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Ökologische Infrastruktur

Wildtierkorridore

Einblick in den Wildtierkorridor bei Schinznach

Wildtierkorridore sind Teil der ökologischen Infrastruktur. Sie ermöglichen den Wildtieren ihren Lebensraum zu durchwandern und stellen so die Vernetzung der verschiedenen Populationen sicher – für eine hohe genetische Diversität der einzelnen Arten und eine hohe Artenvielfalt im Allgemeinen.

Mit der Ausdehnung der Siedlungen und der Zunahme der Nutzungsintensität der Landschaften durch den Menschen wurden die Räume, die den Wildtieren ausserhalb der Wälder zur Verfügung standen, immer enger und strukturärmer und die Bewegungsachsen der Wildtiere immer eingeschränkter. Diese Entwicklung führt zum Verschwinden seltener Arten und damit zur Abnahme der Artenvielfalt; aber auch häufige Arten – wie viele unserer Wildsäugerarten – leiden darunter.

Gegen die negativen Folgen der Lebensraumzerstückelung, der Abnahme der Lebensraumqualität sowie der Einschnürung oder Unterbrechung der Bewegungsachsen braucht es intakte und reich strukturierte Ausbreitungsachsen und Wildtierkorridore.

Grundlagenbericht Wildtierkorridore 2.0 – Februar 2023

Ausschnitt des Titelblatts der Broschüre "Grundlagenbericht Wildtierkorridore 2.0"

Der Grundlagenbericht Wildtierkorridore 2.0 dokumentiert alle Wildtierkorridore mit ihren Ziel- und Potenzialarten, den Wanderhindernissen und den Massnahmen. Er zeigt auf, welche Massnahmen seit 2010 umgesetzt wurden und legt fest, wie die Sanierungen der Wildtierkorridore in den kommenden knapp 20 Jahren priorisiert werden sollen. Die handliche und als Nachschlagewerk geeignete Sondernummer 57 von UMWELT AARGAU stellt eine umfangreiche fachliche Grundlage dar, welche auch Planern und Dritten einen schnellen aber fundierten Überblick gibt.

Grundlagenbericht Wildtierkorridore 2.0 (PDF, 119 Seiten, 8,2 MB)

Die Publikation kann auch als Printausgabe bestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das Bestellformular auf dieser Seite.

Korridore seit 1996 im Richtplan verankert

Lage der kantonal und national bedeutenden Wildtierkorridore und Ausbreitungsachsen mit ihrer nationalen Priorität im Kanton Aargau

Mit der Aufnahme der Wildtierkorridore von nationaler und kantonaler Bedeutung in den kantonalen Richtplan 1996 hat sich der Kanton verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zugunsten der Bewegungsfreiheit der Wildtiere zu ergreifen und dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die kantonalen Festlegungen sind eng eingebunden in eine gesamtschweizerische Strategie, welche auch die angrenzenden Länder berücksichtigt

Sanierungskonzept von 2010

Das kantonale Sanierungskonzept der Wildtierkorridore von 2010 hatte das Ziel, ein störungsfreies "Wegnetz" für die Wildtiere quer durch den Kanton zu schaffen, zu sichern sowie die ökologisch wertvollen (Kern-)Lebensräume im Kanton zu erschliessen. Seither wird die Sanierung der Wildtierkorridore in Etappen angegangen. Dabei wird eng mit den für die Realisierung wichtigen Akteuren aus diversen Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Tiefbau, den Bundesämtern oder der Jagd zusammengerabeitet.

In erster Priorität soll bis circa 2030 die Durchgängigkeit für Wildtiere auf zwei überregionalen Ausbreitungsachsen quer durch den Aargau – in Abstimmung mit den Nachbarkantonen und dem angrenzenden Ausland – wiederhergestellt werden: Eine Nord-Süd-Achse vom Rhein zu den Voralpen und eine Ost-West-Achse entlang der Höhenzüge des Jura. Darauf liegen die drei wichtigsten, auch gesamtschweizerisch bedeutenden Wildtierkorridore: AG 1 Möhlin–Wallbach–Zeiningen, AG 5 Böttstein–Villigen und AG 6 Suret.

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