Trinkwasser ist für uns Menschen nicht nur das wichtigste, sondern auch eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Auch an die Qualität und Aufbereitung des Wassers von öffentlich zugänglichen Duschanlagen und Bädern werden hohe Anforderungen gestellt. Das Amt für Verbraucherschutz untersucht sowohl die Trinkwasser- wie auch die Badewasserqualität.
Trink- & Badewasser
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGgV (SAR 361.112)
Rechtlich anerkanntes Regelwerk
Das "Regelwerk Wasser" – Herausgegeber: