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Notariat

Notariatsprüfung

Wer die Notariatsprüfung besteht, erhält den Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar und darf sich als Notarin bzw. Notar bezeichnen.

Übersicht

Die Notariatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Die Notariatsprüfungskommission hat zusammen mit der Notariatskommission eine Information über den Prüfungsablauf und die Erlangung der Beurkundungsbefugnis erstellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden über die Organisation und Struktur der Notariatsprüfung sowie über die Schritte zur Erlangung der Beurkundungsbefugnis informiert. Es wird eine Word-Vorlage des Lösungsblattes als Übungs-Dokument zur Verfügung gestellt.

Information über den Prüfungsablauf und die Erlangung der Beurkundungsbefugnis (PDF, 12 Seiten, 539 KB)

Word-Vorlage Lösungsblatt (Übungs-Dokument) (RTF, 3 Seiten, 73 KB)

Zulassung

Wer die Notariatsprüfung absolvieren will, reicht dem DVI zu Handen der Notariatsprüfungskommission ein Gesuch um Prüfungszulassung ein, mit den folgenden Unterlagen (Original oder in beglaubigter Kopie):

- Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung betreffend Notariatspraktikum
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Juristisches Masterdiplom oder juristisches Lizentiat einer schweizerischen Universität oder Auszug aus dem Anwaltsregister

Die Notariatsprüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Notariatsprüfung auf Gesuch hin. Das Zulassungsgesuch zur Notariatsprüfung 2026 ist bis spätestens am 9. Januar 2026 einzureichen.

Notariatspraktikum

Das Notariatspraktikum vermittelt im Rahmen einer zeitlich befristeten Anstellung eine praxisbezogene Ausbildung. Es sind mindestens sechs Monate bei einer Urkundsperson und mindestens drei Monate bei einem Grundbuchamt zu absolvieren. Das Praktikum hat mindestens 1848 Arbeitsstunden zu dauern. Wird das Notariatspraktikum im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestpensum von 50 % absolviert, verlängert sich die Dauer entsprechend.

Praktikum bei einer Urkundsperson

Eine Liste der Urkundspersonen, welche ein Praktikum anbieten, finden Sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema": Stellenbörse für Notariatspraktikanten.

Für weitere Informationen steht Ihnen Jonas Hofmann (Vorstandsmitglied Aargauische Notariatsgesellschaft) gerne zur Verfügung:

Hofmann Notare AG
Jonas Hofmann
Lindenplatz 5
5722 Gränichen

Tel.: +41 62 842 66 77
E-Mail: info@hofmann-notare.ch

Praktikum bei einem Grundbuchamt

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Personalbereich der Abteilung Register und Personenstand auf (062 835 14 30).

Bewerbungen für eine Praktikumsstelle bitte an personalarp@ag.ch .

Prüfungstermine

Die Notariatsprüfung findet mindestens einmal im Jahr statt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres legt die Prüfungstermine mindestens sechs Monate im Voraus fest.

Prüfungstermine
WasTerminOrt
Anmeldeschluss9. Januar 2026- () 
Schriftlicher Prüfungsteil12. / 13. Februar 2026Aarau
Mündlicher Prüfungsteil21. - 23. April 2026

Aarau
Inpflichtnahmenoch nicht bekannt
Aarau
Vorankündigung- () - () 
Schriftlicher PrüfungsteilJanuar / Februar 2027Aarau
Mündlicher PrüfungsteilApril / Mai 2027Aarau

Rechtsmittel

Entscheide der Notariatsprüfungskommission können mit Beschwerde bei der Notariatskommission angefochten werden.

Vereinigung Aargauischer Notariatskandidaten (VANK)

Die VANK verfügt über eine Sammlung der in den Vorjahren nach dem Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) vom 30. August 2011 und der Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) vom 04. Juli 2012 gestellten schriftlichen Aufgaben sowie der nach der Notariatsordnung vom 28. Dezember 1911 gestellten Aufgaben der 1. und 2. schriftlichen Teilprüfungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten der VANK, Herr Nicolas Schaller:

Merki & Partner
MLaw Nicolas Schaller
Präsident VANK
Zelglistrasse 15
5001 Aarau

Telefon 062 834 90 00
E-Mail: nicolas.schaller@merki-partner.ch