Alimentenhilfe für Gemeinden, Sozialbehörden, Sozialdienste und Institutionen
Für die Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung ist die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des unterhaltsberechtigten Kindes bzw. der unterhaltsberechtigten erwachsenen Person zuständig. Mit Erlass der Inkassohilfeverordnung hat der Bundesrat hohe fachliche Anforderungen an die ausführenden Stellen gestellt. Die Sektion Öffentliche Sozialhilfe unterstützt die Gemeinden mittels Beratung, Weiterbildungsangebot und dem Handbuch Soziales bei ihrer Aufgabenerfüllung.