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Feuerungskontrolle

Feuerungskontrollen durch Kanton

Feuerungskontrollen müssen periodisch durch eine berechtigte Messfirma im Kanton Aargau durchgeführt werden.

Der Kanton ist zuständig für eine periodische Kontrolle von:

  • Öl- und Gasfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ab 1 MW
  • Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ab 70 kW resp. Restholzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ab 40 kW

Zuständigkeit Kanton
Kontrollintervall Zwei Jahre
Messanforderungen Die zuständige Behörde (Abteilung für Umwelt) legt die Anforderungen an die Messungen fest. Bei der Durchführung von Messungen an stationären Anlagen sind die Emissions-Messempfehlungen zu beachten.
Berechtigte Messfirmen Die Anlagebetreiberin oder der Anlagebetreiber muss für die Messung eine im Kanton Aargau berechtigte Messfirma beauftragen.
Weitere Hinweise Können die in der LRV festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, ist die Anlage zu sanieren oder stillzulegen.
Die Messung sollte in dem Leistungsbereich erfolgen, in welchem die meisten Betriebsstunden ausgewiesen werden.

Inbetriebnahme

Im Sinne des Umweltschutzgesetzes (USG) gemäss Art. 46 (Auskunftspflicht) ist die Fertigstellung der Anlage der Abteilung für Umwelt, Sektion Luft und Lärm, zu melden.