Hinweis:Hinweise zu Unterstützungsangeboten für betreuende Angehörige
Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Angebot fehlt oder Angaben fehlerhaft erscheinen. Wir prüfen diese gerne.
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Informationen und Entlastungsangebote für Menschen die Angehörige, Freunde und Familienmitglieder unterstützen, betreuen oder/und pflegen.
Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für betreuende Angehörige im Kanton Aargau. Die Anfang 2020 gegründete Interessengemeinschaft (IG) für betreuende Angehörige setzt sich für eine koordinierte Unterstützung und zur kommunikativen Bündelung vorhandener Dienstleistungsangebote ein. Untenstehend finden betreuende Angehörige im Kanton Aargau passende Entlastungsangebote und weitere Informationen.
Die Fachstelle Alter und Familie legt den diesjährigen Schwerpunkt im Altersbereich auf das Thema Demenz. In diesem Zusammenhang finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Unter anderem tritt der Podcast "Chopfsach" am interkantonalen Tag der betreuenden Angehörigen live in Brugg auf. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen finden Sie hier:
Arzttermine organisieren, Essen kochen, ins Spital fahren oder beim Duschen und Anziehen helfen: Alltägliches kann schnell zu einem riesigen Berg von Aufgaben heranwachsen. Die Betreuung von Angehörigen ist für manche befriedigend und eine Selbstverständlichkeit. Doch sie kostet auch Kraft und Zeit.
Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für betreuende Angehörige. Vom Fahrdienst über individuelle Beratungsangebote, Tagesstätten oder Angebote im Bereich der finanziellen Unterstützung: Informieren Sie sich, welche Angebote Sie am besten entlasten könnten. So finden Sie mehr Zeit für sich selbst, können Kraft tanken und die Zeit mit Ihren Liebsten erholt geniessen.
Betreuende Tätigkeiten können finanzielle Ausfälle oder Ausgaben zur Folge haben.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist die Wohnsitzgemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu gibt es bei der Pro Senectute Aargau beziehungsweise bei der entsprechenden SVA-Beratungsstelle in der jeweiligen Region.
Beratung Pro Senectute Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
SVA-Zweigstellen in den Gemeinden(öffnet in einem neuen Fenster)
Pflegerische Leistungen zu Hause sind national einheitlich geregelt. Sie bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsabklärung durch anerkannte Spitex-Organisationen oder freiberufliche Pflegefachpersonen. Die pflegerischen Leistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt, Jahresfranchise sowie der Patientenbeteiligung) und die öffentliche Hand übernommen. Der Kanton Aargau hat sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Leistungserbringenden kantonale Tarifordnungen eingeführt. Hier finden Sie Informationen zur ambulanten Pflegefinanzierung.
Entschädigungen
Hauswirtschaftliche Leistungen wie beispielsweise Einkaufen, Haushaltspflege und so weiter, sind grundsätzlich aus privater Hand zu bezahlen. Falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können bestimmte Entschädigungen geltend gemacht werden:
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