Hauptmenü

Handlungsfelder Wasserstrategie

Lebensräume und Feuchtgebiete

Das Handlungsfeld Lebensräume und Feuchtgebiete fokussiert auf die Erhaltung, Revitalisierung und ökologische Aufwertung von Gewässern und Feuchtgebieten, um ihre Funktionen sicherzustellen und die Klimaanpassung zu stärken.

Dieses Handlungsfeld hat im Sinne des Grundsatzes der Wasserstrategie "Vorbeugen vor Bewältigen" eine verhältnismässig hohe Gewichtung, da naturnahe Gewässer und Feuchtgebiete als präventive, multifunktionale Massnahmen wesentlich zur langfristigen Stabilisierung des Wasserkreislaufs und zur Reduktion von Risiken infolge Hitze, Trockenheit und Hochwasser beitragen.

Naturnahe Gewässer und Feuchtgebiete sind nicht nur Hotspots der Biodiversität, sondern erfüllen auch wichtige Funktionen für Mensch und Sicherheit, auch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel. Revitalisierungen sowie die Ausscheidung und Bewirtschaftung des Gewässerraums erhöhen die Hochwassersicherheit und schaffen strukturreiche und vernetzte Gewässer, was deren Resilienz erhöht. Auch Feuchtgebiete haben eine wichtige Bedeutung zur Anpassung an den Klimawandel. Mit ihrer Schwammwirkung helfen sie mit, bei Starkregen die Hochwasserspitze zu dämpfen und das Austrocknen von Fliessgewässern bei langen und heissen Trockenphasen hinauszuzögern. Zudem kühlen die Feuchtgebiete ihre Umgebung, filtern Meteorwasser (Niederschlagwasser) und unterstützen die Grundwasseranreicherung nachhaltig (BAFU: Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer).

Auch Bäche im Siedlungsgebiet sind aus klimatischer, kulturgeschichtlicher, erholungstechnischer und ökologischer Perspektive von grosser Bedeutung: Sie tragen zur lokalen Hitzeminderung bei, prägen Ortsbilder und stärken die Aufenthaltsqualität sowie die ökologische Vernetzung.

Das 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetz verlangt, dass schweizweit bis 2090 rund 4'000 Kilometer Gewässerläufe in schlechtem morphologischem Zustand revitalisiert werden. Der Kanton Aargau hat diesen Auftrag mit der strategischen Revitalisierungsplanung konkretisiert und bis Ende 2024 71 Kilometer revitalisiert. Der Klimawandel verschärft die Situation zusätzlich, indem er die Hochwassergefahr erhöht und durch niedrige Wasserstände und hohe Luft- und Wassertemperaturen im Sommer auch als zusätzlicher Stressfaktor auf die Biodiversität wirkt. Gemäss dem BAFU wäre darum noch eine schnellere Umsetzung, über das gesetzgeberische Ziel hinaus, nötig. Die Umsetzung gestaltet sich allerdings als herausfordernd und kommt aus folgenden Gründen nur zögerlich voran:

  • Die Umsetzung der Vorgaben ist durch lange Planungszeiträume geprägt. So ist die Ausscheidung des Gewässerraums schon länger gesetzlich sowie behördenverbindlich geregelt. Auch die Gemeinden haben mehrheitlich mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung begonnen. Dennoch ist dieser Prozess erst bei rund einem Drittel abgeschlossen.
  • Es bestehen Nutzungskonflikte im Hinblick auf den Flächenbedarf für die landwirtschaftliche Nutzung sowie für Infrastrukturprojekte. Mit Blick auf das anhaltende Bevölkerungswachstum ist davon auszugehen, dass sich die Flächenkonflikte künftig weiter verschärfen werden und auch mehr Grünflächen für Erholungszwecke gebraucht werden.
  • Zahlreiche Revitalisierungsprojekte scheitern an den nicht gedeckten Projektkosten, die von den Gemeinden zu finanzieren sind.

Für die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen hat der Grosse Rat den indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Aargauischen Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau" angenommen und beschlossen, dass bis 2040 750 Hektaren und bis 2060 1'000 Hektaren Feuchtgebiete nach dem Prinzip der Freiwilligkeit zu schaffen sind. Von den 750 Hektaren sollen 300 im Wald, 280 im Landwirtschaftsgebiet und 170 im Siedlungsgebiet geschaffen werden. Das Parlament und die Regierung bekennen sich zu diesem Ziel und setzen dies vor allem durch das Naturschutzprogramm Wald, das Programm "Labiola" (Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft) und das Programm "Natur 2030" um. Im Siedlungsgebiet kommt den Gemeinden eine zentrale Rolle bei der Umsetzung zu. Die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt unterstützt entsprechende Bestrebungen im Rahmen von Pilotprojekten. In der Umsetzung zeigen sich auch hier erste Hindernisse. Im Rahmen der Wasserstrategie werden deshalb ergänzende Massnahmen angegangen, welche die Umsetzung unterstützen.

