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Fahrzeuge

Fahrzeugprüfung

In der Schweiz nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschilden oder mit gültigen ausländischen Kontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder werden nicht geprüft.

Gemäss Art. 34 VTS unterliegen Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Beschädigungen erlitten haben oder bei Kontrollen der Polizei erhebliche Mängel aufweisen der ausserordentlichen Prüfpflicht.