Badewasser

Die kantonale Verordnung über die öffentlichen Bäder unterstellt diese inklusive dazugehörender Einrichtungen der Aufsicht des Amts für Verbraucherschutz. Dabei sollen die Benützenden und das Personal vor gesundheitlichen Schäden durch mangelhafte hygienische Verhältnisse oder auch durch die in den Anlagen verwendeten Chemikalien geschützt werden.
Was wir tun
- Periodische Inspektion der technischen Anlagen von Schwimmbädern
- Überprüfung der Qualitätssicherungsdokumente
- Bakteriologische, physikalische und chemische Kontrollmessungen
- Beurteilung der analytischen Messwerte nach SIA-Norm 385/9
- Probenahmen zur Beurteilung der hygienischen Badewasserqualität an traditionell beliebten Badestellen an Flüssen und Seen
- Genehmigung von Neu- und Umbauten von Schwimmbädern in badewasserhygienischen Belagen
Hilfsblätter für Betriebsverantwortliche
Die Dokumente sind Hilfsmittel für die Betriebsverantwortlichen, um das Betriebshandbuch zu erstellen und die Betriebsdaten zu protokollieren.
Dokumente Badewasser
- Betriebshandbuch Wochenkontrollblatt (PDF, 1 Seite, 42 KB)
- Betriebshandbuch Wochenkontrollblatt (XLS, 38 KB)
- Betriebsprotokoll Chlorungsanlagen (PDF, 1 Seite, 76 KB)
- Betriebshandbuch Chlorungsanlagen (XLS, 51 KB)
- Betriebsprotokoll: Störungen, Meldungen, Wartungen (PDF, 1 Seite, 94 KB)
- Betriebsprotokoll: Störungen, Meldungen, Wartungen (XLS, 59 KB)
- Checkliste Gasflaschen (SUVA) (PDF, 4 Seiten, 477 KB)
- Checkliste persönliche Schutzausrüstung (SUVA) (PDF, 6 Seiten, 477 KB)
- Checkliste Säuren und Laugen (PDF, 4 Seiten, 634 KB)
- Inhaltsverzeichnis Betriebshandbuch (PDF, 1 Seite, 294 KB)
- Stosschlorung und Sicherheitsdesinfektion von Badewasser (PDF, 2 Seiten, 69 KB)
- Anlagen zur Wasseraufbereitung: Sicher umgehen mit chemischen Stoffen (SUVA) (PDF, 16 Seiten, 299 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen TBDV (SR 817.022.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über die Chemikalien-Ansprechperson (SR 813.113.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Störfallverordnung StFV (SR 814.012)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV (SR 814.81)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern VFB-DB (SR 814.812.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGgV (SAR 361.112)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
SIA-Norm 385/9 «Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern», Ausgabe 2011
Herausgegeber:
Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverband(öffnet in einem neuen Fenster).