Damit die Gewässer und Feuchtgebiete ihre Funktion als Hotspots der Biodiversität erfüllen können, müssen zudem Defizite im Wasserhaushalt und in der Wasserqualität behoben werden. Der Wasserhaushalt der heutigen Auen und Moore und weiteren Feuchtlebensräumen ist teilweise stark gestört oder es fehlen entsprechende hydrologische Pufferzonen. Oft fehlt es in den Feuchtgebieten an Wasser, welches durch bestehende Entwässerungssysteme abgeleitet wird. Die Wasserqualität entspricht häufig nicht den Ansprüchen der Lebensräume und Wasserlebewesen, weshalb weitere Massnahmen zur Reduktion der Einträge an der Quelle oder ein wirkungsvoller Schutz vor unerwünschten Einträgen notwendig sind.

Eine weitere Herausforderung stellt der zunehmende Nutzungsdruck durch den Menschen dar. Freizeitaktivitäten und das anhaltende Bevölkerungswachstum belasten die sensiblen Ökosysteme zusätzlich und erschweren den Schutz von Gewässern und Feuchtgebieten.

Umgang mit Zielkonflikten

Flächenkonflikte

Revitalisierungen und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten brauchen Raum und können mit anderen Ansprüchen, zum Beispiel der Landwirtschaft, dem Bodenschutz, Infrastrukturvorhaben oder dem Ausbau erneuerbarer Energien in Konflikt geraten. Mit dem gesetzlich vorgegebenen Gewässerraum ist geregelt, welcher Raum dem Gewässer zusteht. Durch fundierte Fachgrundlagen, vorausschauende Planungen und Partizipation der Beteiligten werden bestmögliche Lösungen gesucht. Bei der Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen existiert eine Fachgrundlage mit den prioritären Gebieten, welche für die Wiedervernässung am besten geeignet sind (siehe auch: Fachgrundlage ökologische Infrastruktur (öIAG), Faktenblatt zum Potenzial für die Wiederherstellung entwässerter Feuchtgebiete (PDF, 1,9 MB)). Bei der Umsetzung steht das Freiwilligkeitsprinzip im Vordergrund, wobei eine stärkere raumplanerische Interessenabwägung in den prioritären Gebieten hilfreich ist.

Ausreichende Wasserqualität vs. Freiheiten von angrenzenden Nutzungen

Die Wasserqualität von Gewässern und Feuchtgebieten wird überwacht, um gezielt und bedarfsgerecht Massnahmen ergreifen zu können. Dabei kann es zu Zielkonflikten mit angrenzenden Nutzungen kommen, etwa durch landwirtschaftliche, industrielle oder siedlungsbedingte Einflüsse. Um eine ausreichende Wasserqualität sicherzustellen, sind übergreifende Massnahmen erforderlich, wie die Verbesserung der Flächennutzung, die Prüfung von Belastungseinträgen an der Quelle sowie die Förderung naturnaher Strukturen und Prozesse.

Freizeitaktivitäten vs. Biodiversitäts-Hotspot

Mit Konzepten zur Besucherlenkung und Informations- und Aufsichtsdiensten werden die wertvollsten Naturräume vor zu hohem Nutzungsdruck geschützt und trotzdem sind Freizeit und Erholung an attraktiven Gewässern möglich.

Revitalisierung von Quellen vs. Trinkwassernutzung von Quellen

Die Trinkwasserversorgung hat Vorrang. Es werden jedoch jene Quellen revitalisiert, welche sich für die Trinkwasserversorgung nicht mehr eignen oder nicht mehr genutzt werden. Dieser Vorrang ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherstellung einer sicheren und ausreichenden Trinkwasserversorgung (TBDV) sowie der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM).

Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4 In diesem Bild werden die Schnittstellen zwischen Lebensräumen und den anderen Handlungsfeldern der Wasserstrategie beschrieben und verlinkt.

