Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat im Rahmen des Projekts ''Vereinbarkeit von Familie und Beruf'' im Auftrag des Regierungsrats verschiedene Finanzierungsmodelle für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung geprüft, darunter auch eine mögliche Mit- beziehungsweise Anschubfinanzierung durch den Kanton. Der Bericht "Entwicklung Vereinbarkeitspolitik im Kanton Aargau: mögliche Finanzierungsvarianten (2026)", den das DGS zusammen mit dem externen Partner econcept AG erarbeitet hat, zeigt auf, dass die Reduktion der Elterntarife in der familien- und schulergänzenden Betreuung die Erwerbsquote erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann. Die Stärkung der Vereinbarkeit bildet eine strategische Stossrichtung im Entwicklungsleitbild 2025-2034 des Regierungsrats.
Die Ergebnisse des Berichts econcept zeigen, dass eine bezahlbare und verlässliche Kinderbetreuung die Attraktivität des Kantons stärken und zur Milderung des Fachkräftemangels beitragen kann. Die Verfügbarkeit eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Angebots stellt einen wichtigen Erwerbsanreiz dar. Die Reduktion der Elterntarife führt – auch auf lange Sicht – zu einer erhöhten Erwerbsbeteiligung vor allem der Mütter. Auf diese Weise kann die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag leisten, den Bedarf an Fachkräften zu sichern. Des Weiteren würde sich eine höhere Erwerbsquote auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken.
Kombination von Betreuungszulage und Anschubfinanzierung
Der Regierungsrat hat das DGS vor diesem Hintergrund beauftragt, den Bericht "Entwicklung Vereinbarkeitspolitik im Kanton Aargau: Finanzierung und Regulierung" zu publizieren und einen Anhörungsbericht zu erarbeiten. Dieser soll auf eine befristete Anschubfinanzierung für schulergänzende Betreuungsangebote sowie auf das Modell der Betreuungszulage fokussieren. Mit der Kombination von Anschubfinanzierung und Betreuungszulage bleibt die Gemeindeautonomie hoch, die Eltern können entlastet werden und gleichzeitig kann der tiefe Versorgungsgrad im Bereich der schulergänzenden Betreuung mittels einer befristeten Anschubfinanzierung von Plätzen gezielt erhöht werden. Der Anhörungsbericht wird, was die Finanzierung angeht, auf das neue Bundesgesetz Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKiBeG) und das angepasste Familienzulagengesetz (FamZG) ausgerichtet sein. Die Anhörung startet frühestens im 1. Halbjahr 2027.
Publikationen
Entwicklungsleitbild 2025 – 2034 – Projekt ''Vereinbarkeit von Familie und Beruf''
Das Entwicklungsleitbild 2025–2034 (ELB) bildet die strategische Grundlage für das Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Das ELB 2025–2034 hat das Programm "Aargau 2030'' und das "Entwicklungsleitbild 2021–2030" abgelöst, die ursprünglich die Grundlage für das Projekt bildeten. Im neuen ELB unterstreicht der Regierungsrat die Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Wirtschaftsförderung (Stossrichtung 7, Strategiefeld Wirtschaftsförderung): Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit trägt gemäss ELB 2025–2034 dazu bei, den Bedarf an Fachkräften zu decken. Die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Teil einer ganzheitlichen kantonalen Wirtschaftsförderung. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt die Arbeitsmarktintegration – insbesondere von Müttern – und trägt dazu bei, das wirtschaftliche Potenzial des Kantons besser auszuschöpfen.
Organisation Projekt
Federführend im Projekt ''Vereinbarkeit von Familie und Beruf'' – auch für das weitere Vorgehen im Auftrag des Regierungsrats – ist das DGS. Es hat mit Vertretungen der Gemeinden, der Wirtschaft, von Fachverbänden und von Leistungserbringern im Rahmen einer Initialstudie (INFRAS 2023) und den Zusatzuntersuchungen DGS (2023) Angebot und Nachfrage der verschiedenen familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote im Kanton Aargau analysiert. Der Regierungsrat hat basierend auf diesen Erkenntnissen im Sommer 2024 entschieden, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu prüfen und zu erarbeiten. Diese Massnahmen sollen die Gemeinden, die für diesen Aufgabenbereich zuständig bleiben, bei der Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) unterstützen. Das DGS hat den Bericht "Entwicklung Vereinbarkeitspolitik im Kanton Aargau: mögliche Finanzierungsvarianten (2026)" auf der Grundlage des Entwicklungsleitbilds 2025–2034 in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Wirtschaftsverbänden AIHK und AGV sowie unter Einbezug von externen Fachpersonen erarbeitet. Dabei hat das DGS die Entwicklungen auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf das Bundesgesetz UKibeG sowie der Änderungen des FamZG in Bezug auf die Betreuungszulage in die Arbeiten einbezogen.