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Kanton Aargau setzt Unterstützungsmassnahmen für Schutzsuchende aus der Ukraine um :
Programm S mit Erstintegrations- und Unterstützungsmassnahmen startet ab sofort

Das Amt für Migration und Integration hat das Umsetzungskonzept zum Bundesprogramm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)" erarbeitet. Es beinhaltet Erstintegrations- und Unterstützungs-massnahmen für Schutzbedürftige mit Status S aus der Ukraine.

Der Kanton Aargau nimmt gemäss Verteilschlüssel des Staatssekretariats für Migration (SEM) rund 10 Prozent aller Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzstatus S auf. Zurzeit sind dies rund 3'500 Menschen und täglich kommen weitere Geflüchtete im Kanton an.

Programm S für integrative Aufgaben

Für Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsgenehmigung zahlt der Bund keine Integrationspauschale. Um dennoch die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, richtet der Bund gemäss Bundesratsentscheid vom 13. April 2022 den Kantonen eine Pauschale von maximal 3'000 Franken pro zugewiesene Person mit Schutzstatus S aus.

Die Massnahmen des Bundes bezwecken, dass sich Schutzsuchende rasch im Schweizer Alltag orientieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auf dieser Grundlage hat das Amt für Migration und Integration (MIKA) das Umsetzungskonzept Programm S erarbeitet. Die Umsetzung startet ab sofort und wird nach Bedarf in enger Abstimmung mit den beteiligten Departementen, Gemeinden und Anbietenden von Integrationsmassnahmen weiterentwickelt. Die im Programm S enthaltenen Massnahmen sind analog zu den Bundesbeiträgen auf ein Jahr befristet.

Schwerpunkte Sprachförderung, Arbeitsmarkt, Kinder und Familien

Das Programm setzt Schwerpunkte auf den Erwerb von Sprachkompetenzen, raschen Zugang zum Arbeitsmarkt unter Nutzung der Regelstrukturangebote sowie auf Massnahmen im Bereich frühe Förderung und Kinderbetreuung. Bereits bestehende Massnahmen des kantonalen Integrations-programms KIP sollen nach Bedarf ausgebaut werden.

Um die Sozialdienste der Gemeinden zu entlasten, stellt der Kanton eine zentrale Triage und Massnahmenplanung zur Verfügung und stellt deren Finanzierung über die Bundesbeiträge sicher.

Entlastende Massnahmen für Gemeinden

Die Massnahmen sollen rasch eine entlastende Wirkung für die Gemeinden entfalten. Diese sollen beim Aus- oder Aufbau von Deutschkursen, insbesondere für solche mit Kinderbetreuung, finanziell unterstützt werden. Die Regionalen Integrationsfachstellen RIF erhalten für die Koordination der Freiwilligenarbeit sowie für die Beratung befristet zusätzliche Beiträge. Bereits verfügbar sind zudem Erstinformationen auf Ukrainisch und Russisch (www.hallo-aargau.ch), um auch die Einwohnerdienste zu entlasten.

Dank für grosses zivilgesellschaftliches Engagement

Im Kanton Aargau wird ein vielfältiges und wertvolles zivilgesellschaftliches Engagement zugunsten der Schutzbedürftigen und deren Erstintegration geleistet. Der Kanton bedankt sich herzlich für dieses Engagement, das für die Integration von Menschen im Kanton – insbesondere in der aktuellen Situation – unverzichtbar ist.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres