Wer die Notariatsprüfung besteht, erhält den Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar und darf sich als Notarin bzw. Notar bezeichnen.
Notariatsprüfung
Die Notariatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Die Notariatsprüfungskommission hat zusammen mit der Notariatskommission eine Information über den Prüfungsablauf und die Erlangung der Beurkundungsbefugnis erstellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden über die Organisation und Struktur der Notariatsprüfung sowie über die Schritte zur Erlangung der Beurkundungsbefugnis informiert.
Zulassung
Zur Notariatsprüfung wird zugelassen, wer handlungsfähig ist, das juristische Masterdiplom oder Lizenziat einer schweizerischen Universität oder das Masterdiplom einer schweizerischen Fachhochschule mit Fachrichtung Notariat erworben und eine praktische Ausbildung (Notariatspraktikum) absolviert hat.
Die Notariatsprüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Notariatsprüfung auf Gesuch hin. Das Zulassungsgesuch zur Notariatsprüfung 2023 ist bis spätestens am 9. Januar 2023 einzureichen.
Notariatspraktikum
Das Notariatspraktikum dauert mindestens 12 Monate (100 % Pensum) und ist im Anschluss an das Masterdiplom zu absolvieren. Davon sind mindestens sechs Monate bei einer Urkundsperson sowie mindestens drei Monate bei einem Grundbuchamt zu absolvieren. Dabei handelt es sich um Netto-Dauern. Absenzen führen zur Notwendigkeit der Verlängerung dieser Dauern. Das Praktikum hat mit einem Mindestpensum von 50 % zu erfolgen und verlängert sich entsprechend. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen während des Praktikums praxisbezogen ausgebildet werden.
Praktikum bei einer Urkundsperson
Eine Liste der Urkundspersonen, welche ein Praktikum anbieten, finden Sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema": Stellenbörse für Notariatspraktikanten.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Notariatsbüro Benz & Partner gerne zur Verfügung:
Notariatsbüro Benz & Partner
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5737 Menziken
Tel.: +41 62 765 77 77
Fax: +41 62 765 77 70
E-Mail: info@notar-benz.ch
Praktikum bei einem Grundbuchamt
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Personalbereich der Abteilung Register und Personenstand auf (062 835 14 30).
Bewerbungen für eine Praktikumsstelle bitte an personalarp@ag.ch.
Prüfungstermine
Die Notariatsprüfung findet mindestens einmal im Jahr statt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres legt die Prüfungstermine mindestens sechs Monate im Voraus fest.
Was | Termin | Ort |
---|---|---|
Anmeldeschluss | 9. Januar 2023 | |
Schriftlicher Prüfungsteil | 20. / 21. Februar 2023 | Aarau |
Mündlicher Prüfungsteil | 4. Mai 2023 | Aarau |
Inpflichtnahme | 31. Mai 2023 | Aarau |
Vorankündigung | ||
Schriftlicher Prüfungsteil | Januar / Februar 2024 | Aarau |
Mündlicher Prüfungsteil | Mai 2024 | Aarau |
Rechtsmittel
Entscheide der Notariatsprüfungskommission können mit Beschwerde bei der Notariatskommission angefochten werden.
Vereinigung Aargauischer Notariatskandidaten (VANK)
Die VANK verfügt über eine Sammlung der in den Vorjahren nach dem Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) vom 30. August 2011 und der Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) vom 04. Juli 2012 gestellten schriftlichen Aufgaben sowie der nach der Notariatsordnung vom 28. Dezember 1911 gestellten Aufgaben der 1. und 2. schriftlichen Teilprüfungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten der VANK, Herr Severin Bingesser:
chkp. Baden
MLaw Severin Bingesser
Präsident VANK
Schwertstrasse 1
5401 Baden
Telefon 056 204 41 11
E-Mail: severin.bingesser@hotmail.com