Blockzeiten & Betreuung
Die Stundenplanung der Schule hat Auswirkungen auf den Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Gemeinden und Schulen zusammen die schul- und familienergänzende Betreuung planen.
Die Ausgestaltung von Betreuungsangeboten für Kinder ist vielfältig. Es wird zwischen Blockzeiten, Betreuungsangeboten und gebundenen schulergänzenden Tagesstrukturen, also Tagesschulen unterschieden.
Blockzeiten
Der Aargauer Lehrplan Volksschule unterstützt mit seinen Stundentafeln am Kindergarten und der Primarschule das Führen von umfassenden Blockzeiten.
Familienergänzende Betreuung
Die Gemeinden müssen aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung sicherstellen. Als Unterstützung des Kantons bei der Umsetzung stehen den Aargauer Gemeinden Informationsunterlagen zu Tagesstrukturen oder zur Familienpolitik der Fachstelle Alter und Familie zur Verfügung.
Bestehende Betreuungsangebote und Angaben zu freien Plätzen finden Erziehungsberechtigte auf der Internetseite von Kinderbetreuung Schweiz. Weiterführende Informationen für Eltern oder für fachinteressierte Personen bietet die Internetseite des Branchenverbandes kibesuisse.
- Kinderbetreuung in der SchweizDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- kibesuisse.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Modulare schulergänzende Tagesstrukturen
Modulare Tagesstrukturen bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen. Das Angebot wird von der Gemeinde basierend auf dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) nach dem jeweiligen Bedarf sichergestellt.
Tagesschulen
Tagesschulen sind ganztägige Förder- und Betreuungsangebote inklusive Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Volksschule (Kindergarten bis und mit Oberstufe).
In der Regel bieten Tagesschulen vor, zwischen und nach dem Schulangebot in unterschiedlichen Formaten Förder- und Betreuungsangebote an. Gemäss Bund sind die zusätzlichen Förder- und Betreuungsangebote der Tagesschulen an mehreren bis allen Schultagen verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Eine freiwillige Betreuung während schulfreien Tagen, insbesondere den Ferien, wird von Tagesschulen in der Regel nicht angeboten.
Tagesschulen verfügen über ein pädagogisches Konzept, welches Unterricht und Betreuung integrativ – also in aufeinander abgestimmter Form – verbindet. So liegen die beiden Bereiche sowohl inhaltlich als auch räumlich eng beieinander und werden in der Regel "unter einem Dach" geführt.
Rechtlich wird im Kanton Aargau innerhalb einer Tagesschule zwischen dem Schulangebot der Volksschule, geregelt im Volksschulgesetz und dem Betreuungsangebot gestützt auf das Kinderbetreuungsgesetz unterschieden.
Der Entscheid, eine Tagesschule zu führen, liegt bei der Gemeinde, angepasst an den jeweiligen Bedarf. Durch die unterschiedlichen kommunalen Vorgaben sind in der Betreuung Unterschiede zwischen den Tagesschulen im Kanton Aargau möglich.
Leitfaden
Der kantonale Leitfaden unterstützt Gemeinden beim Aufbau eines pädagogischen und betrieblichen Konzepts einer Tagesschule.
Leitfaden für Gemeinden zum Aufbau einer Tagesschule (PDF, 14 Seiten)
Auf den folgenden Seiten finden Sie Empfehlungen zum Aufbau, Betrieb und zur Qualität von Betreuungsangeboten.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Informationsunterlagen für Gemeinden zum KiBeG
- Qualitätsleitfäden für die Bewilligung und Aufsicht von Tagesstrukturen
- Kantonales Themennetzwerk Tagesschulen & Tagesstrukturen
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) (SAR 815.300)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.