Sie haben eine Frage zum Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)? Die Fachstelle Alter und Familie stellt neben einer Wissensplattform für Gemeinden diverse Unterlagen zur Verfügung.
Mit dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) verfügt der Kanton Aargau über eine kantonale gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung. Das Kinderbetreuungsgesetz ist am 1. August 2016 in Kraft getreten und bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.
Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Mit einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen können Eltern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Das bietet einen Mehrwert für alle: die Familien, die Wirtschaft, den Staat.
Bezüglich Qualität schreibt das KiBeG vor, dass der Gemeinderat Qualitätsstandards festlegt und die Angebote beaufsichtigt. Kindertagesstätten und Tagesstrukturen (Hort, Mittagstisch, Randstundenbetreuung) sind gemäss der nationalen Pflegekinderverordnung (PAVO) bewilligungspflichtig, Tagesfamilien sind meldepflichtig. Für die Bewilligung und Entgegennahme von Meldungen ist im Kanton Aargau der Gemeinderat zuständig.
Hinweis:Hinweise zur Wissensplattform für Gemeinden (WPG)
Das Expertennetzwerk ist nicht öffentlich zugänglich. Den Aargauer Gemeinden wird ein individueller, passwortgeschützter Zugang gewährt.
Bitte kontaktieren Sie die kantonalen Auskunftsstellen nur in Ausnahmefällen per Telefon oder E-Mail und benutzen Sie stattdessen die Wissensplattform.
Weitere Informationen
Qualitätsleitfäden für Bewilligung & Aufsicht
Der Kantonale Sozialdienst hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Leitfäden zur Bewilligung, Aufsicht und Qualität in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung erarbeitet und publiziert diese gemeinsam mit der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV). Die Leitfäden richten sich als Orientierungsrahmen an kommunale Behörden, welche für die Bewilligung, Aufsicht und Festlegung von Qualitätsstandards zuständig sind. Sie unterstützen die Gemeinden praxisnah in ihren Aufgaben in der Bewilligung und Aufsicht von Kitas, Tagestrukturen und Tagesfamilien.
Das vorliegende FAQ gibt den Gemeinden Informationen zu Fragen, die im Rahmen der Umsetzung des KiBeG häufig aufkommen. Das FAQ wurde von der Fachstelle Kinder und Familien (K&F) und der Fachstelle Alter und Familie des Kantonalen Sozialdiensts erarbeitet und soll den Gemeinden bei der Umsetzung des KiBeG als Unterstützung dienen.
Tagesstrukturen gehören zu den familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten und unterliegen dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Die modularen Tagesstrukturen umfassen verschiedene Betreuungseinheiten. Hier finden Sie eine Auswahl an Praxisbeispielen von Tagesstrukturen in verschiedenen Aargauer Gemeinden.
Der kantonale Leitfaden für Gemeinden unterstützt beim Aufbau eines pädagogischen und betrieblichen Konzepts einer Tagesschule: Leitfaden Tagesschule
Beschwerdeentscheide zum Kinderbetreuungsgesetz
Im folgenden finden Sie Zusammenfassungen von Beschwerdeentscheiden betreffend die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) in den Aargauer Gemeinden.