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Pflegende und betreuende Angehörige

Rechtliche Fragen und finanzielle Leistungen

Rechte

Bezahlter Kurzurlaub

Wenn Sie arbeiten, können Sie einen bezahlten Kurzurlaub nehmen, um eine Person aus Ihrer Familie zu betreuen, wenn diese krank ist oder einen Unfall hatte. Dazu gehören zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Kinder sowie Partnerinnen und Partner.

Pro Infirmis / Kurzurlaub

Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken und verletzten Kindern

Wenn Ihr Kind schwer krank ist oder einen Unfall hatte, können Sie als berufstätige Eltern bis zu 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub nehmen.

Bundesamt für Sozialversicherungen / Betreuungsurlaub

Betreuungsgutschriften

Wenn Sie Angehörige betreuen und deshalb weniger arbeiten, kann Ihre Rente dadurch in Zukunft tiefer ausfallen. Dafür gibt es die Betreuungsgutschriften. Das sind Zuschläge, die Ihre Rente bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) erhöhen.

Sie können Betreuungsgutschriften erhalten, wenn diese Kriterien erfüllt sind:

  • Alter: Sie beziehen noch keine AHV-Rente.
  • Betreuung: Die betreute Person ist pflegebedürftig und bezieht eine Hilflosenentschädigung.
  • Verwandtschaft oder Partnerschaft: Sie sind mit der betreuten Person verwandt oder leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbruch im gleichen Haushalt.
  • Dauer: Sie betreuen die Person an mindestens 180 Tagen pro Jahr.
  • Entfernung: Die Person ist für Sie leicht erreichbar. Also, wenn Sie höchstens 30 Kilometer entfernt wohnen oder sie innerhalb einer Stunde erreichen können.

SVA Aargau / Weitere Informationen und Anmeldung Betreuungsgutschriften

Pro Infirmis Aargau / Sozialberatung zu Betreuungsgutschriften

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung zu Betreuungsgutschriften

Anstellung einer Betreuungsperson im Privathaushalt

Sie können eine Betreuungsperson direkt anstellen und werden so zu Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Wenn Sie eine Betreuungsperson aus dem Ausland direkt anstellen, ist die rechtliche Situation oft kompliziert. Viele Fragen zum Arbeitsverhältnis sind nicht eindeutig geregelt.

Sie können sich auch für das Angebot einer privaten Firma entscheiden. Die Betreuungsperson ist von einer privaten Firma angestellt, erhält aber von Ihnen die Arbeitsaufgaben. Sie müssen sicherstellen, dass die Personalvermittlungsfirma sich an die schweizerische Gesetzgebung hält.

Info-workcare.ch / Arbeitgeberin und Arbeitgeber werden

Careinfo.ch / Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen bei Anstellung und Vermittlung Care-Migration

SVA Aargau / Haushalte mit Angestellten

Kanton Aargau / Normalarbeitsvertrag Hauspersonal

Betreuungsvertrag

In einem Betreuungsvertrag halten Sie gemeinsam mit der betreuten Person fest, welche Aufgaben Sie als betreuende Angehörige übernehmen. Sie vereinbaren auch, wie die Kosten geregelt sind. Ein Betreuungsvertrag schafft Klarheit und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Pro Senectute Aargau / Vorlage Betreuungsvertrag

Aargauischer Anwaltsverband / kostenlose Rechtsauskünfte

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Wenn die betreute Person nicht mehr urteilsfähig ist oder sich selbst oder andere gefährdet, kann das zu schwierigen Situationen führen. Wenn die betreute Person den Alltag auch mit Ihrer Unterstützung nicht mehr selbstständig bewältigen kann, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft anordnen.

Kanton Aargau / Beistandschaft

KESB kurz erklärt / Weitere Informationen

Vorsorge

Vorsorgeauftrag

Die betreute Person kann mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen, wer sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll.

Pro Senectute / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann die betreute Person festhalten, wer für sie medizinische Entscheidungen treffen soll, wenn sie urteilsunfähig ist oder sich nicht mehr äussern kann. Sie kann darin auch festhalten, welche medizinischen Massnahmen sie in einer Notsituation wünscht.

