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Alimentenhilfe

Alimentenhilfe für Gemeinden, Sozialbehörden, Sozialdienste und Institutionen

Für die Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung ist die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des unterhaltsberechtigten Kindes bzw. der unterhaltsberechtigten erwachsenen Person zuständig. Mit Erlass der Inkassohilfeverordnung hat der Bundesrat hohe fachliche Anforderungen an die ausführenden Stellen gestellt. Die Sektion Öffentliche Sozialhilfe unterstützt die Gemeinden mittels Beratung, Weiterbildungsangebot und dem Handbuch Soziales bei ihrer Aufgabenerfüllung.

  1. Handbuch Soziales

    Das Handbuch Soziales dient als Nachschlagewerk zur korrekten Anwendung der Sozialhilfe, Alimentenhilfe und Elternschaftsbeihilfe.

  2. Kurse und Fachseminare

    Die Kurse und Fachseminare des Kantonalen Sozialdiensts richten sich an Personen aus Behörden, Verwaltungen, Sozialdiensten und Institutionen.

  3. Formulare für Gemeinden

    Die Sektion Öffentliche Sozialhilfe stellt den Gemeinden Formulare und Berechnungsblätter zur Umsetzung der Alimentenhilfe zur Verfügung.