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Notariat

Notariatskommission

Die Notariatskommission beaufsichtigt das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen.

Übersicht über die Notariatskommission

Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern und der gleichen Anzahl Ersatzmitgliedern zusammen. Mindestens zwei der Mitglieder sind Urkundspersonen.

Der Regierungsrat wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder und bestimmt das Präsidium sowie dessen Stellvertretung auf eine Amtsdauer von vier Jahren.

Zusammensetzung und Aufgaben

Zusammensetzung

Die nachfolgend aufgezählten Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden durch den Regierungsrat für die Amtsperiode 2025–2029 in die Notariatskommission gewählt.

Präsident

Dr. iur. Beat Edelmann, Notar und Rechtsanwalt

Mitglieder

  • MLaw Daniella Richner, Notarin und Rechtsanwältin, Vizepräsidentin
  • lic. iur. Thomas Käser, Notar und Rechtsanwalt
  • MLaw Dominik Dall'O, Notar und Rechtsanwalt, Grundbuchverwalter Grundbuchamt Laufenburg
  • MLaw Andrea Schifferle, Notarin und Rechtsamwältin

Ersatzmitglieder

  • lic. iur. Fernando Garcia, Notar und Rechtsanwalt
  • Alain Berberat, Notar und Grundbuchverwalter Grundbuchamt Wohlen
  • lic. iur. Oliver Werthmüller, Rechtsanwalt und Leiter Rechtsdienst Abteilung Register und Personenstand
  • MLaw Jolanda Hartmann, Notarin und Rechtsanwältin
  • lic. iur. Roger Seiler, Notar und Rechtsanwalt

Aktuariat

  • MLaw Kyriam Rokneddine, Abteilung Register und Personenstand

Aufgaben

Als Aufsichtsbehörde beschäftigt sich die Notariatskommission insbesondere mit folgenden Aufgaben:

  • Sie erteilt auf Gesuch hin die Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis. Damit erhalten die Notarinnen und Notare die Berufsausübungsbewilligung als aargauische Urkundsperson bzw. Urkundsperson des Kantons Aargau. Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik Register.
  • Auf Gesuch hin entbindet sie eine Urkundsperson von ihrer beruflichen Schweigepflicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • Auf Anzeige oder von Amtes wegen kann sie in den Büroräumlichkeiten der Urkundspersonen jederzeit Inspektionen vornehmen.
  • Im Rahmen von Disziplinarverfahren prüft sie die korrekte Berufsausübung durch die ihrer Aufsicht unterstehenden Urkunds- und Beglaubigungspersonen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Berufspflichten kann sie Disziplinarmassnahmen verhängen.
  • Auf Antrag führt sie ein Schlichtungsverfahren zur Gebührenfestsetzung durch.
  • Sie führt ein kantonales Register der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare.