen Integration". Im Rahmen des vorliegenden Programms soll ein rascher und einfacher Ausbau von bestehenden Angeboten im Sinne einer Zusatzfinanzierung sowie ein vereinfachter Aufbau von neuen Angeboten ermöglicht werden.

Ihre Ansprechperson: Sektion Integration und Beratung(integration@ag.ch)

Für Gastfamilien

Informationen und Unterstützung für Gastfamilien

Caritas Aargau begleitet im Auftrag des Kantonalen Sozialdienstes (KSD) Gastfamilien von Ukrainerinnen und Ukrainern. Caritas berät die Gastfamilien und unterstützt bei Schwierigkeiten im Zusammenleben und trägt so zu einer möglichst stabilen Unterbringungssituation bei. Mehr Informationen und Kontaktangaben finden Sie unter folgendem Link: Begleitung von Gastfamilien (caritas-aargau.ch)

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) trägt verschiedene Links zusammen, die für Sie als Gastfamilie, oder aber auch für die Schutzsuchenden nützlich sind. Sie finden die Zusammenstellung unter folgendem Link: Integration Aargau - Ukraine

Die Flüchtlingshilfe Schweiz berät Sie zudem durch professionelle Fachpersonen über Betreuungsaufgaben, die Sie als Gastfamilien haben. Ausserdem finden Austauschtreffen unter Gastfamilien statt, wo die Gastfamilien voneinander lernen können. Sie finden weiterführende Informationen unter folgendem Link: Gastfamilien für ukrainische Geflüchtete (fluechtlingshilfe.ch)

Bei der Flüchtlingshilfe finden Sie ausserdem ein FAQ, welches Ihnen als Gastfamilie Orientierung zu den wichtigsten Fragen gibt.

Anmeldung Deutschkurse

Im Rahmen des Programm S werden Integrationsmassnahmen, insbesondere Sprachkurse für Schutzsuchende ermöglicht. Dabei ist es aufgrund der grossen Anzahl von interessierten Schutzsuchenden und zugunsten einer möglichst systematischen Vorgehens unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots wichtig, dass Folgendes beachtet wird:

Wir bitten Sie, keine Selbstanmeldungen für Schutzsuchende vorzunehmen, es sei denn, Sie tragen die Kurskosten selbstständig. Wenn Ihre Gäste noch kein Informationsschreiben des Case Management Integration betreffend die Interessenmeldung und das Triage-Gespräch (zentrales Verfahren) erhalten haben, melden Sie den Bedarf und das Interesse der Schutzsuchenden an Deutschkursen bei der Wohngemeinde an. Die Gemeinden können den Kursbesuch danach direkt mit dem Amt für Migration und Integration in Kontakt aufgleisen (dezentrales Verfahren). Weitere Informationen zu den Verfahren zur Planung von Deutschkursen finden Sie hier.

Sollten Sie als Gastfamilie und/oder Bezugsperson Fragen zu diesem Vorgehen haben, können Sie Ihre Anfrage an integration@ag.ch senden.

Informationen zur Unterbringung

Sollten Sie Interesse an die Unterbringung von Schutzsuchenden haben, so finden Sie hier Gastfamilien - Kanton Aargau (ag.ch) Informationen zum Vorgehen.

Für weitere Auskünfte rund um Schutzsuchende und Unterbringungssituation konsultieren Sie die kantonale Website unter Informationen zum Krieg in der Ukraine - Kanton Aargau (ag.ch) oder wenden Sie sich an: Kontakt (caritas-aargau.ch).

Caritas Flyer für Schutzsuchende in deutscher Sprache (PDF, 2 Seiten, 492 KB)

Caritas Flyer für Schutzsuchende in ukrainischer Sprache (PDF, 2 Seiten, 540 KB)

Caritas Flyer für Schutzsuchende in russischer Sprache (PDF, 2 Seiten, 548 KB)

Prozesse zur Planung der Sprachkurse für Schutzsuchende bis Erreichung Niveau GER A2

Vorgehen im zentralen Verfahren

Die Planung der Integrationsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S läuft auf kantonaler Ebene analog dem systematischen Verfahren gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS) über das Case Management Integration (CMI). Die Schutzsuchenden erhalten ein Informationsschreiben, auf dem in Ukrainisch und Russisch beschrieben ist, wie sie sich bei Interesse für ein Traige-Gespräch anmelden können und zu welchem Zweck dieses dient. Wer gemäss übersetzter Anleitung im Informationsschreiben das Interesse an einer Einladung zurückmeldet, wird durch das CMI zu einem Einstufungstest zur Ermittlung der Sprachkenntnisse angemeldet.

Nach dem Einstufungstest werden die Personen zum Triage-Gespräch beim CMI eingeladen. Im Rahmen des Gesprächs werden die Integrationsmassnahmen und Deutschkurse sowie anschliessende arbeitsmarktliche Massnahmen (Anmeldung RAV bspw.) eingeplant. Unter den gegebenen Umständen der hohen Fallzahlen sowohl bei Schutzsuchenden wie auch bei Personen aus dem regulären Asylverfahren sind längere Wartefristen von mehreren Monaten unvermeidbar.

