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Trink- & Badewasser

Badewasser

Die kantonale Verordnung über die öffentlichen Bäder unterstellt diese inklusive dazugehörender Einrichtungen der Aufsicht des Amts für Verbraucherschutz. Dabei sollen die Benützenden und das Personal vor gesundheitlichen Schäden durch mangelhafte hygienische Verhältnisse oder auch durch die in den Anlagen verwendeten Chemikalien geschützt werden.

Was wir tun

  • Periodische Inspektion der technischen Anlagen von Schwimmbädern
  • Überprüfung der Qualitätssicherungsdokumente
  • Bakteriologische, physikalische und chemische Kontrollmessungen
  • Beurteilung der analytischen Messwerte nach SIA-Norm 385/9
  • Probenahmen zur Beurteilung der hygienischen Badewasserqualität an traditionell beliebten Badestellen an Flüssen und Seen
  • Genehmigung von Neu- und Umbauten von Schwimmbädern in badewasserhygienischen Belagen

Hilfsblätter für Betriebsverantwortliche

Die Dokumente sind Hilfsmittel für die Betriebsverantwortlichen, um das Betriebshandbuch zu erstellen und die Betriebsdaten zu protokollieren.