Ameisen
Invasive Ameisenarten stellen eine wachsende Herausforderung für Ökosysteme und Gebäude dar. Ihr spezifisches Verhalten und ihre schnelle Ausbreitung fordern spezialisierte Bekämpfungsstrategien.
Herkunft und Verbreitung
Gebietsfremde Ameisen können via Pflanzenhandel oder als blinde Passagiere im Reisegepäck in die Schweiz gelangen. Teilweise werden sie auch als Haustiere auf Online-Plattformen angepriesen. Verschiedene Ameisen, zum Beispiel die vernachlässigte Wegameise "Lasius neglectus", die Ameisen des Tapinoma-Komplexes (Tapinoma nigerrimum, magnum und melanocephalum) und die Pharaoameisen "Monomorium pharaonis", sind stark invasiv und können zu ökologischen und infrastrukturellen Schäden führen. Meist bilden diese Arten sogenannte Superkolonien mit mehreren Königinnen. Durch ihre geringe Grösse bleiben sie jedoch lange unentdeckt, bis der Befall bereits fortgeschritten ist. Die invasiven Ameisenarten sind zudem nicht von blossem Auge von einheimischen Ameisen zu unterschieden.
Problematik und Umgang
"Tapinoma magnum" breitet sich sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum aus, beispielsweise in Parks, auf Parkplätzen, unter Pflastersteinen und in Blumenkästen. Bei Kontakt mit Menschen beisst sie schnell, was allergische Reaktionen auslösen kann. Zudem verursacht sie Schäden an Nutzpflanzen in der Landwirtschaft. Die Vergessene Wegameise verdrängt bei hohen Beständen sämtliche einheimischen Ameisenarten und andere Insektenpopulationen. Ihre Völker dringen zudem in Häuser ein, wo sie sich in Isolationsmaterial und in elektrischen Geräten ausbreiten und diese zerstören können.
Die invasiven Ameisenarten sind zudem nicht von blossem Auge von einheimischen Ameisen zu unterschieden. Es ist ratsam, sich bei einem fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu melden.
Die Koordinationsstelle unterstützt bei der Abklärung von Verdachtsfällen und der Abgrenzung allfälliger Bekämpfungszonen und koordiniert die Bekämpfungsmassnahmen. Da in der Regel mehrere Grundstücke betroffen sind, lohnt sich ein koordiniertes Vorgehen. Die Kosten für die Bekämpfung gehen zu Lasten der jeweiligen Grundeigentümer.
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