Pro Senectute / Patientenverfügung

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau / Beratung zur Patientenverfügung

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau / Informationsanlässe zur Patientenverfügung

Vorsorgedossier Docupass

Der Docupass der Pro Senectute ist eine Gesamtlösung mit allen Dokumenten für die persönliche Vorsorge im Alter. Er beinhaltet eine Vorlage für die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, das Testament sowie Anordnungen für den Todesfall.

Pro Senectute Aargau / Docupass

Finanzierung

Finanzielle Entschädigung

Spitex-Organisationen dürfen für die Grundpflege Angehörige anstellen. Die Betreuungsleistungen werden nicht bezahlt. Der Lohn der angestellten pflegenden Angehörigen ist gesetzlich nicht geregelt und wird zwischen der Spitex-Organisation und Ihnen vereinbart.

Info-workcare.ch / Bezahlt werden

Finanzielle Leistungen

Eine betreute Person kann verschiedene Leistungen von Sozialversicherungen erhalten. Diese Geldbeiträge können helfen, die Unterstützung durch betreuende Angehörige mitzufinanzieren oder das gemeinsame Haushaltsbudget zu entlasten.

Pro Infirmis Aargau / Sozialberatung

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung

Hilflosenentschädigung

Braucht eine betreute Person Hilfe in Alltagsaufgaben, kann sie eine Hilflosenentschädigung beantragen.

Sie können Hilflosenentschädigungen erhalten, wenn diese Kriterien erfüllt sind:

  • Regelmässige Hilfe: Die betreute Person braucht regelmässig Unterstützung, zum Beispiel beim Ankleiden, Aufstehen, Fortbewegen oder Essen.
  • Rente: Die betreute Person bezieht eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV).
  • Wartejahr: Die Hilfe muss bereits während 12 Monaten bei der IV oder während 6 Monaten bei der AHV notwendig gewesen sein.

Die zuständige Sozialversicherung zahlt eine monatliche Pauschale. Es spielt keine Rolle, wer diese Hilfe leistet.

Braucht eine betreute Person aufgrund eines Unfalls Unterstützung, kann sie eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung beantragen.

Pro Infirmis / Hilflosenentschädigung

SVA Aargau / Anmeldung zur Hilflosenentschädigung der IV

SVA Aargau / Anmeldung zur Hilflosenentschädigung der AHV

Pro Infirmis Aargau / Sozialberatung zur Hilflosenentschädigung

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung zu Hilflosenentschädigung

Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag für Minderjährige

Braucht Ihr Kind im Alltag Betreuung, die nicht seinem Alter entspricht, können Sie eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige beantragen.

Wenn Ihr Kind eine besonders intensive Betreuung braucht, können Sie zusätzlich einen Intensivpflegezuschlag beantragen.

Pro Infirmis / Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag

SVA Aargau / Anmeldung Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag

Entschädigung der Ergänzungsleistungen

Eine betreute Person mit einer Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Invalidenversicherung (IV) kann Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, wenn ihre Ausgaben höher sind als ihre Einnahmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist, nutzen Sie den EL-Rechner.

Pro Senectute / EL-Rechner - Ergänzungsleistungen berechnen

SVA Aargau / Ergänzungsleistungen

Wenn Sie weniger arbeiten, weil Sie eine Person aus Ihrer Familie betreuen, die Ergänzungsleistungen erhält, können Sie eine Entschädigung beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sich Ihr Einkommen aufgrund der Betreuung verringert hat.

SVA Aargau / Ergänzungsleistungen: Betreuung zu Hause

SVA Aargau / Ergänzungsleistungen: Haushaltshilfe, Pflege und Betreuung zu Hause: Pflege und Betreuung durch Familienangehörige

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung zu Ergänzungsleistungen

Finanzierung bei Erwerbstätigkeit

Wenn Sie Erwerbstätigkeit und die Betreuung von Angehörigen vereinbaren müssen, kann es zu finanziellen Einbussen kommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Finanzierung planen.