Vorgehen im dezentralen Verfahren

Zusätzlich zum Regelverfahren des CMI wurde ab Ende Juni 2022 den Gemeinden & Fallführungen mit dem dezentralen Verfahren die Möglichkeit gegeben, optional eigene Triage-Gespräche (ähnlich eines Intake) durchzuführen. Bei diesem Vorgehen können die Gemeinden selbständig den Schutzsuchenden passende Deutschkurse zur Erreichung eines abgeschlossenen Niveaus GER A2 vorschlagen und mittels konkreter Offerte jeweils bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA eine Kostengutsprache für Deutschkurse einholen.

Weiterführende Möglichkeiten nach Erreichung des Sprachniveaus GER A2

Im Rahmen des kantonalen Umsetzungskonzepts des Programm S wird für eine erste Startphase der Besuch von Sprachkursen bis zur Erreichung des Niveaus GER A2 mittels einer Kostengutsprache durch das MIKA gewährleistet. Bis zum Niveau GER A2 werden die Kostengutsprachen entweder im Rahmen des systematischen zentralen Verfahrens durch CMI erstellt ("Intake", Kursauswahl und Anmeldung über CMI Triage-Gespräche) oder von der Gemeinde über das dezentrale Verfahren beim MIKA eingeholt ("Intake", Kursauswahl und Anmeldung durch Gemeinde).

Weiterführende sprachliche Massnahmen nach der Erreichung des GER A2 sind im Rahmen folgender drei Schienen der Arbeitsmarktintegration möglich:

  • Wer sich nach der Erreichung des GER A2 Niveaus bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) im Aargau meldet, erhält seitens der RAV Personalberatenden nicht nur Tipps für die Stellensuche. Falls es für die angestrebte berufliche Ausrichtung und den weiteren Prozess der Arbeitsmarktintegration gemäss Einschätzung der RAV Mitarbeitenden zweckmässig ist, werden durch die RAV Personalberatenden auch weiterführende Sprachkurse ab Niveau GER B1 und qualifizierende Kurse aufgegleist. RAV Personalberatende können bei Bedarf auch Klientinnen und Klienten mit einer Tertiärausbildung zur Diplomanerkennung und für eine spezifische Beratung zwecks Arbeitsmarktintegration auf ihrem qualifizierten Fachgebiet für ein Standortgespräch bei HEKS MosaiQ anmelden.

  • Schutzsuchende mit einer Tertiärausbildung können bei Bedarf einer Diplomanerkennung sowie spezifischer Beratung zwecks Arbeitsmarktintegration auf ihrem Fachgebiet über die sozialdienstlich zuständigen fallführenden Stellen um Kostengutsprache beim MIKA für ein Standortgespräch bei HEKS MosaiQ anfragen lassen. Sollten die Fachpersonen von HEKS MosaiQ im Rahmen ihrer Einschätzung Bedarf an weiteren Massnahmen sehen, fragen sie beim MIKA um Kostengutsprache für weiterführende Sprachkurse auf Niveau GER B1 oder für qualifizierende Massnahmen an. Die Voraussetzung für die Prüfung einer Kostengutsprache für den Besuch des Standortgesprächs bei HEKS MosaiQ ist das erreichte GER A2 Niveau sowie das Vorhandensein einer Tertiärausbildung.

  • Die / Der Schutzsuchende ist in einem Anstellungsverhältnis oder in einem Praktikum mit Aussicht auf eine Anstellung oder Lehrstelle. Der Arbeitgeber beantragt beim MIKA (direkt oder über die (bisher) sozialdienstlich zuständige fallführende Stelle) eine Kostengutsprache für weiterführende Sprachkurse. Voraussetzung für eine Kostengutsprache ist eine schriftliche Begründung der Arbeitgebenden, wonach die Person die weiterführenden Kurse entweder zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit braucht oder um nach einem Praktikum eine in Aussicht gestellte Festanstellung in demselben Betrieb antreten zu können. Der Kanton behält sich je nach Anfrage vor, weitere Unterlagen einzufordern, wie beispielsweise der Entwurf eines in Aussicht gestellten Vertrags.

Anbieterübersicht für das Verfahren der "gesteuerten Selbstanmeldung" / Огляд курсів для контрольованої самореєстрації у школах вивчення німецької мови в Кантоні Ааргау

Dieses Dokument gilt vorübergehend für die Klientinnen und Klienten sowie ihre Sozialdienste, die über die IAS IT Plattform die konkreten Informationen zum Verfahren erhalten haben (Stand 4. Mai 2023).

Anbieterübersicht für das Verfahren der gesteuerten Selbstanmeldung (PDF, 257 KB)

Schematische Darstellung der Verfahren

Für allgemeine Fragen zu den Prozessen stehen wir Ihnen unter integration@ag.ch zur Verfügung.