Stossrichtungen

Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern vorantreiben

Ziel der Stossrichtung: Die konsequente Umsetzung der kantonalen Revitalisierungsplanung schafft die Voraussetzung, dass Gewässerlebensräume ihre Funktionen trotz Klimawandel erhalten können.

Um die Revitalisierung der Gewässer voranzutreiben, ist es zentral, den dazu erforderlichen Raum zu sichern, die finanziellen Mittel bereitzustellen und frühzeitig nach Lösungsmöglichkeiten für Interessenkonflikte zu suchen. Hier setzt die Wasserstrategie an: Es werden zusätzliche Fachgrundlagen zur Priorisierung von Revitalisierungsabschnitten oder zur Bewertung ökologischer Potenziale erarbeitet, die eine sachliche Interessenabwägung ermöglichen. Zudem soll die multifunktionale Nutzung bestehender Meliorationswerke und wasserbaulicher Infrastrukturen gefördert werden, sofern die technische Umsetzbarkeit und die ökologische Verträglichkeit gegeben sind.

Wo heute schlicht der Raum fehlt, um Gewässer auszudolen und die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, müssen neue Wege gesucht werden. Im Rahmen der Wasserstrategie werden Gewässerkorridor-Studien erarbeitet, die vorausschauend aufzeigen, wo Ausdolungen sinnvoll sind und wo künftige Bachverläufe geplant werden sollten.

Damit die aufwendig revitalisierten Gewässer ihre Funktion als Hotspots der Biodiversität auch erfüllen können, werden zudem bei Bedarf weitere Massnahmen zur Reduktion der Nährstoff- und PSM-Einträge an der Quelle ergriffen.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Finanzierung auf kantonaler Ebene sicherstellen, so dass die Kosten für die Gemeinden möglichst tief gehalten werden können.
  • Natürlichen Wasserbedarf von Auenlandschaften in der nötigen Wasserqualität sicherstellen: Den für Auenlandschaften erforderlichen Wasserhaushalt in ausreichender Menge und Qualität sicherstellen, damit deren natürliche Funktionen unter Schonung des übrigen Kulturlandes erhalten bleiben (beispielsweise durch angepasste Wasserführungen, Reaktivierung von Seitenarmen oder Einrichtung von Rückhalteräumen).
  • Den Beitrag von Drainagesystemen zum Transport von Nährstoffen und Schadstoffen in Gewässer analysieren.
  • Multifunktionale Nutzung von Meliorationswerken (zum Beispiel Drainagen, Kanäle, Pumpanlagen, Rückhaltebecken für Bewässerung/Tränke) umsetzen, wenn technisch sinnvoll.
  • Für Infrastrukturprojekte in Gewässernähe (zum Beispiel Trinkwasserpumpwerke, Strassen) sollen die Anforderungen an den Gewässerschutz frühzeitig berücksichtigt werden.
  • Gewässerkorridor-Studien erarbeiten, welche vorausschauend aufzeigen, wo sich angesichts der zunehmenden Nutzungskonflikte und klimatischen Herausforderungen noch sinnvolle Bachöffnungskorridore befinden.
  • Gemeinden bei der grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums im Rahmen der Nutzungsplanungen unterstützen.
  • Die Bewirtschaftung und Lebensraumqualität von Uferwiesen insbesondere in Revitalisierungsabschnitten durch das Programm "Labiola" gezielt fördern.
  • Gemeinsam mit Gemeinden und Privat-Eigentümerninnen und Privat-Eigentümern Massnahmen entwickeln, die eine ökologische Aufwertung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet ermöglichen.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Naturnahe Gewässer sind Hotspots und Rückgrat der Biodiversität.
  • Fliessgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Arten und wichtige Vernetzungskorridore.
  • Revitalisierungen erhöhen die Resilienz der Gewässer gegenüber den Folgen des Klimawandels und der Gewässerverschmutzung.
  • Revitalisierte Gewässer mit genügend Raum tragen zur Hochwassersicherheit und zur Anreicherung des Grundwassers bei.
  • Naturnahe Gewässer sind beliebte Aufenthaltsorte für die Bevölkerung.

Feuchtgebiete und Kleingewässer wiederherstellen

Ziel der Stossrichtung: 1'000 Hektaren Feuchtgebiete sind wiederhergestellt, miteinander vernetzt und tragen zur Sicherung der Biodiversität und zur Anpassung an den Klimawandel bei.