Info-workcare.ch / Finanzfragen

Pro Infirmis Aargau / Sozialberatung zu Erwerbstätigkeit

Finanzierung von externer Unterstützung

Pflege zu Hause

Wenn eine betreute Person zu Hause durch Pflegefachpersonen gepflegt wird, bezahlen dies die Krankenkasse (abzüglich des Selbstbehalts und der Franchise) und die öffentliche Hand. Für die Pflege zu Hause brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Zudem ist eine Bedarfsabklärung durch eine anerkannte Spitex-Organisation oder eine freiberufliche Pflegefachperson nötig.

Kanton Aargau / Weitere Informationen zur Spitex

Wenn Sie über ein bescheidenes Einkommen verfügen, können Sie beim Kanton Aargau Prämienverbilligungen für Beiträge an die obligatorische Krankenkasse beantragen.

SVA Aargau / Prämienverbilligung

Entschädigung für Betreuung und Haushalt

Hilfe im Haushalt, zum Beispiel beim Einkaufen oder Putzen sowie Betreuung, zum Beispiel Fahrdienste oder Begleitung, bezahlen Sie in der Regel selbst.

Je nach Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung und einem Arztzeugnis bzw. einem von Arzt oder Ärztin ausgefüllten Bedarfsmeldeformular (BMF) übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.

Einige Sozialversicherungen entschädigen unter bestimmten Bedingungen kostenpflichtige Leistungen von externen Organisationen.

Ergänzungsleistungen: Pauschalbetrag für ein selbstbestimmtes Wohnen

Eine betreute Person mit einer Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Invalidenversicherung (IV) kann Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, wenn ihre Ausgaben höher sind als ihre Einnahmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie den EL-Rechner nutzen.

Pro Senectute / EL-Rechner – Ergänzungsleistungen berechnen

SVA Aargau / Ergänzungsleistungen

Eine betreute Person kann den monatlichen "Pauschalbetrag für ein selbstbestimmtes Wohnen" beantragen, wenn eine anerkannte Organisation sie betreut.

SVA Aargau / Ergänzungsleistungen: Betreuung zu Hause

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung zu Ergänzungsleistungen

Hilflosenentschädigung

Assistenzbeitrag

Mit dem Assistenzbeitrag kann die zu betreuende Person, die Hilflosenentschädigung von der Invalidenversicherung (IV) bezieht, Assistenzpersonen für die Unterstützung im Alltag anstellen. Die angestellte Person darf nicht mit der zu betreuende Person verwandt oder verheiratet sein und auch nicht mit ihr in einer Partnerschaft leben.

Pro Infirmis / Assistenzbeitrag

SVA Aargau / Weitere Informationen und Anmeldung zum Assistenzbetrag

Kostenbeiträge an Hilfsmittel

Die Altersversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) übernehmen gewisse Kosten für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle usw. Wenn die betreute Person Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, übernehmen die jeweiligen Sozialversicherungen zusätzliche Kosten.

Informationsstelle AHV/IV / Weitere Informationen

Pro Senectute Aargau / Sozialberatung zu Hilfsmitteln

SVA Aargau / Anmeldung Hilfsmittel der AHV

SVA Aargau / Anmeldung Hilfsmittel der IV

SVA Aargau / Anmeldung Hilfsmittel der Ergänzungsleistung

Rechtliche Fragen bei Behinderung

Rechtsratgeber zu Behinderung

Wenn Sie Rechtsfragen rund um das Thema Behinderung haben, hilft Ihnen der Rechtsratgeber der Pro Infirmis weiter.

Pro Infirmis / Rechtsratgeber

Rente der Invalidenversicherung vor Pensionsalter

Wenn Sie als betreuende Angehörige selbst eine Rente der Invalidenversicherung (IV) erhalten, ist es wichtig, dass Sie einige Leistungen vor dem Erreichen des Pensionsalters beantragen. Dazu gehören zum Beispiel die Hilflosenentschädigung, Assistenzleistungen und Hilfsmittelbeiträge.

Wenn Sie diese nicht rechtzeitig beantragen, können Sie den Anspruch auf Leistungen verlieren oder die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gewährt kleinere Beiträge als die Invalidenversicherung (IV).

Pro Infirmis Aargau / Sozialberatung