In den letzten 200 Jahren wurden im Mittelland bis zu 90 Prozent der ehemaligen Feuchtgebiete der landwirtschaftlichen Nutzungen zugeführt und dadurch ihrer ursprünglichen Funktion entzogen. Der heute verbliebene Rest an Feuchtgebieten im Kanton Aargau reicht nicht aus, um die Biodiversität dieser Lebensräume langfristig zu erhalten und um die benötigten Ökosystemleistungen in genügender Qualität und Quantität bereitzustellen (siehe auch: Faktenblatt Potenzial für die Wiederherstellung entwässerter Feuchtgebiete erkennen, erhalten und nutzen (PDF, 1,9 MB)). Zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten werden im Rahmen der Wasserstrategie ergänzende Massnahmen zu den bestehenden Programmen ergriffen. Beispielsweise können Interessenabwägungen in prioritären Gebieten die Wiedervernässung ehemals drainierter Böden fördern und sorgen stellenweise für Synergien zwischen ökologisch wertvollen Feuchtgebieten und der langfristigen Erhaltung dieser landwirtschaftlich genutzten Flächen. Weiter kann die Revitalisierung von Quellen zur Wiederherstellung der Feuchtlebensräume beitragen. Quell-Revitalisierungen sollten jedoch nicht in Konkurrenz zur Trinkwasserversorgung stehen. Vielmehr geht es um die Wiederherstellung von Quellen, welche aufgrund unzureichender Wasserqualität oder fehlender Schutzmassnahmen nicht mehr genutzt werden.

Im Rahmen der Wasserstrategie werden auch Lösungsansätze für bestehende Hindernisse bei der Wiederherstellung von Feuchtgebieten geprüft und entwickelt. Ein solches Hindernis zeigt sich zum Beispiel im Offenland: Wird dort eine Wasserfläche geschaffen, kann diese ab einer gewissen Grösse und Dauer nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) angerechnet werden. Für betroffene Landwirtschaftsbetriebe kann dies zu finanziellen Einbussen führen und die Bereitschaft zur Mitwirkung verringern. Hindernisse bestehen auch in der Flächensicherung. Es soll deshalb geprüft werden, wie die prioritären Zonen für Feuchtgebiete unter Wahrung des Freiwilligkeitsprinzips stärker in die raumplanerische Interessenabwägung einfliessen können.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Finanzielle Rahmenbedingungen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten bereitstellen.
  • Potenzialflächen für Feuchtgebiete bei raumplanerischen Interessenabwägung stärker mitberücksichtigen.
  • Intakte Quelllebensräume zur Sicherung wertvoller Biodiversitätsstandorte schützen und aufwerten.
  • Vom Biber vernässte Flächen als Chance zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten mittels Interessensabwägung prüfen.
  • Potenzialstudie zu aufgehobenen Quellen zur Identifikation geeigneter Standorte für Revitalisierungen durchführen, zum Beispiel anhand historischer Karten des Wasserversorgungsatlasses und der Quellkartierung im Kanton Aargau (Mehr).
  • Möglichkeiten prüfen, um bestehende Feuchtflächen im Offenland (zum Beispiel offene Wasserstellen) als Teil der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) zu erhalten.
  • Massnahmen ergreifen, um die Feuchtlebensräume und Kleinstgewässer miteinander zu vernetzen.
  • Natürlicher Wasserbedarf von Feuchtgebieten in der nötigen Wasserqualität sicherstellen, zum Beispiel durch die vollständige Umsetzung ausreichender Pufferzonen nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG).
  • Wasserqualität und Wasserverfügbarkeit von Feuchtlebensräumen überwachen und Massnahmen ableiten, um die nötige Wasserqualität und Wasserbedarf sicherzustellen.
  • Proaktiver Umgang mit Neophyten und Neozoen in und entlang von Feuchtlebensräumen und Kleinstgewässern aufzeigen und sichern.
  • Koordination zur Umsetzung sicherstellen, zwischen den betroffenen Fachstellen und mit externen Akteurinnen Akteuren.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Feuchtgebiete helfen bei Starkregen die Hochwasserspitze zu dämpfen und bei Trockenphasen das Austrocknen von Fliessgewässern hinauszuzögern.
  • Feuchtgebiete haben eine kühlende Wirkung auf ihre Umgebung und können so das Lokalklima verbessern.
  • Durch Feuchtlebensräume werden Habitate für gefährdete Arten geschaffen, was der Biodiversität zugutekommt.
  • Die Wasserqualität kann durch die Reaktivierung natürlicher Filterfunktionen von Quelllebensräumen verbessert werden.